Was sieht ein Jurist bei Fehlern im Testament?
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Was sieht ein Jurist bei Fehlern im Testament?
Frage.
X besitzt 4 Häuser.
Im Testament steht.
Y erbt alle Häuser
A
B
C
Rest geht an andere Erben zB die Autos.
Liest nun ein Jurist:
1) y erbt ABCD
oder
2) y erbt ABC
Die Frage ist
wie ist der Unterschied
zwischen gemeint
und gesagt=geschrieben.
Also im Testament steht es nicht exakt.
Nehmen wir an
ABCD wären Hotels
und nur Y arbeitet in der Gastronomie.
X besitzt 4 Häuser.
Im Testament steht.
Y erbt alle Häuser
A
B
C
Rest geht an andere Erben zB die Autos.
Liest nun ein Jurist:
1) y erbt ABCD
oder
2) y erbt ABC
Die Frage ist
wie ist der Unterschied
zwischen gemeint
und gesagt=geschrieben.
Also im Testament steht es nicht exakt.
Nehmen wir an
ABCD wären Hotels
und nur Y arbeitet in der Gastronomie.
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Re: Was sieht ein Jurist bei Fehlern im Testament?
Wann wurde D gekauft und von wann ist das Testament?
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Re: Was sieht ein Jurist bei Fehlern im Testament?
Nehmen wir an
X hätte ABCD von seinem Vater geerbt als einziges Kind.
X hätte 10 Jahre vor seinem Tod Testament gemacht.
Danke für Hilfe.
X hätte ABCD von seinem Vater geerbt als einziges Kind.
X hätte 10 Jahre vor seinem Tod Testament gemacht.
Danke für Hilfe.
Re: Was sieht ein Jurist bei Fehlern im Testament?
Wenn der Erblasser verfügt, dass A alle Häuser im Erbfall erhält, dann erhält er auch alle, die am Todestag des Erblassers in seinem Eigentum waren.
Zu prüfen wäre, ob A nicht sogar Alleinerbe ist und die weiteren Erben nur Vermächtnisnehmer.
Zu prüfen wäre, ob A nicht sogar Alleinerbe ist und die weiteren Erben nur Vermächtnisnehmer.
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
- out of order -
Re: Was sieht ein Jurist bei Fehlern im Testament?
Zum Zeitpunkt als X das Testament verfasst hat war er also schon Eigentümer von Immobilie D?rechtsfrage hat geschrieben:Nehmen wir an
X hätte ABCD von seinem Vater geerbt als einziges Kind.
X hätte 10 Jahre vor seinem Tod Testament gemacht.
Das ist schwer vorherzusagen, weil zur Auslegung auch Dinge außerhalb des Testamentes herangezogen werden können. Das geht schon bei der Frage los, wie denn das Wort "erbt" auszulegen ist.Liest nun ein Jurist:
1) y erbt ABCD
oder
2) y erbt ABC
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Re: Was sieht ein Jurist bei Fehlern im Testament?
Nehmen wir,
es gebe 4 Erben.
Y
Y2
Y3
y4
Alle 4 seien gleich erbberechtigt,
4 Kinder.
Nur weil
Y Hotelier ist ihm alle Häuser=Hotels.
nehmen wir an
die anderen drei Kinder wären Ärzte
sollen sie Autos Schmuck Bargeld etc bekommen bzw ausgezahlt werden.
Das Problem ist
Y soll "alle" Häuser bekommen
aber in der Aufzählung stehen nur
A
B
C.
X kann man nicht mehr fragen.
es gebe 4 Erben.
Y
Y2
Y3
y4
Alle 4 seien gleich erbberechtigt,
4 Kinder.
Nur weil
Y Hotelier ist ihm alle Häuser=Hotels.
nehmen wir an
die anderen drei Kinder wären Ärzte
sollen sie Autos Schmuck Bargeld etc bekommen bzw ausgezahlt werden.
Das Problem ist
Y soll "alle" Häuser bekommen
aber in der Aufzählung stehen nur
A
B
C.
