Abtrittserklärung über Mobilheim in den Niederlanden

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Meritcadogan
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Abtrittserklärung über Mobilheim in den Niederlanden

Beitrag von Meritcadogan »

Gestern rief eine sehr gute Bekannte meiner Eltern bei meiner Mutter an.
Meine Eltern haben ein Mobilheim in den Niederlanden genauso wie die Bekannte, so haben sie sich vor ein paar Jahren kennengelernt.
Nun hatte die Bekannte wohl Probleme die Stellplatzgebühr zu zahlen und befand sich wohl im Rückstand mit den Zahlungen.
Gestern stand ohne jede Vorankündigung der Platzwart vor ihrer Türe, hatte wohl schon in der Nachbarschaft nachgefragt wo sie denn wohne, da sie nicht beim ersten Klingen geöffnet hatte.
Er wollte dass sie eine Abtrittserklärung für das Mobilheim unterzeichnet.
Nachdem er ihr damit gedroht hatte, dass er überall in der Nachbarschaft Plakate aufhängt auf denen er sie namentlich nennt und angibt, dass sie Schulden bei ihm hat, hat sie dann die Abtrittserklärung unterschrieben, im Hausflur, weil er sie so sehr unter Druck gesetzt hat.
Beldeidigt und angeschrien hat er sie wohl auch.
Nun ist es so, dass die Stellplatzgebühr für Mobilheime generell nicht gerade gering ist und so hat sie wohl ca. 4000 Euro (Gebühr fürs letzte und dieses Jahr) bei ihm offen und am Mobilheim müssten Reperaturen durchgeführt werden, die sie aktuell nicht zahlen kann.
Sie würde ihm das Mobilheim zur Tilgung ihrer Schulden überlassen, aber sie hätte gerne in ihre Möbel sowie andere Sachen die ihr gehören und sich im Mobilheim befinden, zurück.
In der Abtrittserklärung ist nur die Rede vom Mobilheim, nicht aber von dessen Einrichtung und Inhalt, also müssten diese doch noch ihr gehören oder?
Ich finde, das Verhalten des Platzwartes geht in Richtung Nötigung.
Könnte sie generell oder vor dem Hintergund, dass er sie zur Unterschrift gezwungen hat, die Abtrittserklärung widerufen?
Falls etwas von ihren Sachen verschwinden sollte oder er sie ihr nicht aushandelt, dann müsste das doch Diebstahl sein, oder?
Das Mobilheim steht in den Niederlanden, die Abtrittserklärung wurde in Deutschland unterzeichnet.
Die Bekannte ist Deutsche, der Platzwart ist Niederländer.
Wie ist die Rechtslage?
Ronny1958
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Re: Abtrittserklärung über Mobilheim in den Niederlanden

Beitrag von Ronny1958 »

Wie ist die Rechtslage?
So wie sie das niederländische Recht für diesen Fall vorsieht.

Mglw. kommt auch noch deutsches Strafrecht in Betracht, weil die möglw. erzwungene Abtretungserklärung unter Druck in Deutschland unterzeichnet wurde, ggf. auch noch weil die Deutsche im Ausland betrügerische Handlungen begangen hat.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Meritcadogan
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Re: Abtrittserklärung über Mobilheim in den Niederlanden

Beitrag von Meritcadogan »

Warum betrügerische Handlungen?
Sie konnte nicht zahlen, aber das bedeutet doch nicht, dass sie nicht zahlen wollte.
Die ersten Jahre hat sie immer anstandslos gezahlt.
Ab dem sie nicht mehr zahlen konnte stand sie immer in Kontakt zum Platzwart.

Gibt es eine Möglichkeit in Erfahrung zu bringen ob das deutsche Recht anwendbar ist, da ja die Abtrittserklärung in Deutschland unterzeichnet wurde?
Wie wäre da die Rechtslage?
Ronny1958
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Re: Abtrittserklärung über Mobilheim in den Niederlanden

Beitrag von Ronny1958 »

Warum betrügerische Handlungen?
Ich nehme an, die Verträge gelten jährlich neu?

Spätestens dann, wenn sie den ersten Jahresbeitrag nicht mehr zahlen konnte, hätte sie keinen neuen mehr abschließen dürfen.
Gibt es eine Möglichkeit in Erfahrung zu bringen ob das deutsche Recht anwendbar ist, da ja die Abtrittserklärung in Deutschland unterzeichnet wurde?
Anzeige bei der Polizei/ Staatsanwaltschaft.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Meritcadogan
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Re: Abtrittserklärung über Mobilheim in den Niederlanden

Beitrag von Meritcadogan »

Soweit es mir bekannt ist, ist es ein unbefristeter, durchlaufender Vertrag.
Es steht jedenfall keine Klausel nach dem Motte "verlängert sich jeweils um ein jahr" drin.

Wegen welchem Straftatbestand könnte man denn in einem solchen Fall eine Anzeige stellen.
Ronny1958
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Re: Abtrittserklärung über Mobilheim in den Niederlanden

Beitrag von Ronny1958 »

Das muß der Anzeigende selbst nicht heraussuchen.

Einfach den Sachverhalt schildern, wie es zur Unterschrift gekommen ist.

Es ist dann eh Aufgabe des Staatsanwalts, die passende "Hausnummer" zu finden.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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