Fragen zum Erbe bei Tod des Vaters
Moderator: FDR-Team
Fragen zum Erbe bei Tod des Vaters
Hallo, nehmen wir mal an, von Person A ist der Vater vor 3 Monaten verstorben. Die Ehefrau des Verstorbenen lebt noch. Der Verstorbene hat noch ein weiteres Kind. Nehmen wir mal an, das andere Kind sagt, das nur die Ehefrau erbt, nicht die Kinder. Person A ist aber der Meinung, er erbt auch. Muss Person A irgendetwas machen, um etwas zu Erben oder geschieht das alles automatisch, das sich jemand mit Person A wegen dem Erbe auseinandersetzt? Der Bruder und die Mutter halten alles geheim, so das Person A überhaupt keinen Überblick hat, was er erben kann bzw. ob die anderen Parteien sich schon um das Erbe kümmerten
Re: Fragen zum Erbe bei Tod des Vaters
Hallo süsse,süsse hat geschrieben: ↑27.09.22, 23:44 Hallo, nehmen wir mal an, von Person A ist der Vater vor 3 Monaten verstorben. Die Ehefrau des Verstorbenen lebt noch. Der Verstorbene hat noch ein weiteres Kind. Nehmen wir mal an, das andere Kind sagt, das nur die Ehefrau erbt, nicht die Kinder. Person A ist aber der Meinung, er erbt auch. Muss Person A irgendetwas machen, um etwas zu Erben oder geschieht das alles automatisch, das sich jemand mit Person A wegen dem Erbe auseinandersetzt? Der Bruder und die Mutter halten alles geheim, so das Person A überhaupt keinen Überblick hat, was er erben kann bzw. ob die anderen Parteien sich schon um das Erbe kümmerten
nur um das für den weiteren Verlauf zu klären: De besagte Ehefrau ist die Stiefmutter und "das andere Kind" ist der Halbbruder von Person A, also ebenfall leibliches Kind des Verstorbenen?
Also, so nach drei Monaten absoluter Mauerei wäre der Person A zu raten: Ab zum Anwalt, aber schnell. Unter anderem zum Thema "Pflichtteil", je nachdem eventuell auch mehr. Das klärt dann der Anwalt.
Dies ist keine Linksberatung und erst recht keine Rechtsberatung - wie käme ich dazu? Einzig verbindlicher Ratschlag: Lesen Sie von links oben nach rechts unten.
Re: Fragen zum Erbe bei Tod des Vaters
Nein, Person A und der Bruder sind leibliche Geschwister und die Ehefrau ist die leibliche Mutter.
Also passiert das mit dem Erbe nicht automatisch über das Nachlassgericht etc?
Nehmen wir mal an Person A hat kein Geld sich einen Anwalt für Erbrecht zu leisten. Er ist Wohngeldempfänger. Gibt es irgendwo Unterstützung um den Anwalt zu finanzieren?
Also passiert das mit dem Erbe nicht automatisch über das Nachlassgericht etc?
Nehmen wir mal an Person A hat kein Geld sich einen Anwalt für Erbrecht zu leisten. Er ist Wohngeldempfänger. Gibt es irgendwo Unterstützung um den Anwalt zu finanzieren?
Re: Fragen zum Erbe bei Tod des Vaters
Aha. Dieses innige Verwandtschaftsverhältnis hast du aber im Eingangpost geschickt verborgen.süsse hat geschrieben: ↑28.09.22, 08:18 Nein, Person A und der Bruder sind leibliche Geschwister und die Ehefrau ist die leibliche Mutter.
Also passiert das mit dem Erbe nicht automatisch über das Nachlassgericht etc?
Nehmen wir mal an Person A hat kein Geld sich einen Anwalt für Erbrecht zu leisten. Er ist Wohngeldempfänger. Gibt es irgendwo Unterstützung um den Anwalt zu finanzieren?
Ich bin dann raus aus dieser Nummer. Macht nix, da ohnehin kein Jurist.
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Re: Fragen zum Erbe bei Tod des Vaters
Wenn es kein Testament gibt erbt die Ehefrau 1/2 und die beiden Kinder teilen sich die andere Hälfte. Beerdigungskosten werden vorher abgezogen, der Hausrat verbleibt normal bei der Ehefrau. Hier im Forum kann niemand sagen ob es sich lohnt ums Erbe zu kämpfen oder ob Du das Erbe eher ausschlagen solltest. Inwieweit Du Anspruch auf einen Beratungsschein für einen Anwalt hast musst Du klären.