X kann man nicht mehr fragen.
Re: Was sieht ein Jurist bei Fehlern im Testament?
Darum die Frage von Elektrikör und hambre. Wann wurde das Testament verfasst und wann hat X die Gebäude geerbt? Wurde das Objekt D (bewusst) vergessen oder konnte es nicht im Testament erwähnt werden?rechtfrage hat geschrieben: ↑19.06.22, 21:06 Das Problem ist
Y soll "alle" Häuser bekommen
aber in der Aufzählung stehen nur
A
B
C.
X kann man nicht mehr fragen.
Ja und? Aus der Branche zu kommen ist jetzt keine formale Anforderung an den Besitzer eines Grundstückes das mit einem Hotel bebaut ist. Oder war X auch Betreiber der Hotels und es geht auch um die Frage wer die weiterbetreibt?rechtfrage hat geschrieben: ↑19.06.22, 21:06 4 Kinder.
Nur weil
Y Hotelier ist ihm alle Häuser=Hotels.
nehmen wir an
die anderen drei Kinder wären Ärzte
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Re: Was sieht ein Jurist bei Fehlern im Testament?
Nehmen wir an:
Testament wäre 1970.
Vater stirbt 1980.
Vater denkt es hat Sinn,
wenn Hotelier Hotels bekommt
und die anderen 3 Kinder, die auch im Ausland leben würden und Klinik leiten würden
Geld bzw Schmuck bekommen.
Deswegen die Frage nach Sinn.
Danke für freundliche Hilfe.
Testament wäre 1970.
Vater stirbt 1980.
Vater denkt es hat Sinn,
wenn Hotelier Hotels bekommt
und die anderen 3 Kinder, die auch im Ausland leben würden und Klinik leiten würden
Geld bzw Schmuck bekommen.
Deswegen die Frage nach Sinn.
Danke für freundliche Hilfe.
Re: Was sieht ein Jurist bei Fehlern im Testament?
Dann dürften weitere Ansprüche der Andere aber eh verjährt sein und ich nehme mal an A hat alle 4 Immobilien damals bekommen.
Wie gesagt, die Frage ist so nicht zu beantworten, von hier und würde man sich streiten, würde das Ganze eh vor Gericht landen und dort: Vor Gericht und auf hoher See...
Bei einer Testamentsauslegung ist der Wille zu hinterfragen.
Wenn da steht A erbt alle Immobilien, dann ist das erstmal eindeutig.
Zumal dann wenn die anderen nur andere konkrete Sachwerte zugesprochen bekommen und alles am Schluss verteilt ist, nur die Immo D nicht. Dann würde ich rein logisch zu Satz 1 zurück gehen. Sonst hötte er ja auch geschrieben "alle Immos ausser D" oder D wäre sonst irgendwo nochmal aufgetaucht.
Also es gibt in meinen Augen kein Argument, wieso der Testamentsverfasser gemeint hat, D ginge an die anderen. Dafür gibt es kein Indiz, in meinen Augen.
Was andere wäre wenn A z.b. mal vor Zeugen gesagt hätte, D solle als Familiensitz mal an alle gehen.
Re: Was sieht ein Jurist bei Fehlern im Testament?
Und darum die Frage, wann hat X selber die Immobilien geerbt? Das X das Testament 10 Jahre vor seinem Tod verfasst hat ist zwar nett zu wissen, aber irrelevant wenn es um die Frage hat X Objekt D vergessen zu erwähnen oder konnte er es nicht erwähnen weil er es selbst erst nach Abfassung seines eigenen Testaments geerbt hat.matthias. hat geschrieben: ↑20.06.22, 10:24 Bei einer Testamentsauslegung ist der Wille zu hinterfragen.
Wenn da steht A erbt alle Immobilien, dann ist das erstmal eindeutig.
Zumal dann wenn die anderen nur andere konkrete Sachwerte zugesprochen bekommen und alles am Schluss verteilt ist, nur die Immo D nicht. Dann würde ich rein logisch zu Satz 1 zurück gehen. Sonst hötte er ja auch geschrieben "alle Immos ausser D" oder D wäre sonst irgendwo nochmal aufgetaucht.
