Hallo,
Ehepaar ist seit 3 1/2 Jahren getrennt.
Kein Scheidungsanrag gestellt.
Mandant A befürchtet, dass Mandant B viele Schulden gemacht hat.
Nun befürchtet Mandant A, dass er im Zugewinnausgleich indirekt die Schulden mitfinanziert (Darlehen Auto), da die Schulden das Endvermögen schmälert...
Wie ist die Rechtslage?
LG TB
Muss Mandant A für die Schulden von Mandant B aufkommen?
Moderator: FDR-Team
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Re: Muss Mandant A für die Schulden von Mandant B aufkommen?
Hallo,
wenn Mandant B Schulden gemacht hat, die Mandant A nicht mit unterschrieben hat, ist B selbstverständlich alleine dafür haftbar zu machen.
wenn Mandant B Schulden gemacht hat, die Mandant A nicht mit unterschrieben hat, ist B selbstverständlich alleine dafür haftbar zu machen.
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Re: Muss Mandant A für die Schulden von Mandant B aufkommen?
Es gibt beim Zugewinnausgleich keinen negativen Vermögenszuwachs.
Ein Beispiel:
B hat am Tag der Heirat 0€ und am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags -20.000€ Gesamtvermögen.
A hat am Tag der Heirat 0€ und am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags 100.000€ Gesamtvermögen.
A muss an B nicht 50.000€ +10.000€ = 60.000€ bezahlen,
sondern "nur" die 50.000€ aus A´s hälftigem Vermögenszuwachs.
D.h. Mandant A muss nicht B´s Schulden zur Hälfte ausgleichen.
Außerdem: Durch ein Autofinanzierungsdarlehen wird das Gesamtvermögen von B nicht wesentlich geschmälert.
Wenn B zum Beispiel 30.000€ Bargeld hat, und nimmt 15.000€ Schulden auf, um ein 20.000€ teures Auto zu kaufen,
dann hat B im Moment des Kaufs: 25.000€ Bargeld -15.000€ Kredit + ein Kfz im Wert von 20.000€,
macht ein Gesamtvermögen von 30.000€.
Das Auto verliert natürlich im Laufe der Zeit an Wert, aber das tut es bei Barzahlung genauso.
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Ein Beispiel:
B hat am Tag der Heirat 0€ und am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags -20.000€ Gesamtvermögen.
A hat am Tag der Heirat 0€ und am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags 100.000€ Gesamtvermögen.
A muss an B nicht 50.000€ +10.000€ = 60.000€ bezahlen,
sondern "nur" die 50.000€ aus A´s hälftigem Vermögenszuwachs.
D.h. Mandant A muss nicht B´s Schulden zur Hälfte ausgleichen.
Außerdem: Durch ein Autofinanzierungsdarlehen wird das Gesamtvermögen von B nicht wesentlich geschmälert.
Wenn B zum Beispiel 30.000€ Bargeld hat, und nimmt 15.000€ Schulden auf, um ein 20.000€ teures Auto zu kaufen,
dann hat B im Moment des Kaufs: 25.000€ Bargeld -15.000€ Kredit + ein Kfz im Wert von 20.000€,
macht ein Gesamtvermögen von 30.000€.
Das Auto verliert natürlich im Laufe der Zeit an Wert, aber das tut es bei Barzahlung genauso.
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Grüße, Susanne
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Re: Muss Mandant A für die Schulden von Mandant B aufkommen?
Das ist so richtig, aber nur solange B keinerlei eigenen Zugewinn hat. Nehmen wir z. B. an, zusätzlich zu den obengenannten Beträgen haben A und B gemeinsam ein Haus gebaut (und abgezahlt), im Wert von 300.000€.SusanneBerlin hat geschrieben: B hat am Tag der Heirat 0€ und am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags -20.000€ Gesamtvermögen.
A hat am Tag der Heirat 0€ und am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags 100.000€ Gesamtvermögen.
A muss an B nicht 50.000€ +10.000€ = 60.000€ bezahlen,
sondern "nur" die 50.000€ aus A´s hälftigem Vermögenszuwachs.
Dann ergibt sich:
Ohne Schulden:
Endvermögen von B ist 150.000€, Endvermögen von A ist 250.000€ => A muss an B 50.000€ zahlen.
Mit Schulden:
Endvermögen von B ist 130.000€, Endvermögen von B ist 250.000€ => A muss an B 60.000€ zahlen.
Sobald also B Zugewinn hat, der die Schulden übersteigt, ist A zu 50% an den Schulden von B beteiligt.
P.S.: Abgeändert wegen idiotischem Rechenfehler.
Zuletzt geändert von Newbie2007 am 20.12.12, 15:57, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Muss Mandant A für die Schulden von Mandant B aufkommen?
Gemeint waren 50.000 bzw. 60.000, oder?
Kritik kann subjektiv als verletzend empfunden werden und ist daher generell zu unterlassen. - jaeckel


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Re: Muss Mandant A für die Schulden von Mandant B aufkommen?
Ja, stimmt. Jeweils die Hälfte der Differenz. Ich korrigier es mal, danke.
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