Uneindeutiges Testament mit Vermächtnis in die Zukunft.

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Wase
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Uneindeutiges Testament mit Vermächtnis in die Zukunft.

Beitrag von Wase »

Beispielfall für Vermächtnis in die Zukunft:
Ein Senor mit 2 Erbberechtigten Geschwisternn A und B
Der Erblasser schreibt (Hand) in seinem Testament das er die Summe von 100000 an B vererben möchte weil der Gesamtwert laut handschriftlichem Testament genau doppel so hoch Ist, wie ihm A gerade mitgeteilt hat. Er möchte die Hälfte davon an B vererben, der weit weg wohnt.
Vermögen besteht nur aus Geld und Wertpapieren und A verwaltet das Vermögen schon seit Jahren erfolgreich. Und auch die Jahre danach. A hat Kontovollmacht und Vorsorgevollmacht.
Weiter steht im Testament, das wenn die Wertpapiere weiter steigen, wird A mehr als 100000 erben, da er sich auch in jeder Hinsicht um den Senor kümmert.
Besonders eindeutig wäre so ein Testament nicht gerade.
Was zunächst wie ein Vermächtnis an B aussieht, könnte anders ausgelegt werden,da von vererben geschrieben ist. Und A (der Kontoverwalter) erbt automatisch mehr als die besagten 100000, wenn das Vermögen wächst.
der Erblasser hat nicht ausdrücklich geschrieben, das A den gesamte Zugewinn bekommen soll.
Was ist wenn der Senor noch 5 Jahre lebt?
1 ) Das Vermögen sich mehr als verdoppelt in der Zeit?
2 ) Oder falls das Vermögen am Todestag auf die Hälfte geschrumpft wäre, könnte A dann leer ausgehen? Weil dann ja nur noch 100000 übrig wären, also die Summe, die der Senor Jahre vor dem Tod an B vererben wollte. Dann könnte A , das ihm anvertraute Testament einfach vernichten.
3 ) Spielt es eine Rolle, wenn zum Zeitpunkt der Testamentsniederschrift das Vermögen deutlich höher war, als angegeben? Wenn es zum Beispiel laut Konto und Depot Auszügen bei 300.000 damals , statt wie angegeben nur bei 200.000 gelegen hat?
4 ) Ist es von Bedeutung, ob B vom Testament zu Senors Lebzeiten etwas wusste oder nicht?
CruNCC
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Re: Uneindeutiges Testament mit Vermächtnis in die Zukunft.

Beitrag von CruNCC »

Wase hat geschrieben: 24.09.23, 12:57 Was ist wenn der Senor noch 5 Jahre lebt?
Das wäre schön für den Senior. :D
1 ) Das Vermögen sich mehr als verdoppelt in der Zeit?
2 ) Oder falls das Vermögen am Todestag auf die Hälfte geschrumpft wäre, könnte A dann leer ausgehen? Weil dann ja nur noch 100000 übrig wären, also die Summe, die der Senor Jahre vor dem Tod an B vererben wollte.
Da der Senior noch lebt, sollte man darauf hinwirken, dass er sich bei einem Notar beraten lässen. Es muss immer einen Erben geben! Das Testament ist keineswegs eindeutig.
Dann könnte A , das ihm anvertraute Testament einfach vernichten.
Davon würde ich dringend abraten. Das ist strafbar!
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2259.html
https://dejure.org/gesetze/StGB/274.html
3 ) Spielt es eine Rolle, wenn zum Zeitpunkt der Testamentsniederschrift das Vermögen deutlich höher war, als angegeben? Wenn es zum Beispiel laut Konto und Depot Auszügen bei 300.000 damals , statt wie angegeben nur bei 200.000 gelegen hat?
Nein, das spielt keine Rolle. Maßgeblich ist, wer Erbe ist.
4 ) Ist es von Bedeutung, ob B vom Testament zu Senors Lebzeiten etwas wusste oder nicht?
Wenn B vom Vorhandensein des Testaments wusste und es ganz plötzlich kein Testament mehr gibt, ist das schon von Bedeutung.
Wase
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Re: Uneindeutiges Testament mit Vermächtnis in die Zukunft.

