Unterhaltsberechnung

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

Moderator: FDR-Team

jaypf
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Unterhaltsberechnung

Beitrag von jaypf »

Folgende Situation:
Ein 20 jähriger möchte ein Studium aufnehmen und ist unterhaltsberechtigt. Er lebt nicht bei den Eltern, welche beide getrennt voneinander leben. Muss er selbst seinen Unterhalt (und die entsprechenden Anteile) berechnen und falls ja, welche Unterlagen über Einkommen und Vermögen muss er hierfür von den Eltern erhalten?
Sollte nun ein Elternteil unvollständig Auskunft erteilen bzw. der begründete Verdacht bestehen, stehen dem Unterhaltsberechtigt dann weitere rechtliche Mittel zur Verfügung.
Wie ist die hier die Rechtslage?

Vielen Dank :)
Chavah
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Re: Unterhaltsberechnung

Beitrag von Chavah »

Die erste Frage ist, ob es ihm zumutbar ist, bei einem der Elternteile zu leben. Denn laut BGB haben die Eltern das Wahlrecht, ob sie den Unterhalt in Naturalien leisten oder aber in gebündeltem Baren. Sollte er mit Einverständis der Eltern oder aber auch wegen des entfernten Ausbildungsortes nicht zu Hause leben können, so beträgt sein Bedarf 670 € inkl. Kindergeld. Zunächst ist das Einkommen der Eltern zu bereinigen, um was, das ergibt sich aus den Richtlinien des zustädigen OLGs. Achtung, nicht übersehen, dass der Student nicht mehr priviligiert ist, d.h., dass minderjährige Kinder, Ehegatten, z.B. vorgehen. Die so bereinigten Einkommen sind dann zur Berechnung heranzuziehen, wobei der Selbstbehalt der Elternteile zu berücksichtigen ist. Und dann ist zu quoteln. Auch BaföG geht vor.

Es gibt genug Rechner im Internet, die da behilflich sind. Ich traue aber einem angehenden Studenten durchaus zu, das auch alleine sich zu erarbeiten. Eventuell hilft bis zum 21. Geburtstag noch das Jugendamt. Die Unterlagen, die zur Berechnung nötig sind, das sind die Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, Steuerbescheid, so dass man das tatsächliche Einkommen ermitteln kann. Selbstverständlich kann der Student jederzeit klagen.

Chavah
KZG
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Re: Unterhaltsberechnung

Beitrag von KZG »

Chavah hat geschrieben:Die erste Frage ist, ob es ihm zumutbar ist, bei einem der Elternteile zu leben.
Mal abgesehen von einem entfernt gelegenen Ausbildungsort, wann ist es für das Kind zumutbar bei einem Elternteil zu leben und wann nicht? Sind entsprechende Regelungen oder Rechtsprechung bekannt?
Chavah
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Re: Unterhaltsberechnung

Beitrag von Chavah »

Ja, natürlich. Schaust du in § 1612 BGB.

Chavah
jaypf
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Re: Unterhaltsberechnung

Beitrag von jaypf »

Vielen dank für die Antworten. Alles geregelt :)
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