Welche Fragen gehören in das Subforum "Europarecht"

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Toph
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Welche Fragen gehören in das Subforum "Europarecht"

Beitrag von Toph »

Welche Fragen gehören in das Subforum "Europarecht"?

Ganz einfach: Alle Fragen die das Europarecht betreffen. :wink:

Was aber ist Europarecht?

Wikipedia gibt dazu eine ganz brauchbare Defintion:
Wikipedia hat geschrieben:Das Europarecht ist überstaatliches Recht auf europäischer Ebene.

Man unterscheidet das europäische Recht im weiteren und im engeren Sinne. Im weiteren Sinne ist das Recht des Europarates mit der Europäischen Menschenrechtskonvention gemeint. Im engeren Sinne bezeichnet es das Recht der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaften.
[...]
Das Europarecht (EuropaR) im weiteren Sinne schließt - neben dem Europarecht im engeren Sinne - auch das Recht der anderen europäischen Organisationen wie Westeuropäischer Union, Europarat, OECD und OSZE mit ein.
[...]
Das Europarecht im engeren Sinne bezeichnet das Recht der Europäischen Gemeinschaften (EG und Euratom, bis 2002 auch der EGKS) und das Recht der Europäischen Union.
Eine Frage zu den Grundfreiheiten (z.B. zur Warenverkehrsfreiheit, zur Niederlassungsfreiheit, etc. pp.) in der EU gehört damit auf jeden Fall hier in das Forum, ebenso wie Fragen zu dem von der EU gesetzten Recht (Verordnung, Richtlinien, Entscheidungen der EU und ihrer Vorläuferorganisationen).
Eine Frage zur EG-Verordnung betreffend die Zuckermarktordnung oder ähnliches, eine Frage zu dem Verhältnis der EU zu ihren Mitgliedstaaten und umgekehrt, kurz gesagt, alle Fragen die einen irgendwie gearteten Bezug zur EU haben, sind hier grundsätzlich richtig aufgehoben.

Dass in diese Frage auch noch nationales Recht reinspielt, ist dabei unerheblich, wenn der Schwerpunkt der Frage auf dem Europarecht liegt.
So wäre z.B. die Frage, ob die Beschränkungen des deutschen Lebensmittelrechtes bezüglich der Einfuhr von Lebensmitteln aus anderen EU-Mitgliedstaaten nicht gegen die Vorgaben des EU-Vertrages zur Warenverkehrsfreiheit verstossen, hier richtig.
Dagegen wäre die Frage, ob das Produkt X unter diese Beschränkungen fällt, hier falsch, da kein Bezug mehr zum Europarecht besteht, sondern nur noch das nationale Recht anzuwenden ist.

Welche Fragen gehören nicht in das Subforum "Europarecht"?

Völlig falsch sind hier Fragen, die überhaupt keinen Bezug zum Europarecht im o.g. Sinne haben, also z.B. Fragen zur Rechtslage in anderen Ländern, auch wenn diese Länder gleichzeitig Mitgliedstaaten der EU sind.
Eine Frage nach dem polnischen Erbrecht gehört deswegen entweder in ein polnisches Rechtsforum (die wenigsten User des FDR werden sich mit ausländischem Recht auskennen) oder wenigstens in das Erbrechtsforum.
Falsch sind hier auch Fragen zur Arzthaftung in Portugal und Fragen der Art, welches Recht denn für das Betreiben eines Internetservers gilt, wenn der Serverbetrieber zwei Staatsangehörigkeiten hat.

Die Erfahrung zeigt auch, dass solche Frage (auch die, die nicht sofort verschoben wurden) in diesem Subforum so gut wie nie beantwortet wurden-es liegt also auch im Interesse der Threadersteller derartige Fragen gleich in dem zutreffenden Subforum zu stellen.

Grenzfälle

Schwierig ist die Abgrenzung, wenn die Frage ist, wie eine europarechtliche Vorgabe nationalrechtlich umgesetzt wurde.

Eine solche Frage ist hier grundsätzlich genauso richtig, wie in dem Subforum, das sich mit dem Rechtsgebiet beschäftigt in dem die Vorgabe ergangen ist (z.B. im Umweltrecht).
Ich werde solche Fragen erst dann verschieben, wenn sich abzeichnet, dass hier keine zielführenden Antworten zu erwarten sind.
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" :lol:
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05