Rechnung für die Miete nach der Erbausschlagung

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lemre
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Rechnung für die Miete nach der Erbausschlagung

Beitrag von lemre »

Guten Tag.
Nach dem Tod meiner alleinlebenden Mutter, die Grundsicherung bekommen hatte, rief ich bei Vermieterfirma an und fragte, was ich tun sollte. Dabei sagte ich, dass wir die Verwandte eine Erbausschlagung beantragen werden. Mir wurde geantwortet, eine Kündigung zu schicken.
Die Kündigung und eine Kopie der Sterbeurkunde wurden verschickt. Nach einem Monat, nachdem ich Erbausschlagung bekommen habe, schickte ich diese und Schlüssel der Wohnung an die Firma zu.
Das Mutters Konto wurde geschlossen.
Aber im nächsten Monat erhielt ich einen Brief mit der Rechnung für die Wohnungsmiete.
Soll ich darauf reagieren?
Hat die Firma recht, das Geld zu verlangen?
Danke
ExDevil67
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Re: Rechnung für die Miete nach der Erbausschlagung

Beitrag von ExDevil67 »

lemre hat geschrieben: 07.08.22, 15:24 Guten Tag.
Nach dem Tod meiner alleinlebenden Mutter... . Dabei sagte ich, dass wir die Verwandte eine Erbausschlagung beantragen werden. ...
Die Kündigung und eine Kopie der Sterbeurkunde wurden verschickt.
Zum einen, eine Erbausschlagung beantragt man nicht, die erklärt man.
Zum anderen könnte das evtl ein Fehler gewesen im Wissen das man ausschlagen will bzw es schon getan hat eine Kündigung zu schreiben. Das steht einem als Nichterben nicht zu.
FM
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Re: Rechnung für die Miete nach der Erbausschlagung

Beitrag von FM »

lemre hat geschrieben: 07.08.22, 15:24 Nach einem Monat, nachdem ich Erbausschlagung bekommen habe, schickte ich diese und Schlüssel der Wohnung an die Firma zu.
Dann hat man die Wohnung ja auch noch einen Monat lang in Besitz gehabt.
lemre
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Re: Rechnung für die Miete nach der Erbausschlagung

Beitrag von lemre »

Danke.
Ja, aber diese Miete wurde per Lastschrift abgehoben. Es geht um den nächsten Monat (und weitere!).
lemre
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Re: Rechnung für die Miete nach der Erbausschlagung

Beitrag von lemre »

>ExDevil67

Danke für die Antwort, die ich aber nicht ganz verstanden habe.
1. Laut dem Gesetz, muss man binnen 6 Wochen Erbausschlagung registrieren.
ExDevil67 hat geschrieben: 07.08.22, 15:48 Zum anderen könnte das evtl ein Fehler gewesen im Wissen das man ausschlagen will bzw es schon getan hat eine Kündigung zu schreiben. Das steht einem als Nichterben nicht zu.
"Zum anderen" - vielleicht, aber was soll ich jetzt machen?
lottchen
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Re: Rechnung für die Miete nach der Erbausschlagung

Beitrag von lottchen »

lemre hat geschrieben: 07.08.22, 16:26 "Zum anderen" - vielleicht, aber was soll ich jetzt machen?
Das ist hier im Forum die falsche Frage. Die müsste man einem Anwalt stellen, der für seine Auskünfte auch haftet....
Mal so nebenbei gefragt: Hast Du die Wohnung geräumt? Hast Du irgendwelche Sachen (Fotos ect.) aus der Wohnung entnommen? Warum hast Du nicht sofort die Schlüssel der Verwaltung übergeben?
lemre
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Re: Rechnung für die Miete nach der Erbausschlagung

Beitrag von lemre »

lottchen hat geschrieben: 07.08.22, 16:55 Mal so nebenbei gefragt: Hast Du die Wohnung geräumt? Hast Du irgendwelche Sachen (Fotos ect.) aus der Wohnung entnommen? Warum hast Du nicht sofort die Schlüssel der Verwaltung übergeben?
Danke lottchen für die Antwort.

1. Die Wohnung wurde nicht geräumt.
2. Ein paar Sachen wurden aus der Wohnung entnommen (z.B. eine Helferin hat den Fernseher genommen).
3. "Warum hast Du nicht sofort die Schlüssel der Verwaltung übergeben?"
Ich habe auf die Fertigung der Erbausschlagung gewartet.
Elektrikör
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Re: Rechnung für die Miete nach der Erbausschlagung

Beitrag von Elektrikör »

Hallo,

WER hat die Wohnung geräumt?
Wer war dazu von WEM mit welcher Befugnis beauftragt?

Anwalt wäre hier wohl nicht das schlechteste, wer weiß, was da bei der Erbausschlagung NOCH ALLES schief gegangen ist


MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
ktown
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Re: Rechnung für die Miete nach der Erbausschlagung

Beitrag von ktown »

Moderationsbeitrag
lottchen hat geschrieben: 07.08.22, 16:55
lemre hat geschrieben: 07.08.22, 16:26 "Zum anderen" - vielleicht, aber was soll ich jetzt machen?
Das ist hier im Forum die falsche Frage. Die müsste man einem Anwalt stellen, der für seine Auskünfte auch haftet....
Damit ist alles gesagt.
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