Zählt Plagiieren zu „sittlichen Verschulden“?
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Zählt Plagiieren zu „sittlichen Verschulden“?
Ich zahle für meine Tochter (Alter 21) Volljährigen Unterhalt für die Ausbildung.
Einmal fiel sie schon durch die Abiturprüfung.
Beim zweiten Mal erreichte sie die Hochschulreife mit dem Notendurchschnitt von 2,4.
Bekam das Zeugnis und bewarb sich mit ihrem erreichten Abitur auch um einen Studienplatz.
Nun wurde, wenige Wochen nach dem ausgehändigten Zeugnis, rückwirkend, ihr Abitur aberkannt. Mit der Begründung das sich ihre Seminararbeit als Plagiat entpuppte.
In Verbindung mit einem Plagiatsgutachten und einen Anwalt für Schul- und Prüfungsrecht wurde das zuerst verliehene Abitur rückwirkend, nach dem zuerst ausgehändigten Zeugnis, widerrufen.
Laut Gutachter handelte es sich so wörtlich: „selbstverständlich sehr deutlich um ein Plagiat“.
Durch das dreiste Abschreiben machte sich die Tochter einer Ordnungswidrigkeit schuldig.
Zusätzlich musste sie mit Abgabe der Seminararbeit eine Eidesstattliche Erklärung unterschreiben, dass sie die Arbeit selbst verfasst hatte.
Dadurch wird dieser Vorgang auch Strafrechtlich relevant.
Ob es in diesem aktuellen Fall dafür jedoch einen Kläger gibt entzieht sich meiner Kenntnis.
Meine Frage ist jetzt:
Es gibt in der Unterhaltsgesetzgebung die Aussage dass die Unterhaltsberechtigung durch „sittliches Verschulden“ verwirkt sein kann.
Zählt das Durchfallen durch diesen Unterschleif zu der Kategorie „sittliches Verschulden“?
Das Durchfallen erfolgte nicht durch erfolgloses Bemühen, sondern durch mutwilliges Kopieren fremder Texte.
Davon Abgesehen: Ist durch das zweite Durchfallen in der Fachoberschule nicht auch eine zweite Ausbildung beendet (wenn auch nicht erfolgreich)?
Einmal fiel sie schon durch die Abiturprüfung.
Beim zweiten Mal erreichte sie die Hochschulreife mit dem Notendurchschnitt von 2,4.
Bekam das Zeugnis und bewarb sich mit ihrem erreichten Abitur auch um einen Studienplatz.
Nun wurde, wenige Wochen nach dem ausgehändigten Zeugnis, rückwirkend, ihr Abitur aberkannt. Mit der Begründung das sich ihre Seminararbeit als Plagiat entpuppte.
In Verbindung mit einem Plagiatsgutachten und einen Anwalt für Schul- und Prüfungsrecht wurde das zuerst verliehene Abitur rückwirkend, nach dem zuerst ausgehändigten Zeugnis, widerrufen.
Laut Gutachter handelte es sich so wörtlich: „selbstverständlich sehr deutlich um ein Plagiat“.
Durch das dreiste Abschreiben machte sich die Tochter einer Ordnungswidrigkeit schuldig.
Zusätzlich musste sie mit Abgabe der Seminararbeit eine Eidesstattliche Erklärung unterschreiben, dass sie die Arbeit selbst verfasst hatte.
Dadurch wird dieser Vorgang auch Strafrechtlich relevant.
Ob es in diesem aktuellen Fall dafür jedoch einen Kläger gibt entzieht sich meiner Kenntnis.
Meine Frage ist jetzt:
Es gibt in der Unterhaltsgesetzgebung die Aussage dass die Unterhaltsberechtigung durch „sittliches Verschulden“ verwirkt sein kann.
Zählt das Durchfallen durch diesen Unterschleif zu der Kategorie „sittliches Verschulden“?
Das Durchfallen erfolgte nicht durch erfolgloses Bemühen, sondern durch mutwilliges Kopieren fremder Texte.
Davon Abgesehen: Ist durch das zweite Durchfallen in der Fachoberschule nicht auch eine zweite Ausbildung beendet (wenn auch nicht erfolgreich)?
