Notar oder Fachanwalt, Lebensversicherung
Moderator: FDR-Team
Notar oder Fachanwalt, Lebensversicherung
Hallo Mitglieder,
2 Fragen zum ERbrecht.
1. eine intensive Beratung für einen zukünftigen Erblasser.
Bei wem sollte man dort einen Termin dazu machen, einem Notar oder ein Fachanwalt für Erbrecht?
.......Worin unterscheiden sich die 2?
2. Wenn man bei einer Lebensversicherung einen Begünstigten eingetragen hat, der bei eintretendem Todesfall auch Erbberechtigt ist, zählt die Lebensversichrung zur Erbmasse oder steht dem Erbberechtigten sein prozentualer Anteil am Erbe, zusätzlich zum Betrag aus der Lebensversicherung zu?
Vielen Dank für eure Meinungen!
2 Fragen zum ERbrecht.
1. eine intensive Beratung für einen zukünftigen Erblasser.
Bei wem sollte man dort einen Termin dazu machen, einem Notar oder ein Fachanwalt für Erbrecht?
.......Worin unterscheiden sich die 2?
2. Wenn man bei einer Lebensversicherung einen Begünstigten eingetragen hat, der bei eintretendem Todesfall auch Erbberechtigt ist, zählt die Lebensversichrung zur Erbmasse oder steht dem Erbberechtigten sein prozentualer Anteil am Erbe, zusätzlich zum Betrag aus der Lebensversicherung zu?
Vielen Dank für eure Meinungen!
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Re: Notar oder Fachanwalt, Lebensversicherung
1.
Der eine ist Notar und der andere Anwalt. Was wollen sie hier hören? Ausbildung? Kosten? Kompetenzen?
2.
Wenn der Begünstigte namentlich feststeht, gehört die Auszahlung der LV nmE. nicht zur Erbmasse, weil die Versicherung hier direkt an den Begünstigten leistet.
Der eine ist Notar und der andere Anwalt. Was wollen sie hier hören? Ausbildung? Kosten? Kompetenzen?
2.
Wenn der Begünstigte namentlich feststeht, gehört die Auszahlung der LV nmE. nicht zur Erbmasse, weil die Versicherung hier direkt an den Begünstigten leistet.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Notar oder Fachanwalt, Lebensversicherung
Es genügt, sich bei einem Notar beraten zu lassen - ansonsten zahlt man doppelt. (den Anwalt für Erbrecht und den Notar für die Beurkundung).
Nein, die LV gehört nicht zum Nachlass.2. Wenn man bei einer Lebensversicherung einen Begünstigten eingetragen hat, der bei eintretendem Todesfall auch Erbberechtigt ist, zählt die Lebensversichrung zur Erbmasse oder steht dem Erbberechtigten sein prozentualer Anteil am Erbe, zusätzlich zum Betrag aus der Lebensversicherung zu?
Re: Notar oder Fachanwalt, Lebensversicherung
Notare sollten vor einer Beurkundung ohnehin beraten.
Re: Notar oder Fachanwalt, Lebensversicherung
Danke, zur Lebensversicherung bestätigt es meine Einschätzung!
Die Frage zielt darauf ab, wer tatsächlich komplizierte Dinge richtig beraten kann.
Irgenwas muss doch so ein Fachanwalt besser können als ein Notar oder aus welchem Grund gibt es Fachanwälte?
Kompetenzen!Tastenspitz hat geschrieben: ↑21.11.22, 11:33 1.
Der eine ist Notar und der andere Anwalt. Was wollen sie hier hören? Ausbildung? Kosten? Kompetenzen?
Das ist bekannt.
Die Frage zielt darauf ab, wer tatsächlich komplizierte Dinge richtig beraten kann.
Irgenwas muss doch so ein Fachanwalt besser können als ein Notar oder aus welchem Grund gibt es Fachanwälte?
Re: Notar oder Fachanwalt, Lebensversicherung
Fachanwälte gibt es (auch) für die Streitigkeiten nach dem Tod (und der Anwendung des Testaments).
Re: Notar oder Fachanwalt, Lebensversicherung

So etwas beklopptes... da stelle ich diesen Fragen hier ein, weil es um ein Testament geht, das möglichst rechtssicher und nicht erfolgreich anfechtbar sein soll und komme selbst nicht auf die Idee, dass man natürlich, für den Fall, einen Fachanwalt brauchen könnte

Danke, fürs Kuh vom Eis ziehen, Knoten im Gehirn lösen und so

Re: Notar oder Fachanwalt, Lebensversicherung
Wenn man zuviel Geld hat...Annie1 hat geschrieben: ↑22.11.22, 15:44 So etwas beklopptes... da stelle ich diesen Fragen hier ein, weil es um ein Testament geht, das möglichst rechtssicher und nicht erfolgreich anfechtbar sein soll und komme selbst nicht auf die Idee, dass man natürlich, für den Fall, einen Fachanwalt brauchen könnte.

