gefälschtes Testament
Moderator: FDR-Team
gefälschtes Testament
Nehmen wir mal an:
Herr A hat 2 Söhne. Als er stirbt, fälscht Sohn 1 ein handschriftliches Testament, in dem er zum Alleinerben benannt wird.
Dieses reicht er beim Nachlassgericht ein.
Sohn 2 ist das alles egal. Er reagiert überhaupt nicht.
Nach 3 Monaten (Erbschein wurde erteilt) stellt Sohn 1 aber fest:
- einen netten Bankkonto und etwas Immobilienbesitz stehen Schulden in etwa gleicher Höhe gegenüber.
Erbe also etwa Null.
- Außerdem ist Herr A Gesellschafter (nicht Kommanditist!) in einer offenen Handelsgesellschaft gewesen, die noch nicht
pleite ist, aber bald sein wird. Herr A hätte also bis zum letzten Hosenknopf gehaftet. Und das gilt nun auch für den Erben.
Sohn 2 überlegt nun, ob er jetzt Selbstanzeige wegen Urkundenfälschung stellen soll.
Das würde ihm wohl eine Strafe eintragen, aber er hofft, dem finanziellen Ruin zu entgehen.
Sieht er das richtig?
Herr A hat 2 Söhne. Als er stirbt, fälscht Sohn 1 ein handschriftliches Testament, in dem er zum Alleinerben benannt wird.
Dieses reicht er beim Nachlassgericht ein.
Sohn 2 ist das alles egal. Er reagiert überhaupt nicht.
Nach 3 Monaten (Erbschein wurde erteilt) stellt Sohn 1 aber fest:
- einen netten Bankkonto und etwas Immobilienbesitz stehen Schulden in etwa gleicher Höhe gegenüber.
Erbe also etwa Null.
- Außerdem ist Herr A Gesellschafter (nicht Kommanditist!) in einer offenen Handelsgesellschaft gewesen, die noch nicht
pleite ist, aber bald sein wird. Herr A hätte also bis zum letzten Hosenknopf gehaftet. Und das gilt nun auch für den Erben.
Sohn 2 überlegt nun, ob er jetzt Selbstanzeige wegen Urkundenfälschung stellen soll.
Das würde ihm wohl eine Strafe eintragen, aber er hofft, dem finanziellen Ruin zu entgehen.
Sieht er das richtig?
Re: gefälschtes Testament
NeinAltbauer hat geschrieben:Sieht er das richtig?
Re: gefälschtes Testament
Sie meinen sicherlich Sohn 1 mit der Selbstanzeige, weil der das Testament gefälscht hat. Das würde ihm mit Sicherheit eine Strafe einbringen, wird ihn aber nicht vor dem finanziellen Ruin schützen, da er das Erbe bereits angenommen hat. Im Nachhinein ablehnen ist nicht mehr, weshalb er jetzt voll für die Schulden im Nachlass haftet. Sohn 2, dem alles egal war, sollte allerdings zusehen, dass er nun doch das Erbe ausschlägt, denn wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass er doch Erbe war, wird er ebenso für die Schulden des Nachlasses haftbar gemacht.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: gefälschtes Testament
Sohn 2 muss einfach gar nichts tun, denn dann bleibt es dabei, dass Sohn 1 Alleinerbe ist.Froggel hat geschrieben:Sohn 2, dem alles egal war, sollte allerdings zusehen, dass er nun doch das Erbe ausschlägt, denn wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass er doch Erbe war, wird er ebenso für die Schulden des Nachlasses haftbar gemacht.
Die Ausschlagungsfrist von 6 Wochen beginnt erst zu laufen, wenn Sohn 2 davon erfährt, dass er doch Erbe ist. Eine vorsorgliche Ausschlagung ist daher nicht erforderlich.
Re: gefälschtes Testament
Ich bitte um Entschuldigung! Es hätte Sohn 1 heißen müssen. Der steckt im Schlamassel.