Beitrag von Wase »

@CruNCC

Der Senior ist im Beispiel nach 5-6 Jahren gestorben, so daß alle Kontobewegungen noch nachvollziehbar sind.
Die Notar Gebühren spart man sich gerne.
Erbe A hat das Konto, Vermögen und Depot etwa 10 Jahre verwaltet und erfolgreich vermehrt.
Wenn ein Testament uneindeutig ist, fragt sich der (Nachlass)richter, was war des Erblassers letzter Wille. ?
Das B nur 100.000 als Vermächtnis zugedacht war?
Dann könnte seine erbquote unter 25% liegen, oder eventuell sogar bei 100%, wenn sich das angelegte Vermögen schlecht entwickelt hätte?
FM
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Re: Uneindeutiges Testament mit Vermächtnis in die Zukunft.

Beitrag von FM »

Wie immer bei unklaren Willenserklärungen, ist dann eine Auslegung durch das zuständige Gericht notwendig.

Ich würde auf den ersten Blick dazu neigen: da im Testament steht
das er die Summe von 100000 an B vererben möchte weil der Gesamtwert laut handschriftlichem Testament genau doppel so hoch Ist, wie ihm A gerade mitgeteilt hat. Er möchte die Hälfte davon an B vererben, der weit weg wohnt.
und da gerade bei Wertpapieren der Inhaber schon weiß, dass sich der Wert ständig verändert: der Erblasser will, dass A und B jeweils die Hälfte des Nachlasses erhalten. Also gemessen mit dem Wert zum Todeszeitpunkt.

Aber hier ist nun auch nicht der genaue Wortlaut des Testaments bekannt.
Die Notar Gebühren spart man sich gerne.
Und die für eine anwaltliche Beratung offenbar auch. Ein Internetforum kann das nicht ersetzen. Dann muss man eben ggf. im Nachlassverfahren umso höhere Kosten für das Gericht und für dann gleich zwei Anwälte entrichten, sofern man sich nicht einvernehmlich einigt.
CruNCC
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Re: Uneindeutiges Testament mit Vermächtnis in die Zukunft.

Beitrag von CruNCC »

Wase hat geschrieben: 24.09.23, 16:29 Die Notar Gebühren spart man sich gerne.
Das spart man am falschen Fleck.
Erbe A hat das Konto, Vermögen und Depot etwa 10 Jahre verwaltet und erfolgreich vermehrt.
Ja und?
Wenn ein Testament uneindeutig ist, fragt sich der (Nachlass)richter, was war des Erblassers letzter Wille. ?
Nein, das interessiert das Nachlassgericht nicht. Das Testament wird eröffnet und den Beteiligten übersandt. Damit ist die Aufgabe des NG erledigt.

Wer letztendlich Erbe ist, entscheidet das Nachlassgericht nur, wenn ein Erbscheinsantrag gestellt wird.
Wase
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Re: Uneindeutiges Testament mit Vermächtnis in die Zukunft.

Beitrag von Wase »

CruNCC hat geschrieben: 24.09.23, 18:52 Nein, das interessiert das Nachlassgericht nicht. Das Testament wird eröffnet und den Beteiligten übersandt. Damit ist die Aufgabe des NG erledigt.

Wer letztendlich Erbe ist, entscheidet das Nachlassgericht nur, wenn ein Erbscheinsantrag gestellt wird.
Bei Unstimmigkeiten, bzw einem uneindeutigem Testament ist es sehr wahrscheinlich, das ein Erbschein beantragt wird. Ich denke in den meisten Erbfällen wird ein Erbscheinsantrag gestellt.
Bei schwierigen Fällen wie in diesem Beispiel, heißt es dann auch entweder beide je 50% oder nur 25% Pflichtteil für B ? Gibt es auch Entscheidungen von einer Quote in der Mitte zb 37,5% ?
Wase
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Re: Uneindeutiges Testament mit Vermächtnis in die Zukunft.

Beitrag von Wase »

FM hat geschrieben: 24.09.23, 18:22 Und die für eine anwaltliche Beratung offenbar auch. Ein Internetforum kann das nicht ersetzen. Dann muss man eben ggf. im Nachlassverfahren umso höhere Kosten für das Gericht und für dann gleich zwei Anwälte entrichten, sofern man sich nicht einvernehmlich einigt.
Danke für ihre Antwort
Falschberatungen vom Fachanwalt kommen immer wieder mal vor. So auch in diesem Beispiel , meinte ein Fachanwalt es bleibt bei den 100.000, es sei denn daß Vermögen ist über 400.000 gestiegen, dann kann B über den Pflichtteilsanspruch mehr einfordern.
Falls nur noch 100.000 übrig geblieben wären, würde A leer ausgehen.
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