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Re: Fragen zum Erbe bei Tod des Vaters
Nicht unbedingt, je nach dem welcher Güterstand gewählt wurdeWenn es kein Testament gibt erbt die Ehefrau 1/2 und die beiden Kinder teilen sich die andere Hälfte.
Re: Fragen zum Erbe bei Tod des Vaters
Aber erbberechtigt ist Person A, egal welcher Güterstand oder? Wie verhält es sich, wenn Ehefrau und Verstorbener ein gemeinsames Konto hatten mit dem Vermögen auf dem Konto?
Wo kann Person A erfahren, ob er einen Beratungsschein bekommen kann?
Wo kann Person A erfahren, ob er einen Beratungsschein bekommen kann?
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Re: Fragen zum Erbe bei Tod des Vaters
A könnte sich ggf. beim Nachlassgericht erkundigen.
Re: Fragen zum Erbe bei Tod des Vaters
Person A braucht keinen Anwalt.
Zunächst muss er rausfinden, ob es ein Testament gibt und wenn ja, wer dort als Erbe benannt wurde.
Wenn das weitere Kind behauptet dass die Mutter Alleinerbin ist dann muss ein Testament vorhanden sein. Ein Testament muss zwingend beim NG abgeliefert werden. Es wird dann eröffnet und allen gesetzlichen Erben übersandt. Damit ist die Aufgabe des NG beendet.
Je nachdem ob es ein Testament gibt oder nicht, sieht man dann weiter.
Re: Fragen zum Erbe bei Tod des Vaters
Es gibt kein Testament. Nehmen wir mal an, der Bruder von Person A hat das Vermögen selbst errechnet, er legt aber keine Kontoauszüge etc. vor. Der Kontostand bezieht sich auf den Todestag. Der Bruder sagt, alles was weiter vom Konto abgeht braucht die Ehefrau zum Leben. Wird denn wirklich nur das Vermögen am Todestag berücksichtigt? Weil es könnten ja hinterher größere Geldbewegungen vorherrschen, um Geld „ beiseite zu schaffen.“
Re: Fragen zum Erbe bei Tod des Vaters
Ja genau. Weil hinterher Geld beiseite geschafft werden könnte gilt das Vermögen, was am Todestag vorhanden war. Gewinnt die Ehefrau am nächsten Tag im Lotto hat das keinen EInfluß auf das Erbe ihres Mannes. Verschleudert sie das Geld auf dem Konto innerhalb von wenigen Tagen ist das ihr Problem. Es wird das verteilt, was am Todestag da war.
Re: Fragen zum Erbe bei Tod des Vaters
Dann sollte A einen Erbschein beantragen. Mit einer Ausfertigung des Erbscheins erhält A Auskunft bei Banken etc.
Re: Fragen zum Erbe bei Tod des Vaters
Nehmen wir mal an Person A hat der Frau des Verstorbenen und dem Bruder mitgeteilt, das er alles zum Nachlassgericht gibt. Damit ist die Frau des Verstorbenen und der Bruder nicht einverstanden. Sie wollen einen Betrag den sie als Erbe selbst errechnet haben, auf das Konto von Person A überweisen. Geht das denn so einfach ohne Nachlassgericht ? Und hat Person A davon Nachteile ( Muss das ganze beim Finanzamt gemeldet werden ,wegen Erbschaftssteuer etc.?)
Re: Fragen zum Erbe bei Tod des Vaters
Darauf kommt es nicht an. Den Erbschein bekommt Person A auch dann, wenn die anderen Erben damit nicht einverstanden sind.süsses hat geschrieben:Damit ist die Frau des Verstorbenen und der Bruder nicht einverstanden.
Ja, das geht ohne Nachlassgericht, aber nicht ohne das Einverständnis von Person A. Wenn man sich so einigen kann und keine Immobilien im Spiel sind, sowie auf die Bankkonten weiter zugegriffen werden kann, dann kann man auch das Nachlassgericht außen vor lassen.Sie wollen einen Betrag den sie als Erbe selbst errechnet haben, auf das Konto von Person A überweisen. Geht das denn so einfach ohne Nachlassgericht ?
Geht es für Person A um mehr als 400.000€?Und hat Person A davon Nachteile ( Muss das ganze beim Finanzamt gemeldet werden ,wegen Erbschaftssteuer etc.?)
Re: Fragen zum Erbe bei Tod des Vaters
Nein, es geht um weniger Geld
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