Hallo
ich habe mir das VersAusglG laienhaft durchgelesen, finde aber keine Antwort auf zwei
meiner Fragen dazu:
1. Spielt Vermögen (z.B. Mieteinnahmen/Aktien- oder Bargeldbesitz) beim Versorgung-
sausgleich generell eine Rolle, oder werden tatsächlich nur die erarbeiteten Pensions/
Rentenanwartschaften ausgeglichen ?
2. glaube ich gelesen/verstanden zu haben, daß der Renten-/Pensions-Träger des Aus-
gleichspflichtigen die Zahlungen zu übernehmen hat (da die Pflicht ja über den Tod des
Ausgl.-Pflichtigen hinaus geht).
Sehe ich es richtig, daß die Zahlungen zwar vom Renten-/Pensionsträger geleistet, dem
Ausgleichspflichtigen aber von seiner Rente/Pension abgezogen werden ?
VersorgungsAusgleich - Vermögen
Moderator: FDR-Team
Re: VersorgungsAusgleich - Vermögen
Vermögen spielt ggf. beim Zugewinnausgleich eine Rolle und Mieteinnahmen bei Unterhaltsansprüchen. Für den VA sind nur Versorgungsanwartschaften maßgeblich - das können u.U. auch private Rentenanwartschaften sein.
Ja, dieser Abzug findet bereits bei Rechtskraft des Urteils statt. Es werden Versorgungsanwartschaften vom einen auf den anderen übertragen und gehören ab diesem Zeitpunkt dem neuen Versorgungsberechtigten.
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
-
- Letzte Themen