Hallo zusammen,
Mann (M) und Frau (F) haben sich offiziell zum 01.04.2021 getrennt. M zahlt an F monatlich X Euro.
Aus der Historie heraus ist es so, dass M die gemeinsamen Versicherungen (wie z.B. KFZ, Privathaftpflicht, Rechtsschutz, usw.)
bezahlt.
Hat M Anspruch auf Anteilige Rückerstattung von F bis die Versicherungen gekündigt sind? In Summe sind es ungefähr 80€, welchen M zusätzlich zum Trennungsunterhalt bezahlt.
Danke & Grüße
Trennungsunterhalt - Gemeinsame Versicherungen
Moderator: FDR-Team
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Re: Trennungsunterhalt - Gemeinsame Versicherungen
Falls F die Versicherungen überhaupt noch haben will (wozu sie sich informieren sollte, ob sie ihr etwas nützen, denn mitunter gelten sie für getrennt Lebend nicht mit), müsste man sich eben entsprechend einigen. Ansonsten kündigen.
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Re: Trennungsunterhalt - Gemeinsame Versicherungen
Die Frage war dahingehend, ob die Kosten für die Versicherungen (bis zur Kündigung) zurückgefordert werden können.
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