Pflegekosten-Nachforderungen : Informationspflicht gegenüber dem Erbnachfolger grds. gewährleistet ?!

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helmes63
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Pflegekosten-Nachforderungen : Informationspflicht gegenüber dem Erbnachfolger grds. gewährleistet ?!

Beitrag von helmes63 »

Sehr geehrte Forenfreunde
und Forenexperten,

... laut § 1967 BGB ist gesetzlich der Schuldeneintritt bei einer Erbnachfolge gesetzlich geregelt.
Für mich ist jedoch ein spezieller Sachverhalt schwer verständlich, weil dieser in diesem Zusammen-
hang ein Ärgernis darstellen kann, das der Erbe offenkundig nicht beeinflussen kann.

a) Wenn nach einem Todesfall des letzten Elternteils noch ein Vermögensrestwert nach der Verwertung
des Wohneigentums des Vaters vorhanden ist dann muss dennoch der potentielle Erbe aufpassen. Er
kann nämlich nicht wissen in welchem Umfange seitens des Heimträgers noch eine Pflegekosten-Nachforderung
erfolgen wird.

Da weder der Notar noch der Heimträger zur Auskunft gegenüber dem Erbkandidaten verpflichtet sind
kann der Erbe eigentlich nicht wissen ob er am Ende nicht doch eine Schuldenübernahme sich einhandelt
oder nicht.

a) Wird dem Nachlassverwalter des zuständigen Amtsgerichts nicht gegenüber eine entsprechende Pflegekosten-
Nachforderung geltend gemacht ?

b) hat der Erbe konkret 6 Kalenderwochen Zeit ab Testamentszusendung um sich gegenüber dem Amtsgericht
entsprechend zu erklären

c) muss die Erbschaftssteuer auf Initiative des Erbens dann über die nächste Steuererklärung abgegolten werden
oder wird die zuständige Finanzbehörde von sich aus aktiv auf Grundlage einer Sachinformation des Nachlass-
verwalters ?!
matthias.
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Re: Pflegekosten-Nachforderungen : Informationspflicht gegenüber dem Erbnachfolger grds. gewährleistet ?!

Beitrag von matthias. »

helmes63 hat geschrieben: 30.11.22, 16:14

c) muss die Erbschaftssteuer auf Initiative des Erbens dann über die nächste Steuererklärung abgegolten werden
oder wird die zuständige Finanzbehörde von sich aus aktiv auf Grundlage einer Sachinformation des Nachlass-
verwalters ?!
Besteht da ein Zusammenhang zum Rest der Frage oder willst du nur wissen ob du ein Erbe selbst dem FA melden musst?

Falls das die Frage ist: Ja musst du.
FM
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Re: Pflegekosten-Nachforderungen : Informationspflicht gegenüber dem Erbnachfolger grds. gewährleistet ?!

Beitrag von FM »

helmes63 hat geschrieben: 30.11.22, 16:14 Da weder der Notar noch der Heimträger zur Auskunft gegenüber dem Erbkandidaten verpflichtet sind
kann der Erbe eigentlich nicht wissen ob er am Ende nicht doch eine Schuldenübernahme sich einhandelt
oder nicht.
Der Notar kann gar nicht wissen welche Schulden des Erblassers bestehen, und der Heimträger darf schon wegen Datenschutz keine personenbezogenen Daten an einen Erbkandidaten erteilen, sondern nur an einen Rechtsnachfolger (also an die Erben) oder an einen gesetzlichen Vertreter (z.B. Nachlassverwalter). Der muss natürlich als solcher eingesetzt sein und das wird auch etwas kosten.
Jdepp
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Re: Pflegekosten-Nachforderungen : Informationspflicht gegenüber dem Erbnachfolger grds. gewährleistet ?!

Beitrag von Jdepp »

helmes63 hat geschrieben: 30.11.22, 16:14
Da weder der Notar noch der Heimträger zur Auskunft gegenüber dem Erbkandidaten verpflichtet sind
kann der Erbe eigentlich nicht wissen ob er am Ende nicht doch eine Schuldenübernahme sich einhandelt
oder nicht.
Welcher Notar? Was hat ein Notar damit zu tun?
a) Wird dem Nachlassverwalter des zuständigen Amtsgerichts nicht gegenüber eine entsprechende Pflegekosten-
Nachforderung geltend gemacht ?
Welcher Nachlassverwalter des Amtsgerichts? Es gibt an einem Amtsgericht keinen Nachlassverwalter.
helmes63
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Re: Pflegekosten-Nachforderungen : Informationspflicht gegenüber dem Erbnachfolger grds. gewährleistet ?!

Beitrag von helmes63 »

Gut das ist wohl eine Falschinformation bzw. Verwechslung meinerseits.
Ist es so, dass ein Nachlassverwalter dann eingesetzt wird wenn der Erbe erst einmal ermittelt werden muss ?
Sollte diese Annahme zutreffen dann haben wir es mit einem Rechtspfleger für Testamentsfälle beim Amtsgericht zu tun.
Ich denke dass kommt der Sache wohl näher.

Dennoch verstehe ich einen Punkt absolut nicht. Der Notar ist doch faktisch so etwas wie ein Nachlassverwalter oder nicht ?
Sollten allein Erben ausschlagen dann wird er doch zwangsläufig über Pflegekosten-Nachforderungen des Heimträgers informiert. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass mit der Tatsache, dass kein Nachkomme das Erbe antreten will die Kostenforderung vom Heimträger erloschen ist.
CruNCC
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Re: Pflegekosten-Nachforderungen : Informationspflicht gegenüber dem Erbnachfolger grds. gewährleistet ?!

Beitrag von CruNCC »

helmes63 hat geschrieben: 05.12.22, 16:19 Ist es so, dass ein Nachlassverwalter dann eingesetzt wird wenn der Erbe erst einmal ermittelt werden muss ?
Nein.
Sollte diese Annahme zutreffen dann haben wir es mit einem Rechtspfleger für Testamentsfälle beim Amtsgericht zu tun.
Das siehst du falsch. Ein Rechtspfleger ist lediglich ein Sachbearbeiter beim Nachlassgericht.
Der Notar ist doch faktisch so etwas wie ein Nachlassverwalter oder nicht ?
Ein Notar ist kein Nachlassverwalter.
Sollten allein Erben ausschlagen dann wird er doch zwangsläufig über Pflegekosten-Nachforderungen des Heimträgers informiert. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass mit der Tatsache, dass kein Nachkomme das Erbe antreten will die Kostenforderung vom Heimträger erloschen ist.
Wenn der Nachlass überschuldet ist, passiert gar nichts. Es wird nicht nach Erben gesucht, die Schulden "erben".
helmes63
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Re: Pflegekosten-Nachforderungen : Informationspflicht gegenüber dem Erbnachfolger grds. gewährleistet ?!

Beitrag von helmes63 »

Das sieht ja insgesamt durchaus überschaubar aus, auch wenn ich auf meine Meinung beharre, dass der Heimträger keine Auskunftspflicht gegenüber dem Erbkandidaten hat und damit der Erbe eine Entscheidung ggf. treffen muss ohne zuverlässige Informationsgrundlage. Das ist ausgesprochen unbefriedigend.

b) Wie sieht den die Gefahr überdies aus, dass bspw. auch das Sozialamt im Falle von vorliegender ergänzender Sozialhilfe gegenüber dem Erben einen Rückforderungsanspruch stellen kann. Das wäre gerade bei der heutigen Rechtslage für mich sicherlich keine Überraschung mehr !!!
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