Person A verschenkt ihr Wohnhaus an Person B , im Notarvertrag ist kein Nießbrauch o. Wohnrecht für Person A eingetragen.
Person A bewohnt dieses Wohnhaus weiter ohne Mietvertrag u. Mietzahlung .
Person A bekommt nun Besuch von einer Person C , die Person B aus privaten Gründen u. unbeliebten Vorfällen nicht in Ihrem Wohnhaus dulden möchte.
Hat die jetzige Eigentümerin Person B ein Recht , dieser Person C Hausverbot zu erteilen, ?
Oder muss die jetzige Eigentümerin jeglichen Besuch von Person A dulden .
Wer kann helfen ?
Wie ist die rechtliche Lage
Moderator: FDR-Team
Re: Wie ist die rechtliche Lage
Moderationsbeitrag
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