Testament und spätere Scheidung

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Zafilutsche
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Testament und spätere Scheidung

Beitrag von Zafilutsche »

Mann (M) und Frau (F) haben Ende der 80er geheiratet. M hat Ende der 90er sich in einen Kurschatten verliebt und zieht 500 km entfernt weg. Die Trennung folgt. F am Boden zerstört und zieht vorerst aus dem gemeinsamen Haus aus in eine WG. Dort beschließt Sie eine längere größere Weltreise zu machen.
Hierbei schreibt F ein Testament (Aus Sorge das ihre Wertvollen Tiere) im Fall des Falles gut versorgt und abgesichert sind.
F teilt dem "Noch Ehemann" mit, dass das Testament verborgen hinter der Schublade im Nachttischchen ist. Die Reise übersteht F unbeschadet und sie vergisst das "Testament"
M jedoch, hat das nicht vergessen und nutzt einen Besuch in der WG der getrennt lebenden , um das Dokument ohne Wissen von F sich anzueignen. Die Jahre vergehen und ca. 5 Jahre Später ist die Scheidung rechtskräftig. F hat M fürstlich für das gemeinsame Haus ausgezahlt und F steht fortan als alleinige Eigentümerin im Grundbuch u zieht in das Haus zurück. M macht F das Leben danach zur Hölle. Es kommt fast zum Selbstmord, jedoch konnte die Umsetzung in lezter Sekunde durch einen Nachbarn vereitelt werden. F verliebt sich später in den Lebensretter und die beiden Heiraten! Nun versterben zuerst der Lebensretter und danach die F. Jetzt kommt M ins Spiel und reicht unmittelbar nach dem Tod von F das alte Schriftück als Testament ein.
F hat wenige Tage vor ihrem Tod gegenüber dritten angegeben, das es kein Testament gibt und Sie würde sich wünschen das alle in der ges. Erbfolge ihr Vermögen zu gleichen Teilen bekommen sollen. Auf dem Schirm von F war offenbar nicht das alte Schriftstück von vor 20 Jahren. Frage: ist mit der späteren Scheidung das Schriftstück ungültig? Prüft ein Nachlassgericht das mit der Scheidung? Fragen über Fragen.
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
Roni
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Re: Testament und spätere Scheidung

Beitrag von Roni »

Hallo,
Generell gilt das letzte vorhandene Testament sofern es keine formmägel hat.
Sollte es sich hier um ein berliner Testament handeln sollte es durch die Scheidung ungültig sein.
Zafilutsche
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Re: Testament und spätere Scheidung

Beitrag von Zafilutsche »

Roni hat geschrieben: 07.04.23, 14:03 Hallo,
Generell gilt das letzte vorhandene Testament sofern es keine formmägel hat.
Sollte es sich hier um ein berliner Testament handeln sollte es durch die Scheidung ungültig sein.
Angeblich hat er die F ein Berliner Testament mit dem Lebensretter gemacht. Ob das eröffnet wurde - Keine Ahnung. Das Nachlassgericht hat nur das 20 Jahre alte Dokument vom Ex Mann. Was anderes hat das Gericht zumindest nicht erwähnt fragt aber jüngst nach weitere Erben. Muss ein Notar der zumindest den Entwurf für das Berliner Testament gemacht hat auch Auskunft an die gesetzlichen Erben dahin geben ob die Verstorbenen das Berliner Testament auch unterzeichnet haben? Denn das ist nach der Scheidung und Widerheorat mit dem Lebensretter zuletzt verfasst worden.
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Roni
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Re: Testament und spätere Scheidung

Beitrag von Roni »

Hallo
Die Frage ist ob das neuere Berliner Testament rechtsgültig ist. Das müsste der Verfasser beantworten können.
CruNCC
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Re: Testament und spätere Scheidung

Beitrag von CruNCC »

Zafilutsche hat geschrieben: 07.04.23, 15:13 Muss ein Notar der zumindest den Entwurf für das Berliner Testament gemacht hat auch Auskunft an die gesetzlichen Erben dahin geben ob die Verstorbenen das Berliner Testament auch unterzeichnet haben?
Wenn ein notarielles Testament erstellt wird, muss der Notar dieses zwingend in die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht geben. Somit sichergestellt, dass dieses beim Tod auch eröffnet wird.

