Sehr geehrtes Forum,
Der Vater meiner Geschwister und mir ist verstorben. Nach dem beantragen aller nötigen Dokumente, um das erbe anzunehmen, würde uns mitgeteilt das mein leiblicher Bruder und ich nicht als Kinder in der Türkei gemeldet sind. Meine Frage ist nun wie tragen wir uns als seine Kinder in das Familienregister ein? ist das überhaupt nötig oder können wir über den Erbschein einfach in Deutschland beantragen? Wie ist die Rechtslage?
Vielen dank für die Hilfe
MfG
Mercan Dagli
Nicht als Kinder des Vaters in der Türkei gemeldet
Moderator: FDR-Team
Re: Nicht als Kinder des Vaters in der Türkei gemeldet
Falls es um in der Türkei vorhandenen Nachlass geht, dürfte das eine Frage des türkischen Rechts sein und wäre deshalb in einem dortigen Forum besser aufgehoben.
Wie man eine solche Anmeldung nachholen kann, wird vermutlich das zuständige türkische Konsulat sagen können, vielleicht läuft es sogar über diese Stelle (und im Gebäude des hiesigen Generalkonsulats hat praktischer Weise auch gleich ein türkischer Rechtsanwalt und vereidigter Übersetzer seine Kanzlei).
Wie man eine solche Anmeldung nachholen kann, wird vermutlich das zuständige türkische Konsulat sagen können, vielleicht läuft es sogar über diese Stelle (und im Gebäude des hiesigen Generalkonsulats hat praktischer Weise auch gleich ein türkischer Rechtsanwalt und vereidigter Übersetzer seine Kanzlei).
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