Geldschenkung in einer Beziehung mit verheirateter Person

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CMarina
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Geldschenkung in einer Beziehung mit verheirateter Person

Beitrag von CMarina »

Person A und B lernen sich vor 10 Jahren - beide getrennt lebend - kennen. Person B erklärt, dass es ihm in einigen Jahren körperlich schlechter gehen wird aufgrund einer Erbkrankheit, die sich verschlimmern wird. Person A zieht nach 3 Jahren in den Wohnort von Person B, kauft sich dort eine Eigentumswohnung. Lebt aber weitestgehend bei Person B, weil dieser damals schon die Wohnung von Person A, mangels Fahrstuhl, nicht mehr betreten kann.
Person A wird 3 Jahre nach Kennenlernen geschieden. Person B beteuert, er bleibt - aus finanziellen Gründen - verheiratet. Ehefrau von Person B lebt seit der räumlichen Trennung von Person B vor 11 Jahren in deren gemeinsamen 2. Eigentumswohnung am gleichen Wohnort. Person C ist bist heute nicht umgemeldet, als Adresse für offizielle Post fungiert nach wie vor die Wohnung in der Person B lebt und die ihnen gemeinsam gehört. Die von Person C bewohnte Wohnung wird steuerlich nach wie vor als leerstehend angegeben.
Kontakt gibt es einmal wöchentlich zum Gesprächsaustausch. Person B lebt bis heute, seit der Trennung in der gemeinsamen 1. (größeren) Eigentumswohnung.
Person B besitzt und nutzt ein Konto, das namentlich auf die Namen von Person B + Person C lautet, Person C benutzt ein Konto, das nur auf den Namen von Person C lautet. Beide haben Zugriff auf beide Konten, nutzen das aber nicht.
Person C spricht häufig von Zugewinngemeinschaft, auch für die Jahre nach der Trennung, die ja nie offiziell gemacht wurde.

Seit 4 Jahren ist Person B ein Pflegefall, seit knapp 3 Jahren nicht mehr in der Lage die eigene Wohnung zu verlassen. Person A ist als Hauptpflegeperson eingetragen, als Urlaubsvertretung und einmal wöchentlichem 1/2 tägigen Ersatz ist die Person C, die Ehefrau von B eingetragen.

Person A erhielt im Laufe der 10 Jahre Geldschenkungen von Person B in Höhe von zusammen 40 000 €, jeweils überwiesen vom Konto das auf den Namen von Person B + C lautet.

Person B hat noch einen Sohn aus der Ehe vor der Ehe mit Person C.
Person B hat nie ein Testament gemacht und möchte dies auch nicht tun, da er ja nicht mehr das Haus verlassen kann und aufgrund der Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, selber zu schreiben, selbst seine Unterschrift nicht.

Person A sieht sich psychisch nun nicht mehr in der Lage Person B zu pflegen.

Diese 40 000,-- teilen sich auf in:
10 000,-- für den Kauf der eigenen Wohnung von Person A
10 000,-- für eine Reparatur nach Wasserschaden in der Wohnung von Person A
5 000,-- als Zuschuss zum Kauf eines neuen Autos von Person A
10 000,-- als Altersvorsorge vorab, da Person A nur minimalste Rente in knapp 5 Jahren erhalten wird.
Alles mündlich vereinbart, keinerlei schriftliche Dokumente diesbezüglich.

Wie ist die rechtliche Lage: kann Person B und/oder Person C oder evtl. auch der Sohn von B, von Person A diese Geldgeschenke wieder zurückfordern, wenn Person A die Pflegetätigkeit aufkündigt und sich räumlich verändert?

Danke vorab für eine Einschätzung!
ktown
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Re: Geldschenkung in einer Beziehung mit verheirateter Person

Beitrag von ktown »

Auch wenn es hier nicht erwähnt wurde so möchte ich doch auf diesen Artikel verweisen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
CMarina
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Re: Geldschenkung in einer Beziehung mit verheirateter Person

Beitrag von CMarina »

Dankeschön, das hilft schon ein wenig.

Könnte nicht dennoch die nicht geschiedene Ehefrau, Person C, Recht haben, sie sei nach wie vor die Partnerin mit allen Rechten, da sie nicht geschieden sind und auch nicht offiziell (Meldeadresse) getrennt (was natürlich Betrug am Steuersystem ist und es deswegen wohl kaum zur Klage kommen wird)?
MGH
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Re: Geldschenkung in einer Beziehung mit verheirateter Person

Beitrag von MGH »

mehrere Punkte...

Wenn Schenker und Beschenkte nicht verwandt sind, gelten sehr geringe Freibeträge, die Geschenke könnten sehr wahrscheinlich schenkungssteuerpflichtig sein. Vielleicht waren es aber auch "lohnähnliche" Leistungen für die Pflegetätigkeit??? ... dass aber dann ggf. andere steuer- und versicherungsrechtliche Folgen haben kann. W

War die schenkende Person zum Zeitpunkt der Schenkungen geschäftsfähig? und hatte sie "legalen" Zugriff auf das gemeinsame Konto? Dann ist die Schenkung wohl gülitig.

Wenn an die Schenkungen keine besonderen Bedingungen geknüpft waren sind spätere Änderungen unerheblich.

Testamente lassen sich auch anders errichten, gerade auch wenn jemand krank / eingeschränkt ist. Es sollte also, wenn gewünscht, lösbar sein.
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