Testament und spätere Scheidung
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Testament und spätere Scheidung
Mann (M) und Frau (F) haben Ende der 80er geheiratet. M hat Ende der 90er sich in einen Kurschatten verliebt und zieht 500 km entfernt weg. Die Trennung folgt. F am Boden zerstört und zieht vorerst aus dem gemeinsamen Haus aus in eine WG. Dort beschließt Sie eine längere größere Weltreise zu machen.
Hierbei schreibt F ein Testament (Aus Sorge das ihre Wertvollen Tiere) im Fall des Falles gut versorgt und abgesichert sind.
F teilt dem "Noch Ehemann" mit, dass das Testament verborgen hinter der Schublade im Nachttischchen ist. Die Reise übersteht F unbeschadet und sie vergisst das "Testament"
M jedoch, hat das nicht vergessen und nutzt einen Besuch in der WG der getrennt lebenden , um das Dokument ohne Wissen von F sich anzueignen. Die Jahre vergehen und ca. 5 Jahre Später ist die Scheidung rechtskräftig. F hat M fürstlich für das gemeinsame Haus ausgezahlt und F steht fortan als alleinige Eigentümerin im Grundbuch u zieht in das Haus zurück. M macht F das Leben danach zur Hölle. Es kommt fast zum Selbstmord, jedoch konnte die Umsetzung in lezter Sekunde durch einen Nachbarn vereitelt werden. F verliebt sich später in den Lebensretter und die beiden Heiraten! Nun versterben zuerst der Lebensretter und danach die F. Jetzt kommt M ins Spiel und reicht unmittelbar nach dem Tod von F das alte Schriftück als Testament ein.
F hat wenige Tage vor ihrem Tod gegenüber dritten angegeben, das es kein Testament gibt und Sie würde sich wünschen das alle in der ges. Erbfolge ihr Vermögen zu gleichen Teilen bekommen sollen. Auf dem Schirm von F war offenbar nicht das alte Schriftstück von vor 20 Jahren. Frage: ist mit der späteren Scheidung das Schriftstück ungültig? Prüft ein Nachlassgericht das mit der Scheidung? Fragen über Fragen.
Hierbei schreibt F ein Testament (Aus Sorge das ihre Wertvollen Tiere) im Fall des Falles gut versorgt und abgesichert sind.
F teilt dem "Noch Ehemann" mit, dass das Testament verborgen hinter der Schublade im Nachttischchen ist. Die Reise übersteht F unbeschadet und sie vergisst das "Testament"
M jedoch, hat das nicht vergessen und nutzt einen Besuch in der WG der getrennt lebenden , um das Dokument ohne Wissen von F sich anzueignen. Die Jahre vergehen und ca. 5 Jahre Später ist die Scheidung rechtskräftig. F hat M fürstlich für das gemeinsame Haus ausgezahlt und F steht fortan als alleinige Eigentümerin im Grundbuch u zieht in das Haus zurück. M macht F das Leben danach zur Hölle. Es kommt fast zum Selbstmord, jedoch konnte die Umsetzung in lezter Sekunde durch einen Nachbarn vereitelt werden. F verliebt sich später in den Lebensretter und die beiden Heiraten! Nun versterben zuerst der Lebensretter und danach die F. Jetzt kommt M ins Spiel und reicht unmittelbar nach dem Tod von F das alte Schriftück als Testament ein.
F hat wenige Tage vor ihrem Tod gegenüber dritten angegeben, das es kein Testament gibt und Sie würde sich wünschen das alle in der ges. Erbfolge ihr Vermögen zu gleichen Teilen bekommen sollen. Auf dem Schirm von F war offenbar nicht das alte Schriftstück von vor 20 Jahren. Frage: ist mit der späteren Scheidung das Schriftstück ungültig? Prüft ein Nachlassgericht das mit der Scheidung? Fragen über Fragen.
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
Re: Testament und spätere Scheidung
Hallo,
Generell gilt das letzte vorhandene Testament sofern es keine formmägel hat.
Sollte es sich hier um ein berliner Testament handeln sollte es durch die Scheidung ungültig sein.
Generell gilt das letzte vorhandene Testament sofern es keine formmägel hat.
Sollte es sich hier um ein berliner Testament handeln sollte es durch die Scheidung ungültig sein.
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Re: Testament und spätere Scheidung
Angeblich hat er die F ein Berliner Testament mit dem Lebensretter gemacht. Ob das eröffnet wurde - Keine Ahnung. Das Nachlassgericht hat nur das 20 Jahre alte Dokument vom Ex Mann. Was anderes hat das Gericht zumindest nicht erwähnt fragt aber jüngst nach weitere Erben. Muss ein Notar der zumindest den Entwurf für das Berliner Testament gemacht hat auch Auskunft an die gesetzlichen Erben dahin geben ob die Verstorbenen das Berliner Testament auch unterzeichnet haben? Denn das ist nach der Scheidung und Widerheorat mit dem Lebensretter zuletzt verfasst worden.
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Re: Testament und spätere Scheidung
Hallo
Die Frage ist ob das neuere Berliner Testament rechtsgültig ist. Das müsste der Verfasser beantworten können.
Die Frage ist ob das neuere Berliner Testament rechtsgültig ist. Das müsste der Verfasser beantworten können.
