Welche Vollmacht ist gültig?

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Frederyke
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Welche Vollmacht ist gültig?

Beitrag von Frederyke »

Guten Morgen zusammen,
Mutter (M) hat mit ihren beiden Töchtern (Kind A und Kind B) eine Vorsorgevollmacht (beinhaltet alle Bereiche) ausgefüllt und unterschrieben. Das war im Jahr 2015 und M war noch in geistig fittem Zustand. Angeblich wurde diese Vollmacht notariell beglaubigt – Kind A hat diese beglaubigte Vollmacht aber nie gesehen.
Per Zufall erfuhr Kind A im Jahr 2021, dass Kind B und M eine neue Vorsorgevollmacht (betrifft alle Bereiche) im Jahr 2020 (M war derzeitig immer noch geistig einigermaßen klar) erstellt haben. Seit 2021 ist M dement.
In der neuen Vorsorgevollmacht ist Kind A nirgends erwähnt (eine Kopie liegt Kind A inzwischen vor). Diese Vollmacht aus dem Jahr 2020 ist nicht notariell beglaubigt.
Kind B hat sich inzwischen aller Geschäft, die M betreffen, angenommen. Kind A hat mehrfach angeboten zu helfen. Das wurde von B stets abgelehnt.
Nun die Frage: Welche Vorsorgevollmacht hat denn aktuell Gültigkeit? Oder sind womöglich beide Vollmachten gültig? Dann könnte A ja eigentlich in allen Belangen von M „mitmischen“. Oder?
Keine der Vollmachten wurde widerrufen.
ktown
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Re: Welche Vollmacht ist gültig?

Beitrag von ktown »

Laut Sachverhalt kennt A nur die Vollmacht aus 2020. Wie will man also beweisen, dass es die überhaupt gab und welchen Inhalt sie hatte?
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Frederyke
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Re: Welche Vollmacht ist gültig?

Beitrag von Frederyke »

Nun, da A ja selbst die erste Vollmacht unterschrieben hat, kennt A natürlich diese. Allerdings wurde diese erste Vollmacht "nachträglich" (also ohne Wissen von A) notariell beglaubigt. Die 2. Vollmacht aus dem Jahr 2020 liegt A in Kopieform vor. Die 1. Version (2015) kann A sich vermutlich von B in Kopieform besorgen.
Mir geht es einfach nur drum, welche der beiden Vollmachten nun gültig ist.
ktown
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Re: Welche Vollmacht ist gültig?

Beitrag von ktown »

Also hat A keine Beleg dafür das es das Schriftstück von 2015 jemals gab?
Damit könnte in einem zivilrechtlichen Prozess nur B ein Schriftstück vorlegen. Welches würde B dann wohl vorlegen? :wink:
Es wäre für A jedoch hilfreich, wenn man den Notar noch wüsste. Dort liegt nämlich das Original. :wink:
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CruNCC
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Re: Welche Vollmacht ist gültig?

Beitrag von CruNCC »

Frederyke hat geschrieben: 24.09.23, 10:45 Mir geht es einfach nur drum, welche der beiden Vollmachten nun gültig ist.
Es gelten immer noch beide Vollmachten. :wink:

Handeln kann man nur, wenn man das Original der Vollmacht vorlegen kann.
Zuletzt geändert von CruNCC am 24.09.23, 15:33, insgesamt 2-mal geändert.
CruNCC
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Re: Welche Vollmacht ist gültig?

Beitrag von CruNCC »

ktown hat geschrieben: 24.09.23, 11:59 Es wäre für A jedoch hilfreich, wenn man den Notar noch wüsste. Dort liegt nämlich das Original. :wink:
Da liegst du falsch. :wink:

Wenn die Unterschrift unter einer Vollmacht beglaubigt wurde, wird das Original immer herausgegeben, da man in diesem Fall nur mit Vorlage des Originals handeln kann. Der Notar behält nur eine Abschrift in der Urkundensammlung.