Re: Zählt Plagiieren zu „sittlichen Verschulden“?
Hallo jörg Alexander,
Ich würde hier argumentieren, das keine Zielstrebigkeit zu erkennen ist.
Einmal wiederholen ist o.k.
Die Vorbereitung für den zweiten Versuch dürften nicht besonders gewesen sein,
ist sonst ein abschreiben nötig?
Unterhaltsanspruch setzt Zielstrebigkeit voraus.
lg
edy
Ich würde hier argumentieren, das keine Zielstrebigkeit zu erkennen ist.
Einmal wiederholen ist o.k.
Die Vorbereitung für den zweiten Versuch dürften nicht besonders gewesen sein,
ist sonst ein abschreiben nötig?
Unterhaltsanspruch setzt Zielstrebigkeit voraus.
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edy
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Re: Zählt Plagiieren zu „sittlichen Verschulden“?
Mal so eine erweiterte Frage. Wie bekommen Uni/Fachhochschule davon eigentlich mit? Ich habe mich einmal mit Zeugenis beworben und dann war es dann auch. Auch wenn mir irgendjemand einen Tag später das Abi aberkannt hätte, hätte ich ein Diplom (mit welcher Gültigkeit auch immer) von der Uni bekommen.
Ist man "fein durch", wenn man bereits ein Studienplatz hat?
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...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Re: Zählt Plagiieren zu „sittlichen Verschulden“?
So ist es, denn ...edy hat geschrieben:Hallo jörg Alexander,
Ich würde hier argumentieren, das keine Zielstrebigkeit zu erkennen ist.
[url=http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/xya/page/bslaredaprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE223642008%3Ajuris-r00&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint]OLG Frankfurt - 30.07.2008 - 5 UF 46/08[/url] - Leitnorm - hat geschrieben:Die Rücksichtnahme auf die Belange der mit der Unterhaltszahlung belasteten Eltern gebietet es, die Ausbildung zielstrebig durchzuführen. Wenn der Kläger dieser Obliegenheit nicht nachkommt, büßt er seinen Unterhaltsanspruch ein und muss sich darauf verweisen lassen, selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen.
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Re: Zählt Plagiieren zu „sittlichen Verschulden“?
Vielen Dank für den Tip.
Bei meinem nächsten Schriftverkehr mit meinem Anwalt gebe ich den Hinweis weiter.
Bei meinem nächsten Schriftverkehr mit meinem Anwalt gebe ich den Hinweis weiter.
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Re: Zählt Plagiieren zu „sittlichen Verschulden“?
Ein Anwalt müßte dies aber schon wissen.jörg Alexander hat geschrieben:...
Bei meinem nächsten Schriftverkehr mit meinem Anwalt gebe ich den Hinweis weiter.

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Re: Zählt Plagiieren zu „sittlichen Verschulden“?
Im Anbetracht dessen das jetzt sowohl die Gegenpartei als auch der eigene Anwalt hier mitlesen kann verkneife ich mir einen Kommentar.
Bei dem letzten Entwurfsschreiben das mein Anwalt mir zur Freigabe schickte war noch von einer Frist "1.September" die Rede.
Jetzt haben wir den 19 September und es ist immer noch kein Schreiben an die Gegenpartei rausgegangen.
Mit den Kostennoten dagegen (die ich sofort überweise) kann ich schon meine Wohnung Tapezieren.
Wie gesagt - was ich gerade in Bezug auf das Wort "müsste" denke behalte ich mal lieber für mich.
Bei dem letzten Entwurfsschreiben das mein Anwalt mir zur Freigabe schickte war noch von einer Frist "1.September" die Rede.
Jetzt haben wir den 19 September und es ist immer noch kein Schreiben an die Gegenpartei rausgegangen.
Mit den Kostennoten dagegen (die ich sofort überweise) kann ich schon meine Wohnung Tapezieren.
Wie gesagt - was ich gerade in Bezug auf das Wort "müsste" denke behalte ich mal lieber für mich.
Re: Zählt Plagiieren zu „sittlichen Verschulden“?
