Dt. Kind soll Schulden von tschech. Opa zahlen

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antonsittinger
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Dt. Kind soll Schulden von tschech. Opa zahlen

Beitrag von antonsittinger »

Guten Tag

A ist 1989 aus der damaligen CZ geflüchtet, mittlerweile seit > 10 Jahren dt. Staatsbürgerin. Die tschechische S. wurde abgelegt.

Aus einer nichtehelichen Beziehung mit einem dt. Staatsbürger existiert ein Kind B (13 Jahre), geboren in DE und ebenfalls dt. Staatsbürger.

B lebt mit A zusammen.
A hat 100% Sorgerecht.

Der Vater von Kind B ist bekannt, spielt aber keine Rolle im Leben von A und B.

Jetzt ist kürzlich der Vater von A (Opa von B (13)) in der tschechischen Rep. verstorben und die Behörden dort, suchen nun nach einen Erben, der in Summa ganz oder teilweise
die Schulden des Verstorbenen übernimmt.

A lehnt für sich selbst schriftlich ab.

Ca. 4 Wochen später beginnt ein schriftlicher- und Email-Spam seitens der tschechischen Behörden (5 Schreiben innerhalb 8 Wochen).
Im Visir ist nun B mit 13 Jahren (Deutscher!). Als direkter Nachkomme soll B nun einen Teil der Schulden erben.
A als sein Vormund soll nun diverse Nachweise und Urkunden vorweisen, ins tschechische übersetzt und beglaubigt (Kosten trägt A),
wer der Vater sei, ob eheliche Beziehungen zu Vater bestehen oder bestanden, wann die dt. Staatsbürgerschafgt erworben wurde,
ob A wieder (!) verheiratet ist usw.. Danach könnten diese Behörden entscheiden, ob B als Erbe in Frage kommt oder nicht.

A hat zu Beginn der Aktionen Auszug aus dem dt. Standesamt nach Tschechien geschickt, übersetzt und beglaubigt, über Familienstand (ledig).
+ Staatsbürgerschaft (beglaubigte Kopie).

1. Wie ist die Rechtslage?
1.1 Gibt es eine Mitwirkungspflicht für A und/oder B?
2. Ist das Jugendamt vsl. ein geeigneter AP, der sich für A um das "Wohl des Kindes" gegen den Angriff der tschechischen Behörde wehren soll?

Dank vorab!

Beste Grüße,
SusanneBerlin
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Re: Dt. Kind soll Schulden von tschech. Opa zahlen

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

ich kenne das tschechische Erbrecht nicht im Detail, aber höchstwahrscheinlich ist es auch in Tschechien so, dass Abkömmlinge in gerader Linie von ihren Eltern und Großeltern erben .

Mit dem Ausschlagen des Erbes von A rückt B in der Erbfolge nach.

Eine amtliche Mitwirkungspflicht hat man vermutlich nicht. Jedoch wenn man das jetzt nicht klärt und die Erbausschlagung von B nicht mit allen dafür nötigen Dokumenten durchzieht, dann erbt B eben die Schulden vom tschechischen Opa und es werden eventuell irgendwann die Forderungen der Gläubiger auf B zukommen.

In Deutschland ist es so, dass beide Sorgeberechtigte des minderjährigen Kindes die Erbschaft für das Kind ausschlagen müssen. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, muss nur der Sorgeberechtigte ausschlagen.
Auf die Nationalitäten von Erblasser und Erben kommt es nicht an.

In der Korrespondenz mit dem tschechischen Nachlassgericht wird es jetzt vermutlich darum gehen, nachzuweisen, dass A die alleinige Sorge hat, damit A ohne die Mitwirkung von B's Vater die Erbschaft für B ausschlagen kann.

Es gibt bei diesem Vorgang Fristen, bis wann man die Möglichkeit zur Ausschlagung hat. Verpasst man die Frist, dann müssen die Gläubiger die Ausschlagung nicht akzeptieren und können von B die Begleichung der Schulden des Opas verlangen. Wie lange die Frist nach tschechischen Recht beträgt, ist mir nicht bekannt.
Grüße, Susanne
winterspaziergang

Re: Dt. Kind soll Schulden von tschech. Opa zahlen

Beitrag von winterspaziergang »

