Bußgeld Holland (Drogen)

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jarker
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Bußgeld Holland (Drogen)

Beitrag von jarker »

Hallo, ich möchte hier mal einen fiktiven Fall schildern:

Eine Person (Deutscher Staatsbürger) wurde auf einem Konzert in den Niederlanden von der Polizei mit ca. 1g Amphetaminen erwischt. Seine Personalien wurden aufgenommen. Nach einem kurzen Verhör in dem er aussagte, dass er die Drogen von einer ihm unbekanten Person auf dem Konzert bekommen hat, jedoch noch nichts davon konsumiert hat, wurde er dem zuständigen Staatsanwalt vorgestellt. Dieser befand sich vor Ort. Der Staatsanwalt legte eine Geldstrafe von 350€ fest welche auch direkt bezahlt wurde. Er sagte damit sei die Sache erledigt und die Person wurde entlassen musste aber das Konzert verlassen. Die Person hat von der Polizei nichts weiter als eine kleine Quittung über die Zahlung von 350€ bekommen. Ist es wirklich so, dass die Sache damit erledigt ist? Werden die Deutschen Behörden über den Vorfall informiert? Wie ist die Rechtslage? Vielen Dank!
SusanneBerlin
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Re: Bußgeld Holland (Drogen)

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

früher gab es eine Fernsehsendung "Nepper, Schlepper, Bauernfänger".
Aber es gibt ja auch diverse Nachfolger auf den Privatsendern.
Schildern Sie da diese "Geschäftsidee" mal, die greifen das sicher gerne auf.
:lachen:

Grüße, Susanne
Grüße, Susanne
jarker
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Re: Bußgeld Holland (Drogen)

Beitrag von jarker »

Es waren zu 100% echte Polizisten. Dort war eine mobile Polizeistation aufgebaut. Es handelt sich nicht um Betrüger, dass ist ausgeschlossen.
Ronny1958
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Re: Bußgeld Holland (Drogen)

Beitrag von Ronny1958 »

@Susanne Berlin:

Nein das dürfte kein Fake gewesen sein. Vielmehr spricht einiges dafür, dass es sich hier um eine polizeiliche Maßnahme im grenznahen Bereich handelte, ähnliches gibt es auch in Deutschland.

Man sollte damit rechnen, dass eine Mitteilung an die zuständige Strafverfolgungsbehörde in der Heimat ebenfalls erfolgt.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
jarker
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Re: Bußgeld Holland (Drogen)

Beitrag von jarker »

Es war nicht im Grenznahen Gebiet
Tom Ate
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Re: Bußgeld Holland (Drogen)

Beitrag von Tom Ate »

Selbst wenn die deutschen Behörden unterrichtet würde, was wäre der Sinn?
Roni
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Re: Bußgeld Holland (Drogen)

Beitrag von Roni »

Tom Ate hat geschrieben:Selbst wenn die deutschen Behörden unterrichtet würde, was wäre der Sinn?
Wenn es wider vorkommt weiß die Behörde dass es kein Enzelfall ist.
Tom Ate
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Re: Bußgeld Holland (Drogen)

Beitrag von Tom Ate »

Roni hat geschrieben:
Tom Ate hat geschrieben:Selbst wenn die deutschen Behörden unterrichtet würde, was wäre der Sinn?
Wenn es wider vorkommt weiß die Behörde dass es kein Enzelfall ist.
und was haben die Holländer davon? Oder anders: im Recht muss ein Zweck (Tatbestand) vorliegen um die Handlung (Rechtsfolge) auszulösen. Es muss der holländische Gesetzgeber also etwas erreichen wollen, wenn er die Datenweitergabe gestattet.auch in Deutschland muss die Datenannahme und Speicherung geregelt sein. Einfach aus Nettigkeit tauschen deutsche und ausländische Behörden ihre Verfahren nicht aus.
Roni
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Re: Bußgeld Holland (Drogen)

Beitrag von Roni »

Einfach aus Nettigkeit tauschen deutsche und ausländische Behörden ihre Verfahren nicht aus.
nein aus nettigkeit machen die das nicht, die denken sich was dabei 8)
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