Mitarbeiterin des Jugendamtes >Dienstaufsichtsbeschwerde

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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snoopy96
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Mitarbeiterin des Jugendamtes >Dienstaufsichtsbeschwerde

Beitrag von snoopy96 »

Guten Abend,

nach Ansicht von "A" handelt das örtliche Jugendamt aussschließlich zu seinem Nachteil und nur im Sinne von "B".

A hat gegen daher gegen die zuständige Mitarbeiterin des Jugendamtes Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige erstattet!

Trotzdem ist die Mitarbeiterin noch immer die zuständige Sachbearbeiterin und gibt noch immer vorsätzlich gelogende Stellungnahmen an das Gericht ab und schadet damit "A" und auch dem Kind!

Nach Ansicht von "A" darf diese Mitarbeiterin während der laufenden Verfahren, aber an der Ihn betreffenden Sache mitwirken. Diese müsste Beamtenrechtliche eigentlich verboten sein (Bundesland: RLP).

Wer kennt sich hiermit aus?
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Das Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
questionable content
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Re: Mitarbeiterin des Jugendamtes >Dienstaufsichtsbeschwerde

Beitrag von questionable content »

Weder Dienstaufsichtsbeschwerde noch Strafanzeige per se haben irgendwelche Folgen für die interne Zuständigkeit.
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KZG
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Re: Mitarbeiterin des Jugendamtes >Dienstaufsichtsbeschwerde

Beitrag von KZG »

Die interne Zuständigkeit ändert sich sofort, wenn auch die Leitung durch das Ermittlungsverfahren der StA in hohe Schwierigkeiten gerät.
snoopy96
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Re: Mitarbeiterin des Jugendamtes >Dienstaufsichtsbeschwerde

Beitrag von snoopy96 »

besteht die Möglichkeit diese Sachbearbeiterin "loszuwerden"?

A bekommt aufgrund der Lügen dieser Sachbearbeiterin sein Kind nicht mehr zu sehen, da das Gericht dieser Sachbearbeiterin alles glaubt!

seitdem die von der anzeige weiss, arbeitet die noch mehr wie vorher gegen "A"!
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Chavah
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Re: Mitarbeiterin des Jugendamtes >Dienstaufsichtsbeschwerde

Beitrag von Chavah »

Es macht wenig Sinn, wenn mit demselben Thema ständig neue Anfragen gestartet und immer nur so viele Infos selektiv rüber gebracht werden, wie es braucht, um die erwünschte Antwort zu bekommen. Es ist lang und breit erklärt worden, welche Aufgabe das Jugendamt in den diversen Gerichtsverfahren hat.

Chavah
winterspaziergang

Re: Mitarbeiterin des Jugendamtes >Dienstaufsichtsbeschwerde

Beitrag von winterspaziergang »

snoopy96 hat geschrieben: A hat gegen daher gegen die zuständige Mitarbeiterin des Jugendamtes Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige erstattet!

...
Wer kennt sich hiermit aus?
ich kenne mich nicht aus, könnte mir aber vorstellen, dass Mitarbeiter des JA öfter von Eltern(teilen) beschuldigt oder gar angezeigt werden.
Sobald eine Anzeige erfolgt, muss "ermittelt" werden, das besagt oder bestätigt also erstmal nichts, auch nicht, wenn der StA tätig wird- er muss, solange nicht gleich offensichtlich ist, dass das keine strafrechtliche Sache ist.

Damit die betreffende MA aus einer Sache entlassen wird, müsste bei den Anschuldigungen sofort nachvollziehbar oder greifbar sein, dass es sich ereignet haben könnte, eventuell gleich hervor gehen, dass sie ihre Befugnisse überschritten hat, parteiisch war, etc. Man stelle sich sonst vor, was es bedeuten könnte, wenn uneinsichtige Eltern durch Anzeigen ständig für den Wechsel von Mitarbeitern sorgen könnten.

Im anderen Thread wurde bereits dargelegt, dass das JA gar nicht so weite Befugnisse hat, wie es dem Bürger zuweilen scheint und andere Stellen, Familiengericht u.a., Entscheidungen treffen. Nun kann man sich - von außen- fragen, wie es dazu kommt, dass das Gericht der Mitarbeiterin glaubt und dem Elternteil nicht, ob das Gericht Dinge für wichtig hält, die das betroffene Elternteil nicht sehen mag usw. (Achtung: Das ist nur eine allgemeine Überlegung, bitte keine Details und Ausführungen aus dem eigenen Leben des TE dazu).