antonsittinger hat geschrieben: Ca. 4 Wochen später beginnt ein schriftlicher- und Email-Spam seitens der tschechischen Behörden (5 Schreiben innerhalb 8 Wochen).
zur erfragten Rechtslage: Wenn es Anlass gibt zu korrespondieren, ist das Korrespondenz und kein SPAM und wenn man mehrere Schreiben innerhalb von 2 Monaten verschicken muss, dann ist das ebenfalls kein SPAM
antonsittinger hat geschrieben:Im Visir ist nun B mit 13 Jahren (Deutscher!). Als direkter Nachkomme soll B nun einen Teil der Schulden erben.
Man muss nicht zig mal erwähnen und betonen, dass das Kind nun Deutscher ist, denn das spielt im Erbrecht allgemeine erstmal keine Rolle, wie man beim sprichwörtlichen "unbekannten Onkel aus Amerika", von dem irgendwer mal überraschend erbt, sehen kann.
:arrow: so lange A nicht von wem anders adoptiert wurde und somit kein Nachkomme des tschechischen Opas mehr ist, spielt die Staatsbürgerschaft von A und B keine Rolle.
1. Wie ist die Rechtslage?
1.1 Gibt es eine Mitwirkungspflicht für A und/oder B?
kommt drauf an, was man unter Pflicht versteht. Es erfolgt keine Sanktion, wenn man das nicht macht, aber es dürfte vermutlich im Interesse von A und B liegen, mitzuwirken, um - wie schon ausgeführt- das überschuldete Erbe auszuschlagen
2. Ist das Jugendamt vsl. ein geeigneter AP, der sich für A um das "Wohl des Kindes" gegen den Angriff der tschechischen Behörde wehren soll?
Sachlichkeit führt meist weiter und da hier nach der Rechtslage gefragt wird, gehören folgende Ausführungen auch dazu:
Nur, weil es eine tschechische Behörde ist und das Kind "Deutscher (!)" ist kein "Angriff" zu erkennen und eine e-mail mit berechtigtem Anliegen ist auch kein Spam, sondern ein formal völlig normaler amtlicher Akt, der sich bei dem deutschen Kind auch in Deutschland genauso abspielen würde, mit dem Unterschied, dass man hier leichter die sorgeberechtigten Eltern nachweisen könnte.
hambre
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Re: Dt. Kind soll Schulden von tschech. Opa zahlen

Beitrag von hambre »

Da ich Tschechien die Ausschlagungsfrist für Erben mit Wohnsitz im Ausland 3 Monate ab der Benachrichtigung über die Erbenstellung sind, sollte sich A nunmehr beeilen, alle Formalien für die Erbausschlagung zu erfüllen. Schließlich sind ja schon mehr als 2 Monate vergangen.

Wenn man jedoch die freundlichen Hinweise der tschechischen Behörden über die Erfordernisse einer Erbausschlagung als SPAM einordnet, dann möge man sich später nicht darüber beschweren, dass das Kind die Schulden seines Großvaters geerbt hat.
A hat zu Beginn der Aktionen Auszug aus dem dt. Standesamt nach Tschechien geschickt, übersetzt und beglaubigt, über Familienstand (ledig).
+ Staatsbürgerschaft (beglaubigte Kopie).
Hat A denn für das Kind auch das Erbe ausgeschlagen?
1. Wie ist die Rechtslage?
A muss innerhalb von 3 Monaten nach Benachrichtigung im Namen des Kindes das Erbe ausschlagen.
1.1 Gibt es eine Mitwirkungspflicht für A und/oder B?
Ja, weil A andernfalls gegen ihre Pflicht verstößt, für das Vermögen des Kindes zu sorgen. In dem Fall würde A übrigens gegen deutsches Recht verstoßen. Für daraus entstehende Schadenersatzansprüche des Kindes gegen A ist ebenfalls detusches Recht anzuwenden. Diese Schadenersatzansprüche kann das Kind ab der Volljährigkeit gegen A geltend machen.
2. Ist das Jugendamt vsl. ein geeigneter AP,
Nein, besser nicht.
der sich für A um das "Wohl des Kindes" gegen den Angriff der tschechischen Behörde wehren soll?
Wohl eher würde das Jugendamt darauf aufmerksam, dass A gegen das Wohl des Kindes handelt.
Jdepp
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Re: Dt. Kind soll Schulden von tschech. Opa zahlen

Beitrag von Jdepp »

Ich glaube nicht, dass das nach über 1 1/2 Jahren noch aktuell ist.
ktown
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Re: Dt. Kind soll Schulden von tschech. Opa zahlen

Beitrag von ktown »

Jdepp hat geschrieben: 28.08.20, 15:49Ich glaube nicht, dass das nach über 1 1/2 Jahren noch aktuell ist.
:lachen: :lachen: Es ist Freitagnachmittag. hambre ist im Wochenendmodus. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
antonsittinger
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Re: Dt. Kind soll Schulden von tschech. Opa zahlen

Beitrag von antonsittinger »

vielen Dank an alle Anregungen und Tipps. Die Sache wurde letztlich durch einen tschechischen Anwalt "erledigt". Das Kind hat die Erbschaft ausgeschlagen (bzw. der damalige Vormund).
winterspaziergang

Re: Dt. Kind soll Schulden von tschech. Opa zahlen

Beitrag von winterspaziergang »

antonsittinger hat geschrieben: 20.10.20, 14:14 vielen Dank an alle Anregungen und Tipps. Die Sache wurde letztlich durch einen tschechischen Anwalt "erledigt".
soso, wenn eine tschechische Behörde ein Anliegen hat, wie es eine deutsche genauso hätte, dann "erledigt" das ein Anwalt, statt dass man schreibt, dass ein Anwalt einfach beauftragt wird, weil man das im Ausland schlecht selbst machen kann.
antonsittinger hat geschrieben: 20.10.20, 14:14Das Kind hat die Erbschaft ausgeschlagen (bzw. der damalige Vormund).
ja und, das stand von Anfang an in den Antworten- was war jetzt so schwer und besonders, nur weil das Ganze in Tschechien passiert?

jaja, der letzte post des TE ist drei Monate her, aber egal :christmas
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