Hallo, ich möchte hier mal einen fiktiven Fall schildern:
Eine Person (Deutscher Staatsbürger) wurde auf einem Konzert in den Niederlanden von der Polizei mit ca. 1g Amphetaminen erwischt. Seine Personalien wurden aufgenommen. Nach einem kurzen Verhör in dem er aussagte, dass er die Drogen von einer ihm unbekanten Person auf dem Konzert bekommen hat, jedoch noch nichts davon konsumiert hat, wurde er dem zuständigen Staatsanwalt vorgestellt. Dieser befand sich vor Ort. Der Staatsanwalt legte eine Geldstrafe von 350€ fest welche auch direkt bezahlt wurde. Er sagte damit sei die Sache erledigt und die Person wurde entlassen musste aber das Konzert verlassen. Die Person hat von der Polizei nichts weiter als eine kleine Quittung über die Zahlung von 350€ bekommen. Ist es wirklich so, dass die Sache damit erledigt ist? Werden die Deutschen Behörden über den Vorfall informiert? Wie ist die Rechtslage? Vielen Dank!