Re: Was sieht ein Jurist bei Fehlern im Testament?
Aber das ist doch oben beanwortet worden, X hat die 4 Immos zusammen von seinem Vater geerbt und daherExDevil67 hat geschrieben: ↑20.06.22, 10:36
Und darum die Frage, wann hat X selber die Immobilien geerbt? Das X das Testament 10 Jahre vor seinem Tod verfasst hat ist zwar nett zu wissen, aber irrelevant wenn es um die Frage hat X Objekt D vergessen zu erwähnen oder konnte er es nicht erwähnen weil er es selbst erst nach Abfassung seines eigenen Testaments geerbt hat.
für mich rein logisch zum Zeitpunkt der Testamentserstellung alle zusammen im Besitz.
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Re: Was sieht ein Jurist bei Fehlern im Testament?
Ich versuche auf alle Punkte zu antworten.
Es ist ja fiktiv.
Wir wären im Jahr 1981.
Geerbt wurde 1980.
"Bei einer Testamentsauslegung ist der Wille zu hinterfragen."
Das ist meine Frage.
Welche Paragraphen gebe es dazu.
"Willw"
Was sollte ein Dok in Japan mit einem viertel Hotel?
Deswegen die Frage:
Wille und Logik oder die Buchstaben?
"Sonst hötte e" ja auch geschrieben "alle Immos ausser D" oder D wäre sonst irgendwo nochmal aufgetaucht."
Das würde nicht im Testament stehen.
"Was andere wäre wenn A z.b. mal vor Zeugen gesagt hätte, D solle als Familiensitz mal an alle gehen."
Nehmen wir an
der Vater hätte zu Lebzeiten gesagt
Firma geht an das eine Kind
die anderen Kinder werden ausgezahlt.
Gilt das?
"Und darum die Frage, wann hat X selber die Immobilien geerbt?"
1950 hat X ggerbt von seinem Vater.
Alles fiktiv.
Zuletzt geändert von ktown am 22.06.22, 17:31, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Bitte nutzen sie zukünftig die korrekte Zitatfunktion
Grund: Bitte nutzen sie zukünftig die korrekte Zitatfunktion
Re: Was sieht ein Jurist bei Fehlern im Testament?
Auch das wäre ein Indiz.rechtfrage hat geschrieben: ↑20.06.22, 12:55
Nehmen wir an
der Vater hätte zu Lebzeiten gesagt
Firma geht an das eine Kind
die anderen Kinder werden ausgezahlt.
Gilt das?
Ich sehe bis jetzt nicht ein Argument wieso die eine Immobilie anders behandelt werden
sollte.
Diese Argumente müssen die bringen, die was haben wollen und wenn es am Schluss
kein Argument gibt, dass es der Wille des Vaters war die eine Immobilie an Alle zu vermachen, bzw. amders zu behandeln, dann war das scheinbar sein Wille. Dann wird das auch ein Richter so sehen, in meinen
Augen.
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Re: Was sieht ein Jurist bei Fehlern im Testament?
Danke.
Gibt es da was im BGB?
Aber wenn ich die Diskussion lese
kann es auch sein
wenn y4 klagt
Recht bekommt und D versteigern lässt.
Gibt es da was im BGB?
Aber wenn ich die Diskussion lese
kann es auch sein
wenn y4 klagt
Recht bekommt und D versteigern lässt.
Re: Was sieht ein Jurist bei Fehlern im Testament?
Wenn ein Rechtstreit ergäbe, dass die Kinder D zusammen geerbt haben, sindrechtfrage hat geschrieben: ↑20.06.22, 13:46
kann es auch sein
wenn y4 klagt
Recht bekommt und D versteigern lässt.
sie wahrscheinlich eine Erbengemeinschaft und diese müsste dann
auseinander gesetzt werden. Dazu gibt es div. Möglichkeiten, auch eine
Versteigerung ja.
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