Hallo jörg Alexander,
Mein Anwalt konnte sich stundenlang Notizen machen, aber in "Angriff" hat er nichts genommen.
Bei einer Güteverhandlung hatte er plötzlich die "Akte" vergessen.
Die Gegenseite hat sich köstlich amüsiert. (mir war es peinlich).
Habe mich dann halt "selbst verteidigt".
lg
edy
Waren wir beide beim selben Anwalt?Mit den Kostennoten dagegen (die ich sofort überweise) kann ich schon meine Wohnung Tapezieren.
Mein Anwalt konnte sich stundenlang Notizen machen, aber in "Angriff" hat er nichts genommen.
Bei einer Güteverhandlung hatte er plötzlich die "Akte" vergessen.
Die Gegenseite hat sich köstlich amüsiert. (mir war es peinlich).
Habe mich dann halt "selbst verteidigt".
lg
edy
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immer mehr durch.
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Re: Zählt Plagiieren zu „sittlichen Verschulden“?
Ach edy fühl dich Umarmt.
Ich habe immer das Bild meines Anwalts vor Augen wie er mit seinem neuen (Wortsperre: Gerät) spielt.
Ihr glaubt ja gar nicht was das für ein Gewinn an Lebensqualität wäre wenn ich das los wäre.
So wie ich die Gegenpartei und unser gegenwärtiges Unterhaltsrecht kenne steht mir das noch locker 10 Jahre bevor.
Dann bin ich kurz vor der Rente.
Ich habe meinem Anwalt ja sogar eine zusätzliche Erfolgsprämie in Aussicht gestellt.
Aber wie gesagt…(abwinkend)
Ich habe immer das Bild meines Anwalts vor Augen wie er mit seinem neuen (Wortsperre: Gerät) spielt.
Ihr glaubt ja gar nicht was das für ein Gewinn an Lebensqualität wäre wenn ich das los wäre.
So wie ich die Gegenpartei und unser gegenwärtiges Unterhaltsrecht kenne steht mir das noch locker 10 Jahre bevor.
Dann bin ich kurz vor der Rente.
Ich habe meinem Anwalt ja sogar eine zusätzliche Erfolgsprämie in Aussicht gestellt.
Aber wie gesagt…(abwinkend)
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Re: Zählt Plagiieren zu „sittlichen Verschulden“?
um den Sachverhalt zu verstehen: wurde ihr wirklich schon das Abitur aberkannt oder wird dies nicht vielmehr derzeit angestrebt?
Man sollte bedenken, dass es sich dabei ja um einen Akt handelt, gegen den die Abiturientin auch klagen kann (und vermutlich auch klagen wird).
Die Einschätzung des Gutachters wird dabei natürlich eine wichtige Rolle spielen, aber ein Richter kann auch gegen dessen Einschätzung entscheiden.
Daher stellt sich für mich die entscheidende Frage, ob überhaupt schon der Zeitpunkt gekommen ist zu handeln. Die Untätigkeit des Rechtsanwalts könnte durchaus sehr gut begründet sein in der Tatsache, dass momentan eben erstmal der Gang der Dinge abzuwarten ist.
Darüberhinaus ist die Frage der Bedeutung der Seminararbeit für das Abitur insgesamt zu berücksichtigen. Als ich mich durchs Abitur schlug, war die Gewichtung der Seminararbeit sehr gering, nicht höher als irgendeine Klausur in den letzten zwei Schuljahren. Ebenso, wie die Entdeckung eines Täuschungsversuches in einer dieser "normalen" Klausuren (ungleich Abiturprüfungen) kaum sofort zu einem endgültig nicht bestandenen Abitur geführt hätte, hätte auch ein Täuschungsversuch bei der Seminararbeit nur zur Wertung dieser Arbeit mit 6 und entsprechendem Eingang in die Gesamtnote und das Abiturzeugnis geführt. Dies mag hier anders sein?
Insbesondere angesichts eines im Übrigen "guten" (<2,5) Abiturs, welches in seinen wesentlichen Teilen (schriftliche und mündliche Prüfungen) ja ohne Täuschung bestanden wurde, sehe ich es nicht als gesicherte Erkenntnis an, dass das Abitur als endgültig nicht bestanden bei einer gerichtlichen Entscheidung gewertet werden wird.