Ansonsten:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2077.html
FM
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Re: Testament und spätere Scheidung

Beitrag von FM »

Man beachte § 2077 BGB.
matthias.
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Re: Testament und spätere Scheidung

Beitrag von matthias. »

FM hat geschrieben: 07.04.23, 19:50 Man beachte § 2077 BGB.
D.h. nur zum Verständnis, jedes Testament das in der Ehe verfasst wurde, wird mit der Scheidung ungültig?
FM
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Re: Testament und spätere Scheidung

Beitrag von FM »

Das steht dort schon etwas differenzierter, s. z.B. Abs. 3
matthias.
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Re: Testament und spätere Scheidung

Beitrag von matthias. »

FM hat geschrieben: 08.04.23, 13:45 Das steht dort schon etwas differenzierter, s. z.B. Abs. 3
Danke für den Hinweis.
Zafilutsche
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Re: Testament und spätere Scheidung

Beitrag von Zafilutsche »

Es stellt sich heraus, das F ihrem späteren Ehemann und Lebensretter doch in einem einseitigen Testament bedacht hat. (Kein Berliner Testament)
Da dieses aufgefundene Testament viele Jahre nach dem ersten Testament verfasst worden ist, wird das ältere erste Testament doch hinfällig sein bzw vom Nachlassgericht für ungültig erklärt werden?
Das wird doch vermutlich bedeuten,
das erneut eine Testamentseröffnung nebst Protokoll durchgeführt werden muss.
Ich verstehe das dann so, das der geschiedene Ehemann M mit dem für ungültig
erklärten Testament als Erbe raus ist, also der Erbscheinantrag verwehrt werden wird.
Weil aber der Lebensretter von F bedauerlicherweise vor F verstarb geht /verbleibt die Erbmasse bei F und nun gilt die gesetzliche Erbfolge und die ges. Erben stellen den Erbscheinantrag.
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Re: Testament und spätere Scheidung

Beitrag von CruNCC »

Roni hat geschrieben: 07.04.23, 14:03 Hallo,
Generell gilt das letzte vorhandene Testament sofern es keine formmägel hat.
Das ist nicht richtig. Die bloße Existens einen neuen Testaments dedeutet nicht, dass das alte Testament ungültig wird.

Wenn das "alte" Testament nicht vollständig widerrufen wurde, ist es durchaus möglich, dass Klauseln aus dem alten Testament weiterhin gültig sind.
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Re: Testament und spätere Scheidung

Beitrag von CruNCC »

Zafilutsche hat geschrieben: 18.11.23, 08:30 Da dieses aufgefundene Testament viele Jahre nach dem ersten Testament verfasst worden ist, wird das ältere erste Testament doch hinfällig sein bzw vom Nachlassgericht für ungültig erklärt werden?
Das Testament wird vom NG nicht für ungültig erklärt.
Das wird doch vermutlich bedeuten, das erneut eine Testamentseröffnung nebst Protokoll durchgeführt werden muss.
Ja, und damit ist die Aufgabe des NG erledigt.
Ich verstehe das dann so, das der geschiedene Ehemann M mit dem für ungültig
erklärten Testament als Erbe raus ist, also der Erbscheinantrag verwehrt werden wird.
Weil aber der Lebensretter von F bedauerlicherweise vor F verstarb geht /verbleibt die Erbmasse bei F und nun gilt die gesetzliche Erbfolge und die ges. Erben stellen den Erbscheinantrag.
Ja, durch den/die Erbscheinsantrag/Erbscheinsanträge muss das NG über die Erbfolge bzw. die Gültigkeit der Testamente entscheiden.
Zafilutsche
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Re: Testament und spätere Scheidung

Beitrag von Zafilutsche »

CruNCC hat geschrieben: 18.11.23, 18:37 Das Testament wird vom NG nicht für ungültig erklärt.
Hm,
dem NG liegen nun zwei handschriftliche mit Datum und Ort versehene Testamente vor.
Testament 1 aus dem Jahr 2000 welches in 2023 eröffnet worden ist:
"Frau F vermacht Haus, Hof, Vermögen und Tier dem Ehemann M" - auch wenn wahrscheinlich die Scheidung droht
bzw die Scheidung in 2010 tatsächlich beurkundet worden ist.

Testament 2 aus dem Jahr 2015
"Frau F vermacht Haus, Hof, Vermögen und Tier dem Ehemann L" - hier verstirbt L wenige Wochen vor Frau F.
Würde das NG Testament 1 dann als gegenstandslos oder wirkungslos bewerten, wenn es schon nicht als "ungültig" eingestuft wird?
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Re: Testament und spätere Scheidung

Beitrag von matthias. »

Zafilutsche hat geschrieben: 19.11.23, 12:46

Hm,
dem NG liegen nun zwei handschriftliche mit Datum und Ort versehene Testamente vor.
Testament 1 aus dem Jahr 2000 welches in 2023 eröffnet worden ist:
"Frau F vermacht Haus, Hof, Vermögen und Tier dem Ehemann M"
Im Testament steht nur das, was in "" steht? Nicht der folgende Satz?
Und auch keine Hinweise, dass die Frau ihren Mann auch im Falle der Scheidung als Erben einsetzen wollte?
Zafilutsche
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Re: Testament und spätere Scheidung

Beitrag von Zafilutsche »

In Testament 1 bezeichnet F den Ehemann M als den "noch Ehemann M"
In Testament 2 "Meinen Ehemann L"
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
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