Wenn es sich um eine notariell beurkundete Vollmacht handelt, bleibt das Original beim Notar. Dann kann man nur mit einer Ausfertigung der Vollmacht handeln. Das ist hier aber nicht der Fall.
ktown
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Re: Welche Vollmacht ist gültig?

Beitrag von ktown »

:oops: da habe ich glatt das beglaubigt überlesen. Da ein Notar involviert war, ging ich automatisch von beurkundet aus.
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FM
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Re: Welche Vollmacht ist gültig?

Beitrag von FM »

Die irrtümliche Annahme scheint zu sein, dass eine neue Vollmacht die frühere automatisch aufheben würde, ähnlich wie bei einem Testament. Das ist aber nicht so.

Ob die frühere aus anderen Gründen nie wirksam wurde oder inzwischen erloschen ist, ist eine andere Frage.
Frederyke
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Re: Welche Vollmacht ist gültig?

Beitrag von Frederyke »

So, hier kommt einer neuer Stand der Situation, da A inzwischen eine Kopie der amtlich beglaubigten Vollmacht erhalten hat.
Es geht um folgendes Problem:
M hat (vor ein paar Jahren, als sie noch "zurechnungsfähig" war) eine Eigentumswohnung verkauft und hat mit dem Käufer ein Nießbrauchrecht ausgehandelt. Diese Eigentumswohnung wurde bis Anfang dieses Jahres gewerblich vermietet. Die Mieteinnahmen gingen an M. Da die Mieterin krank wurde, hat sie die Wohnung aufgegeben. B, die sich in keiner Weise mit A abgesprochen hat und die Finanzen etc. verwaltet, kann diese Wohnung nicht in demselben Gewerbe weitervermieten, da die Wohnung nicht mehr die heutigen Standards erfüllt und umgebaut werden müsste. Da diese Wohnung aber anscheinend noch an eine gewerbliche Vermietung "gebunden" ist, kann sie auch nicht an eine Privatperson vermietet werden.
Der Käufer möchte nun über die Wohnung verfügen. Das geht aber anscheinend nur über den Verzicht des Nießbrauchrechts. Da M nicht mehr geschäftsfähig ist, soll nun A oder B oder beide unterschreiben. B meint A gegenüber, dass A mit unterschreiben muss, da A in der ersten (beglaubigten) Vollmacht mit unterschrieben hat. Angeblich wolle der Anwalt, bei dem die beglaubigte Vollmacht liegt, für den Löschungsantrag nur diese beglaubigte Vollmacht akzeptieren, sodass A eben mit unterschreiben soll. Es liegt keine "offizielle Einladung" zum Unterschreiben vor - dies ist bisher nur mündlich bzw. via Mail von B erfolgt.
A vertraut aus verschiedenen Gründen B nicht und weigert sich, zu unterschreiben. Könnte nun B darauf bestehen, dass sie schlussendlich doch alleine unterschreiben kann/darf, da ja grundsätzlich beide Vollmachten (in der 2. Vollmacht wird A überhaupt nicht erwähnt) gültig sind?
Jdepp
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Re: Welche Vollmacht ist gültig?

Beitrag von Jdepp »

Eine Löschung des Nießbrauchs geht nur wenn der Berechtigte die Löschung bewilligt. Die Bewilligung hat in der Form des § 29 GBO zu erfolgen. Handelt statt des Berechtigten ein Bevollmächtigter, muss die Vollmacht ebenfalls in dieser From vorliegen. Die zweite Vollmacht erfüllt diese Anforderungen nicht. Ob für die Bewilligung aufgrund der ersten Vollmacht es ausreicht ob einer von Beiden auftritt kommt darauf an, ob laut Vollmacht die beiden einzeln oder nur gemeinsam vertreten sollen dürfen.
Frederyke
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Re: Welche Vollmacht ist gültig?

Beitrag von Frederyke »

Es steht explizit nichts in der beglaubigten Vollmacht davon, dass alle Entscheidungen gemeinsam oder einzeln getroffen werden sollen.
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