Ansonsten ist ein Notar durchaus in der Lage, ein rechtssicheres Testament zu verfassen. Das ist Tagesgeschäft.

Ein Notar ist übrigens in den meisten Bundesländern Volljurist und dahet Rechtsanwalt.
Re: Notar oder Fachanwalt, Lebensversicherung
Wenn es nur um "rechtssicher" geht, ist der Rechtsanwalt bestimmt eine gute Adresse.
Wenn aber vielleicht noch steuergestalterisch optimiert werden soll, wäre auch ein Steuerberater ein guter Ansprechpartner.
Ich würde sagen, es hängt vom Umfang des Erbes und der Kompliziertheit der Sache (Erbe einerseits und Familienbeziehungen andererseits) ab, wieviel Beratung man haben möchte, denn bezahlt will jeder sein.
Wenn aber vielleicht noch steuergestalterisch optimiert werden soll, wäre auch ein Steuerberater ein guter Ansprechpartner.
Ich würde sagen, es hängt vom Umfang des Erbes und der Kompliziertheit der Sache (Erbe einerseits und Familienbeziehungen andererseits) ab, wieviel Beratung man haben möchte, denn bezahlt will jeder sein.
Gruß
Jutta
Jutta
Re: Notar oder Fachanwalt, Lebensversicherung
Beide (und auch der Rechtsanwalt ohne Fachanwaltsbezeichnung) sind Volljuristen und können, wie der Name schon sagt, jede rechtliche Frage beurteilen.
Man sollte den "Fachanwalt" nicht mit dem "Facharzt" verwechseln. Während der Facharzt zusätzlich zur Qualifikation als Arzt eine Weiterbildung von ca. 5 bis 6 Jahren absolviert hat, geht es beim Fachanwalt um einige Wochen.
Re: Notar oder Fachanwalt, Lebensversicherung
Aus meiner Sicht ganz klar bei einem Notar.Annie1 hat geschrieben:Bei wem sollte man dort einen Termin dazu machen, einem Notar oder ein Fachanwalt für Erbrecht?
Der Notar muss neutral beraten, während der Anwalt parteiisch beraten darf.Annie1 hat geschrieben:Worin unterscheiden sich die 2?
Der Notar rechnet nach GNotKG ab und der Anwalt rechnet nach RVG ab. Die Kosten nach RVG liegen im Regelfall deutlich oberhalb des GNotKG.
Die Beurkundungsgebühr beim Notar beinhaltet die Beratung, die Beratungsgebühr beim Anwalt beinhaltet aber keine Beurkundung.
Bei einem Notar ist die Erstellung eines Testamentes quasi Tagesgeschäft, während das für einen Anwalt kein typisches Geschäft ist.
Hauptaufgabengebiet von Anwälten mit Schwerpunkt Erbrecht ist die Vertretung von Erben und Pflichtteilsberechtigten nach dem Tod des Erblassers bei Streitigkeiten zwischen den Beteiligten. Das wiederum dürfen Notare gar nicht.Annie1 hat geschrieben:oder aus welchem Grund gibt es Fachanwälte?
Selbst wenn das Testament tatsächlich rechtssicher und unanfechtbar ist, dann gibt es immer noch genügend Punkte, über die sich Erben untereinander und mit Pflichtteilsberechtigten streiten können, speziell Herausgabeansprüche, Auskunftsansprüche und über die genaue Höhe des Pflichtteils kann man sich auch dann prächtig streiten, wenn der Pflichtteilsberechtigte rechtssicher enterbt wurde.Annie1 hat geschrieben:weil es um ein Testament geht, das möglichst rechtssicher und nicht erfolgreich anfechtbar sein soll und komme selbst nicht auf die Idee, dass man natürlich, für den Fall, einen Fachanwalt brauchen könnte
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Re: Notar oder Fachanwalt, Lebensversicherung
Nun -da kann man ohne die Person(en) zu kennen vermutlich herzlich wenig sagen.
Den Vergleich werden sie schon selber machen müssen.
Grundsätzliches ist ja schon ausgeführt worden.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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