Das kann natürlich auch eine Fehleinschätzung meinerseits sein, aber ich würde daher es als sinnvoll einschätzen, diese Frage erstmal im Schul-/Prüfungs-recht Unterforum zu diskutieren, bevor man sich über unterhaltsrechtliche Folgen Gedanken macht.
Man sollte bedenken, dass es sich dabei ja um einen Akt handelt, gegen den die Abiturientin auch klagen kann (und vermutlich auch klagen wird).
Die Einschätzung des Gutachters wird dabei natürlich eine wichtige Rolle spielen, aber ein Richter kann auch gegen dessen Einschätzung entscheiden.
Daher stellt sich für mich die entscheidende Frage, ob überhaupt schon der Zeitpunkt gekommen ist zu handeln. Die Untätigkeit des Rechtsanwalts könnte durchaus sehr gut begründet sein in der Tatsache, dass momentan eben erstmal der Gang der Dinge abzuwarten ist.
Darüberhinaus ist die Frage der Bedeutung der Seminararbeit für das Abitur insgesamt zu berücksichtigen. Als ich mich durchs Abitur schlug, war die Gewichtung der Seminararbeit sehr gering, nicht höher als irgendeine Klausur in den letzten zwei Schuljahren. Ebenso, wie die Entdeckung eines Täuschungsversuches in einer dieser "normalen" Klausuren (ungleich Abiturprüfungen) kaum sofort zu einem endgültig nicht bestandenen Abitur geführt hätte, hätte auch ein Täuschungsversuch bei der Seminararbeit nur zur Wertung dieser Arbeit mit 6 und entsprechendem Eingang in die Gesamtnote und das Abiturzeugnis geführt. Dies mag hier anders sein?
Insbesondere angesichts eines im Übrigen "guten" (<2,5) Abiturs, welches in seinen wesentlichen Teilen (schriftliche und mündliche Prüfungen) ja ohne Täuschung bestanden wurde, sehe ich es nicht als gesicherte Erkenntnis an, dass das Abitur als endgültig nicht bestanden bei einer gerichtlichen Entscheidung gewertet werden wird.
Das kann natürlich auch eine Fehleinschätzung meinerseits sein, aber ich würde daher es als sinnvoll einschätzen, diese Frage erstmal im Schul-/Prüfungs-recht Unterforum zu diskutieren, bevor man sich über unterhaltsrechtliche Folgen Gedanken macht.
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Re: Zählt Plagiieren zu „sittlichen Verschulden“?
Laut http://de.wikipedia.org/wiki/Facharbeit gibt es den Begriff "Seminararbeit" anscheinend nur in Bayern, überall sonst heißt es "Facharbeit". Und dort giltlerchenzunge hat geschrieben: Darüberhinaus ist die Frage der Bedeutung der Seminararbeit für das Abitur insgesamt zu berücksichtigen. Als ich mich durchs Abitur schlug, war die Gewichtung der Seminararbeit sehr gering, nicht höher als irgendeine Klausur in den letzten zwei Schuljahren. Ebenso, wie die Entdeckung eines Täuschungsversuches in einer dieser "normalen" Klausuren (ungleich Abiturprüfungen) kaum sofort zu einem endgültig nicht bestandenen Abitur geführt hätte, hätte auch ein Täuschungsversuch bei der Seminararbeit nur zur Wertung dieser Arbeit mit 6 und entsprechendem Eingang in die Gesamtnote und das Abiturzeugnis geführt. Dies mag hier anders sein?
Insbesondere angesichts eines im Übrigen "guten" (<2,5) Abiturs, welches in seinen wesentlichen Teilen (schriftliche und mündliche Prüfungen) ja ohne Täuschung bestanden wurde, sehe ich es nicht als gesicherte Erkenntnis an, dass das Abitur als endgültig nicht bestanden bei einer gerichtlichen Entscheidung gewertet werden wird.
Wird die Seminararbeit mit null Punkten bewertet, wird der Schüler nicht zum Abitur zugelassen.
