Verteilung der Erbmasse im Testament

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Poseidon
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Verteilung der Erbmasse im Testament

Beitrag von Poseidon »

Hallo,

folgender Fall: A. will sein Testament aufsetzen. Sein Vermögen hat A. größtenteils am Kapitalmarkt investiert, so dass der Wert mehr oder minder großen Schwankungen ausgesetzt ist. A weiß somit nicht weiß, wie groß das Vermögen zum Zeitpunkt seines Todes sein wird. Er will deshalb die Verteilung seines Erbes im Testament nicht in absoluten Beträgen, sondern prozentual festlegen. Beispiel:

Ehefrau B. erhält 40 Prozent der beim Ableben von A. vorhandenen Erbmasse.
Sohn C. erhält 20 Prozent.
Tochter D. erhält 20 Prozent.
Sportverein E. bekommt 5 Prozent.
usw.

Ist diese Vorgehensweise zulässig?
Froggel
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Re: Verteilung der Erbmasse im Testament

Beitrag von Froggel »

Also in der prozentualen Aufteilung sehe ich kein Hindernis – allein schon aus dem Grund, weil die Erbmasse auch ohne Testament prozentual unter den Erben aufgeteilt wird. Natürlich muss der Testamentsverfasser darauf achten, dass er auch rechnerisch auf 100% kommt und nicht auf 95% oder 105%, und alle seine Erben auch erbberechtigt sind (juristische Personen). Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass keiner der Erben weniger als seinen Pflichtteil bekommt.
In einer solchen Situation ist es allerdings am besten, sich an einen Notar zu wenden, damit man nichts verkehrt macht und das Testament womöglich angefochten wird.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
Poseidon
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Re: Verteilung der Erbmasse im Testament

Beitrag von Poseidon »

@Froggel

Besten Dank für die Antwort und die Hinweise!
hambre
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Re: Verteilung der Erbmasse im Testament

Beitrag von hambre »

Poseidon hat geschrieben:A weiß somit nicht weiß, wie groß das Vermögen zum Zeitpunkt seines Todes sein wird.
Ich kenne niemanden, der die hellseherischen Fähigkeiten hat, sein Vermögen zum Zeitpunkt seines Todes vorherzusehen.
Poseidon hat geschrieben:Er will deshalb die Verteilung seines Erbes im Testament nicht in absoluten Beträgen, sondern prozentual festlegen.
Ein Erbe kann man auch nur prozentual oder in Bruchteilen festlegen.

Allerdings kann man zusätzlich mit Teilungsanordnungen und Vermächtnissen arbeiten, wenn das gewünscht ist.
Poseidon hat geschrieben:Ist diese Vorgehensweise zulässig?
Ja, man sollte aber bedenken, dass alle Erben zusammen eine Erbengemeinschaft bilden. Je mehr Mitglieder diese Erbengemeinschaft hat, desto mehr Probleme sind bei der Auseinandersetzung zu erwarten. Daher kann es günstiger sein, gerade diejenigen, die nur einen kleinen Anteil bekommen sollen nicht als Erben einzusetzen, sondern als Vermächtnisempfänger.

Persönlich würde ich nur Frau und Kinder als Erben einsetzen und die übrigen Beteiligten mit einem Vermächtnis bedenken.
Hanomag
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Re: Verteilung der Erbmasse im Testament

Beitrag von Hanomag »

hambre hat geschrieben: 15.08.22, 18:06Ja, man sollte aber bedenken, dass alle Erben zusammen eine Erbengemeinschaft bilden. Je mehr Mitglieder diese Erbengemeinschaft hat, desto mehr Probleme sind bei der Auseinandersetzung zu erwarten. Daher kann es günstiger sein, gerade diejenigen, die nur einen kleinen Anteil bekommen sollen nicht als Erben einzusetzen, sondern als Vermächtnisempfänger.

Persönlich würde ich nur Frau und Kinder als Erben einsetzen und die übrigen Beteiligten mit einem Vermächtnis bedenken.
Bedeutet das, dass die Erben dann ohne Mitwirkung der Vermächtnisnehmer das Erbe abwickeln können?
matthias.
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Re: Verteilung der Erbmasse im Testament

Beitrag von matthias. »

Hanomag hat geschrieben: 25.08.22, 14:34 Bedeutet das, dass die Erben dann ohne Mitwirkung der Vermächtnisnehmer das Erbe abwickeln können?
Genau.

Allerdings müssen die Vermächtnisnehmer gemäß des Wortlauts des Testaments ausgezahlt werden.

Die können natürlich dann damit evtl. auch nicht einverstanden sein und glauben, dass ihnen evtl. mehr zu steht.
Dann müssen sie aber letztlich klagen. Davor ist die Erbengemeinschaft gegen die Vermächtnisnehmer auskunftspflichtig, über das Erbe.
hambre
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Re: Verteilung der Erbmasse im Testament

Beitrag von hambre »

matthias hat geschrieben:Die können natürlich dann damit evtl. auch nicht einverstanden sein und glauben, dass ihnen evtl. mehr zu steht.
Dann müssen sie aber letztlich klagen. Davor ist die Erbengemeinschaft gegen die Vermächtnisnehmer auskunftspflichtig, über das Erbe.
Im Prinzip richtig, jedoch kann man das dadurch verhindern, dass das Vermächtnis keinen Interpretationsspielraum gibt.

Über den Satz "Der Sportverein bekommt als Vermächtnis 10.000€" kann man daher auch nicht diskutieren. Die Erben müssen dann auch keinen Einblick ins Erbe geben, sondern einfach nur die 10.000€ an den Sportverein auszahlen. Genauso wie ein Geldvermächtnis kann man auch ein Sachvermächtnis festlegen.

Beim Satz "Der Sportverein bekommt als Vermächtnis 5% meines Vermögens" müssen die Erben dagegen das gesamte Erbe offenlegen und außerdem kann man sich dann noch über die Bewertung von Nachlassgegenständen streiten. Ein Quotenvermächtnis sollte man daher vermeiden.
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