Wenn die MA nach der Anzeige weiter tätig ist, dann könnte es auch daran liegen, dass die Anzeige zumindest in ihrer Formulierung gleich recht haltlos klingt.
Chavah
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Re: Mitarbeiterin des Jugendamtes >Dienstaufsichtsbeschwerde

Beitrag von Chavah »

Ist doch ganz einfach. Derjenige, der ein Verfahren gewinnt, meint, Super-Jugendamt, Super-Gericht. Der, der verliert eben das Gegenteil. Wie die Einschätzung eines Jugendamtes strafbar sein soll, keine Ahnung. Aber so Strafanzeigen freut die Staatsanwaltschaft. Diese Verfahren sind auf der Zeitschiene ganz schnell eingestellt, und heben positiv die Bearbeitungszeit insgesamt, statistisch gesehen.

Nur wie ein Richter bei den Amokläufen zu der Überzeugung kommen soll, es entspräche dem Kindeswohl, wenn er mit dem Kind Umgang hat, ich weiss nicht so recht. Zumindest wird ihm eine Überzeugungsfindung in der Richtung sehr schwer gemacht.

Chavah
questionable content
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Re: Mitarbeiterin des Jugendamtes >Dienstaufsichtsbeschwerde

Beitrag von questionable content »

Wie bereit oben festgestellt:

Es ist beim Jugendamt völlig alltäglich, dass sich Betroffene beschweren. Das sagt nicht das Geringste darüber aus, dass die Mitarbeiter etwas falsch gemacht haben. Im Regelfall (!) gilt, dass der Getroffene Hund bellt.

Eine typische Situation besteht darin, dass charakterlich (ggf. auch im pathologisch messbaren Bereich psychisch) instabile Elternteile sich beschweren, da da Jugendamt seiner Aufgabe nachkommt, diese Eltern in ihre Schranken zu verweisen.

Exakt das sind dann typischerweise auch die Elternteile, die mit "Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen" reagieren. Klassisches Kennzeichen: Die Anzeigen kommen nicht von einem Anwalt, die Täter handeln komplett in Eigenregie.

Ab da ist der Fall oft genug ein Selbstläufer: Die Anzeige ist oft so gestellt, dass es in einem Strafverfahren gegen den Anzeigensteller ausgehen kann. Die meisten Täter schaffen es nicht, bei der beweisbaren Wahrheit zu bleiben.
Aber das spielt nicht einmal eine große Rolle. Denn bereits die Art des Vorgehens geht - wenn und da sie im Regelfall grob irrational und übergriffig ist . beim Jugendamt und bei Gericht ins Verhaltensprofil des/der betreffenden Personen mit ein und belegt in vielen Fällen, wie ungeeignet die Personen als Bezugsperson für Kinder sind.
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Fridolinchen
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Re: Mitarbeiterin des Jugendamtes >Dienstaufsichtsbeschwerde

Beitrag von Fridolinchen »

Hallo,
questionable content hat geschrieben: Im Regelfall (!) gilt, dass der Getroffene Hund bellt.
es ist aber schon verwunderlich, dass anscheinend hauptsächlich männliche Hunde getroffen werden wenn es um Umgangsfragen geht.

Ein Jahr nach einer Umgangsentscheidung möchte der Vater das Geschehene für sich aufarbeiten und wissen warum die Ja-Mitarbeiterin empfohlen hat, dass die Kinder aus der gewohnten Umgebung gerissen werden und mit der Mutter umziehen sollen obwohl die nicht die Hauptbezugsperson war und 50/50 Betreuung bis zur Trennung stattfand. Auf die doch eigentlich recht einfache schriftlich gestellte Frage erhält er keine Antwort. Bei einer persönlichen Vorsprache kommen Hinweise auf angeblichen Datenschutz, 45 Minuten wird geredet ohne die Frage zu beantworten - seltsam!

Da die Mutter in eine andere Gemeinde umgezogen ist, wurde ein anderes JA zuständig. Nach 2 Monaten 1. Umgangsverweigerung, Vater fragt beim JA an und hofft, dass die MA evtl. ein Gespräch mit der Mutter führt, das geht natürlich nicht, sie verweist nur an das Gericht.

Es vergehen ein paar Jahre mit weiteren willkürliche Umgangsverweigerungen, der Vater erkundigt sich schriftlich bei der Mutter nach dem Impfstatus der Kinder, konkreten Gesundheitsfragen und dem Verbleib des Sparguthabens eines Kindes. Die Mutter beantwortet die Fragen nicht und beantragt das alleinige Sorgerecht weil man mit dem Vater nicht auskommen kann. Die MA des JA erklärt ihm im persönlichen Gespräch, dass aus ihrer Sicht kein Grund für das alleinige SR besteht, ihre schriftlich Stellungnahme fällt aber ganz anders aus und aus terminlichen Gründen konnte sie nicht persönlich zum Gerichtstermin erscheinen - Zufall?