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Re: Zählt Plagiieren zu „sittlichen Verschulden“?
@Newbie2007
Danke für diese Info.
Bei uns an der Schule (Schleswig-Holstein) lief die -offenbar inkorrekt- auch unter dem Namen "Seminararbeit", war aber eben viel unbedeutender.
In Bayern scheint die offenbar ein Vielfaches an Gewicht zu haben...
Danke für diese Info.
Bei uns an der Schule (Schleswig-Holstein) lief die -offenbar inkorrekt- auch unter dem Namen "Seminararbeit", war aber eben viel unbedeutender.
In Bayern scheint die offenbar ein Vielfaches an Gewicht zu haben...
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Re: Zählt Plagiieren zu „sittlichen Verschulden“?
Das hat nichts mit dem Gewicht zu tun (tatsächlich zählt die Seminararbeit nur soviel wie zwei Fachhalbjahre), sondern mit Mindestanforderungen. Z. B. muss in jedem belegten Fach (sogar in Sport, auch wenn man die Note gar nicht einbringt) pro Halbjahr mindestens 1 Punkt erreicht werden, um zur Abiturprüfung zugelassen zu werden.lerchenzunge hat geschrieben: In Bayern scheint die offenbar ein Vielfaches an Gewicht zu haben...
Re: Zählt Plagiieren zu „sittlichen Verschulden“?
nein, Plagiieren zählt nicht als sittliches Verschulden, wie auch?
mir ist bewusst, dass dieser Thread schon etwas älter ist.
Aber:
es ist unglaublich mit welcher Härte, ja Hass ein Vater gegen seine Tochter vorgeht, um seiner Unterhaltspflicht zu entkommen. Unglaublich. Er nimmt ihr die Chance auf ein Studium. Ein ansonsten mit GUT bewertetes Abitur erscheint ihm als NICHT ZIELGERICHTETE Ausbildung und macht daran fest, keine Unterhalt mehr zu schulden.
Zitat: "Ihr glaubt ja gar nicht was das für ein Gewinn an Lebensqualität wäre wenn ich das los wäre.
So wie ich die Gegenpartei und unser gegenwärtiges Unterhaltsrecht kenne steht mir das noch locker 10 Jahre bevor.
...
Ich habe meinem Anwalt ja sogar eine zusätzliche Erfolgsprämie in Aussicht gestellt."
eine Erfolgsprämie, um die Tochter (achja, NUR die finanziellen Verpflichtungen ihr gegenüber) loszuwerden?
es gibt weitere threads die sich mit dieser familiären Auseinandersetzung befassen.
Ich bin fassungslos.
Vielleicht hat die Tochter die Kraft, sich von diesem Vater endgültig zu distanzieren. Möge sie auf ihr wohlgesonnene Menschen treffen!!
mir ist bewusst, dass dieser Thread schon etwas älter ist.
Aber:
es ist unglaublich mit welcher Härte, ja Hass ein Vater gegen seine Tochter vorgeht, um seiner Unterhaltspflicht zu entkommen. Unglaublich. Er nimmt ihr die Chance auf ein Studium. Ein ansonsten mit GUT bewertetes Abitur erscheint ihm als NICHT ZIELGERICHTETE Ausbildung und macht daran fest, keine Unterhalt mehr zu schulden.
Zitat: "Ihr glaubt ja gar nicht was das für ein Gewinn an Lebensqualität wäre wenn ich das los wäre.
So wie ich die Gegenpartei und unser gegenwärtiges Unterhaltsrecht kenne steht mir das noch locker 10 Jahre bevor.
...
Ich habe meinem Anwalt ja sogar eine zusätzliche Erfolgsprämie in Aussicht gestellt."
eine Erfolgsprämie, um die Tochter (achja, NUR die finanziellen Verpflichtungen ihr gegenüber) loszuwerden?
es gibt weitere threads die sich mit dieser familiären Auseinandersetzung befassen.
Ich bin fassungslos.
Vielleicht hat die Tochter die Kraft, sich von diesem Vater endgültig zu distanzieren. Möge sie auf ihr wohlgesonnene Menschen treffen!!
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