Re: Testament und spätere Scheidung
Wenn ein notarielles Testament erstellt wird, muss der Notar dieses zwingend in die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht geben. Somit sichergestellt, dass dieses beim Tod auch eröffnet wird.Zafilutsche hat geschrieben: ↑07.04.23, 15:13 Muss ein Notar der zumindest den Entwurf für das Berliner Testament gemacht hat auch Auskunft an die gesetzlichen Erben dahin geben ob die Verstorbenen das Berliner Testament auch unterzeichnet haben?
Ansonsten:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2077.html
Re: Testament und spätere Scheidung
Man beachte § 2077 BGB.
Re: Testament und spätere Scheidung
Das steht dort schon etwas differenzierter, s. z.B. Abs. 3
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Re: Testament und spätere Scheidung
Es stellt sich heraus, das F ihrem späteren Ehemann und Lebensretter doch in einem einseitigen Testament bedacht hat. (Kein Berliner Testament)
Da dieses aufgefundene Testament viele Jahre nach dem ersten Testament verfasst worden ist, wird das ältere erste Testament doch hinfällig sein bzw vom Nachlassgericht für ungültig erklärt werden?
Das wird doch vermutlich bedeuten,
das erneut eine Testamentseröffnung nebst Protokoll durchgeführt werden muss.
Ich verstehe das dann so, das der geschiedene Ehemann M mit dem für ungültig
erklärten Testament als Erbe raus ist, also der Erbscheinantrag verwehrt werden wird.
Weil aber der Lebensretter von F bedauerlicherweise vor F verstarb geht /verbleibt die Erbmasse bei F und nun gilt die gesetzliche Erbfolge und die ges. Erben stellen den Erbscheinantrag.
Da dieses aufgefundene Testament viele Jahre nach dem ersten Testament verfasst worden ist, wird das ältere erste Testament doch hinfällig sein bzw vom Nachlassgericht für ungültig erklärt werden?
Das wird doch vermutlich bedeuten,
das erneut eine Testamentseröffnung nebst Protokoll durchgeführt werden muss.
Ich verstehe das dann so, das der geschiedene Ehemann M mit dem für ungültig
erklärten Testament als Erbe raus ist, also der Erbscheinantrag verwehrt werden wird.
Weil aber der Lebensretter von F bedauerlicherweise vor F verstarb geht /verbleibt die Erbmasse bei F und nun gilt die gesetzliche Erbfolge und die ges. Erben stellen den Erbscheinantrag.
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Re: Testament und spätere Scheidung
Das ist nicht richtig. Die bloße Existens einen neuen Testaments dedeutet nicht, dass das alte Testament ungültig wird.
Wenn das "alte" Testament nicht vollständig widerrufen wurde, ist es durchaus möglich, dass Klauseln aus dem alten Testament weiterhin gültig sind.
Re: Testament und spätere Scheidung
Das Testament wird vom NG nicht für ungültig erklärt.Zafilutsche hat geschrieben: ↑18.11.23, 08:30 Da dieses aufgefundene Testament viele Jahre nach dem ersten Testament verfasst worden ist, wird das ältere erste Testament doch hinfällig sein bzw vom Nachlassgericht für ungültig erklärt werden?
Ja, und damit ist die Aufgabe des NG erledigt.Das wird doch vermutlich bedeuten, das erneut eine Testamentseröffnung nebst Protokoll durchgeführt werden muss.
Ja, durch den/die Erbscheinsantrag/Erbscheinsanträge muss das NG über die Erbfolge bzw. die Gültigkeit der Testamente entscheiden.Ich verstehe das dann so, das der geschiedene Ehemann M mit dem für ungültig
erklärten Testament als Erbe raus ist, also der Erbscheinantrag verwehrt werden wird.
Weil aber der Lebensretter von F bedauerlicherweise vor F verstarb geht /verbleibt die Erbmasse bei F und nun gilt die gesetzliche Erbfolge und die ges. Erben stellen den Erbscheinantrag.
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Re: Testament und spätere Scheidung
Hm,
dem NG liegen nun zwei handschriftliche mit Datum und Ort versehene Testamente vor.
Testament 1 aus dem Jahr 2000 welches in 2023 eröffnet worden ist:
"Frau F vermacht Haus, Hof, Vermögen und Tier dem Ehemann M" - auch wenn wahrscheinlich die Scheidung droht
bzw die Scheidung in 2010 tatsächlich beurkundet worden ist.
Testament 2 aus dem Jahr 2015
"Frau F vermacht Haus, Hof, Vermögen und Tier dem Ehemann L" - hier verstirbt L wenige Wochen vor Frau F.
Würde das NG Testament 1 dann als gegenstandslos oder wirkungslos bewerten, wenn es schon nicht als "ungültig" eingestuft wird?
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
Re: Testament und spätere Scheidung
Im Testament steht nur das, was in "" steht? Nicht der folgende Satz?Zafilutsche hat geschrieben: ↑19.11.23, 12:46
Hm,
dem NG liegen nun zwei handschriftliche mit Datum und Ort versehene Testamente vor.
Testament 1 aus dem Jahr 2000 welches in 2023 eröffnet worden ist:
"Frau F vermacht Haus, Hof, Vermögen und Tier dem Ehemann M"
Und auch keine Hinweise, dass die Frau ihren Mann auch im Falle der Scheidung als Erben einsetzen wollte?
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Re: Testament und spätere Scheidung
In Testament 1 bezeichnet F den Ehemann M als den "noch Ehemann M"
In Testament 2 "Meinen Ehemann L"
In Testament 2 "Meinen Ehemann L"
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