Bei Gesprächen mit einer Fam.Beratungsstelle erklärt sich die Mutter bereit 50% der Umgangsfahrten zu übernehmen da sie die 60 km Entfernung geschaffen hat, am Ende der Gespräche will sie davon nichts mehr wissen und die Mediatorin behauptet, dass das nie vereinbart worden ist - Halluzinationen des Vaters?

Die Aufzählung ist nicht abschliessend, aber m.E. haben Mütter bei ihren Geschlechtsgenossinnen grundsätzlich einen Bonus.
questionable content hat geschrieben:Eine typische Situation besteht darin, dass charakterlich (ggf. auch im pathologisch messbaren Bereich psychisch) instabile Elternteile sich beschweren, da da Jugendamt seiner Aufgabe nachkommt, diese Eltern in ihre Schranken zu verweisen.
Eine weitere sehr typische Situation ist die Bitte um Hilfe bei der Ausübung des Umgangs der vom betreuenden Elternteil verweigert wird. Das JA hat dabei zwar keine Entscheidungsbefugnis, könnte aber vermittelnd tätig werden, tut dies oft aber nicht. Ist der Umgangsberechtigte dann psychisch instabil wenn er sich darüber beschwert?
questionable content hat geschrieben:Ab da ist der Fall oft genug ein Selbstläufer: Die Anzeige ist oft so gestellt, dass es in einem Strafverfahren gegen den Anzeigensteller ausgehen kann. Die meisten Täter schaffen es nicht, bei der beweisbaren Wahrheit zu bleiben.
Der Beschwerdeführer der sich in seinen Rechten verletzt fühlt wird als "Täter" bezeichnet - interessante Sichtweise.
questionable content hat geschrieben:Aber das spielt nicht einmal eine große Rolle. Denn bereits die Art des Vorgehens geht - wenn und da sie im Regelfall grob irrational und übergriffig ist . beim Jugendamt und bei Gericht ins Verhaltensprofil des/der betreffenden Personen mit ein und belegt in vielen Fällen, wie ungeeignet die Personen als Bezugsperson für Kinder sind.
Wer sich also über das Verhalten eines JA-Mitarbeiters beschwert ist nur im Ausnahmefall als Bezugsperson für ein Kind geeignet - lächerliche und vollkommen haltlose Unterstellung!

Das JA macht keine Fehler - das sollte man den Kindern sagen die misshandelt werden obwohl das JA die Familie betreut und da kommt sicher nurdie Spitze des Eisberges an die Öffentlichkeit.

Gruss
Frido
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Re: Mitarbeiterin des Jugendamtes >Dienstaufsichtsbeschwerde

Beitrag von questionable content »

Fridolinchen hat geschrieben:
questionable content hat geschrieben:Ab da ist der Fall oft genug ein Selbstläufer: Die Anzeige ist oft so gestellt, dass es in einem Strafverfahren gegen den Anzeigensteller ausgehen kann. Die meisten Täter schaffen es nicht, bei der beweisbaren Wahrheit zu bleiben.
Der Beschwerdeführer der sich in seinen Rechten verletzt fühlt wird als "Täter" bezeichnet - interessante Sichtweise.
Wie üblich in solchen Situationen läuft es auf das Offensichtliche hinaus:

1. Nur weil Sie voreingenommen sind, ändert das nicht die statistischen Realitäten.

2. Nur weil Sie nicht hinreichend verstehen, worum es geht, liegen die anderen nicht falsch und Sie richtig. Es bedeutet leider nur schlicht und ergreifend, dass Sie als Partizipant eigentlich in dem Thema nichts zu suchen haben.

3. Bezogen auf Ihre konkrete Äußerung:

Der "Beschwerdeführer" der eine Strafanzeige stellt, bei der unzutreffende Tatsachenbehauptungen oder abträgliche Äußerungen vorgebracht werden, *ist* damit üblicherweise strafrechtlicher Täter.

4. Konkret zum vorliegenden Fall:

Gerade wenn das Jugendamt "voreingenommen" wäre, wäre das Verhalten der TE erst recht unterbelichtete Selbstzerstörung.

Es gibt nämlich nur 2 Möglichkeiten: a) der Vater liegt falsch. Damit liefert er dem Jugendamt und der Kindesmutter gewaltig Munition. b) der Vater liegt richtig.....und nun? Eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder Strafanzeige ist hier noch weniger zielführend. Denn nun hätte das Jugendamt umso mehr Grund, alles heranzuziehen, das belegt, dass der Kindsvater im Unrecht und das bisherige Vorgehen des Jugendamtes zutreffend ist.