Froggel hat geschrieben: ↑26.01.22, 16:21 Im Nachhinein ablehnen ist nicht mehr, weshalb er jetzt voll für die Schulden im Nachlass haftet. Sohn 2, dem alles egal war, sollte allerdings zusehen, dass er nun doch das Erbe ausschlägt, denn wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass er doch Erbe war, wird er ebenso für die Schulden des Nachlasses haftbar gemacht.
Da er das Testament gefälscht hat, sollte wohl der Erbschein, der ihn als Alleinerben ausweist, wieder eingezogen werden.
Re: gefälschtes Testament
Dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein und Sohn 1 und 2 sind zu je 50% Erben. Im Gegensatz zu Sohn 1 kann Sohn 2 in so einer Situation jedoch das Erbe ausschlagen.Altbauer hat geschrieben:Da er das Testament gefälscht hat, sollte wohl der Erbschein, der ihn als Alleinerben ausweist, wieder eingezogen werden.
Im Prinzip wäre Sohn 1 durch die Fälschung des Testamentes auch erbunwürdig und würde gar nichts bekommen. Damit Sohn 1 jedoch als erbunwürdig erklärt wird, müsste Sohn 2 die Erbunwürdigkeit geltend machen.
Re: gefälschtes Testament
Das ist dabei auch meine Überlegung. Was bringt Sohn 1 die Selbstanzeige?hambre hat geschrieben: ↑26.01.22, 17:30Dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein und Sohn 1 und 2 sind zu je 50% Erben. Im Gegensatz zu Sohn 1 kann Sohn 2 in so einer Situation jedoch das Erbe ausschlagen.Altbauer hat geschrieben:Da er das Testament gefälscht hat, sollte wohl der Erbschein, der ihn als Alleinerben ausweist, wieder eingezogen werden.
Für Sohn 2 dürfte das recht simpel sein. Mit Präsentation des (falschen) Testaments war er aus der Erbenrolle raus, also dürften die Frist von 6 Wochen zur Ausschlagung für ihn erneut loslaufen, da er ja erst jetzt von seiner Erbenstellung erfährt.
Sohn 1 hingegen hat vom ersten Tag an von seiner Erbenstellung gewusst, ergo dürfte die Frist zur Ausschlagung für ihn abgelaufen sein.
Einziger Hoffnungsschimmer für Sohn 1 könnte eine Nachlassinsolvenz sein.
Re: gefälschtes Testament
Das leuchtet ein. Die Kenntnis von der Stellung als Erbe bringt ja Fristen zum Laufen.
Aber wohl auch nur ein Schimmer. Die Firma ist ja beim Tod des Erblassers noch nicht pleute, aber bald!
Re: gefälschtes Testament
Die Gesellschaft auflösen oder sonst irgendwie darauf Einfluss nehmen kann er ja schlecht ... da seine vermeintliche Rechtsstellung fehlerhaft ist. Da müsste er mit dem Bruder zusammen tätig werden, was aber erst nach Berichtigung der Erbenstellung geht.
Re: gefälschtes Testament
Warum sollte Sohn 1 das nicht können? Solange der Erbschein im Umlauf ist und keiner von der Fälschung weiß wüsste ich keinen Grund innerhalb der Gesellschaft an seiner Rechtsstellung als Alleinerbe zu zweifeln.
Richtig ist aber natürlich der Hinweis von Altbauer. Noch ist die Gesellschaft nicht insolvent. Und einer Haftung als Gesellschafter dürfte sich Sohn 1 bei Forderungen die erst nach dem Tod des Erblassers entstehen nicht mit Hinweis auf seine Erbenstellung entziehen können.
Re: gefälschtes Testament
"Können" schon, aber eben nicht rechtswirksam. Er würde sich noch tiefer reinreiten.
Re: gefälschtes Testament
Warum sollte das nicht rechtswirksam sein? Es gibt doch den (falschen) Erbschein. Solange der besteht würde ich alles was der Erbe macht als wirksam ansehen. Aber ja, mit jeder Handlung wird die Kette dessen was ggf rückabgewickelt werden muss länger.
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