Die einzig richtige Vorgehensweise wäre gewesen, derartig sensible und rechtlich wie taktisch genau abzuwägende Mittel von einer Rechtsanwältin stellen zu lassen.

Zum übrigen Gesamtkontext:
Der TE hat in seinen bisherigen Beiträgen wiederholt auffällig falsche und auch voreingenommene Rechtsirrigkeiten vertreten.
Darüber hinaus hat er geschildert, dass es beim JA bereits Gespräche bis Vorgesetztenebene gab.

Sie glauben doch nicht im Ernst, dass man in so einer Situation noch plump "Voreingenommenheit" rufen kann und für eine Strafanzeige noch Beifall bekommt?
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Chavah
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Re: Mitarbeiterin des Jugendamtes >Dienstaufsichtsbeschwerde

Beitrag von Chavah »

Niemand hat hier behauptet, dass die Jugendämter fehlerfrei arbeiten. Und es ist einfach Blödsinn, dass Männer häufiger "Opfer" der Jugendämter sind. Mediatoren, Rechtsanwälte und Richter bestätigen gerne, dass wir diese Leute mit dem Rundumschlag-Tick geschlechtsneutral haben. Nur, dass wie hier alle irren, wirklich alle, sorry, das fällt mir schwer zu glauben.

Der Psychologe nennt das mangelnde Introspektionsfähigkeit. Und dieser Rundumschlag, tut mir leid, der ist nicht unbedingt geeignet, bei Gericht eine Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu schaffen. Noch vor einem Monat war das Jugendamt angeblich untätig. Deshalb wollte der Vater was auch immer tun. Dann wurde das Jugendamt tätig, und das ist auch wieder falsch. Jetzt scheint es ja eine Gerichtsentscheidung zu geben, die nicht passt. Wenn immer jemand Strafanzeige erstattet, wenn jemand nicht seiner Ansicht ist, obwohl weit und breit nicht die Verwirklichung eines Straftatbeistandes in Sicht ist, dann wird irgendwann automatisch das Gegenverfahren wegen falscher Verdächtigung kommen. Und das ist ein Straftatbestand. Und man fragt sich natürlich, ob so jemand geeignet ist, ein Kind auch nur stundenweise zu betreuen.

Chavah
Sascha
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Re: Mitarbeiterin des Jugendamtes >Dienstaufsichtsbeschwerde

Beitrag von Sascha »

Chavah hat geschrieben:Niemand hat hier behauptet, dass die Jugendämter fehlerfrei arbeiten. Und es ist einfach Blödsinn, dass Männer häufiger "Opfer" der Jugendämter sind. Mediatoren, Rechtsanwälte und Richter bestätigen gerne, dass wir diese Leute mit dem Rundumschlag-Tick geschlechtsneutral haben. Nur, dass wie hier alle irren, wirklich alle, sorry, das fällt mir schwer zu glauben.
Das Zitrat ist zwar nicht ganz frisch, aber viel hat sich imho nicht geändert:

"In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben, erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt wird, und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestbehalt herabgesetzt werden. Die Dimensionen solch staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben. Quelle: Anwaltsblatt 1997, Seite 466-468, Zitat von Harald Schütz einem Richter am Oberlandesgericht Bamberg vom 10. Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag"
winterspaziergang

Re: Mitarbeiterin des Jugendamtes >Dienstaufsichtsbeschwerde

Beitrag von winterspaziergang »

Sascha hat geschrieben: Das Zitrat ist zwar nicht ganz frisch, aber viel hat sich imho nicht geändert:

"In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben, erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt wird, und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestbehalt herabgesetzt werden. Die Dimensionen solch staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben. Quelle: Anwaltsblatt 1997, Seite 466-468, Zitat von Harald Schütz einem Richter am Oberlandesgericht Bamberg vom 10. Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag"
...
"imho" ersetzt keine Statistik und Harald Schütz ist oder war Harald Schütz und ein Auszug aus einem Vortrag ist nicht das Maß der Dinge.

In unserem Rechtsstaat kann es übrigens auch passieren, dass- in Analogie- Menschen, weit überwiegend Müttern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, sie mit ihren Kinder allein gelassen, sie, die sich bislang in gegenseitigem Einverständnis mit ihrem Mann (oder dessen nachdrücklichem Wunsch) um Haus und Kinder gekümmert und auf eine eigene gesicherte berufliche Existenz verzichtet haben, nun, erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt wird, ohne Unterhalt da stehen, der Kindesunterhalt auf ein Mindestgehalt herabgesetzt wird oder der Mann sich arm rechnet oder auch einfach nicht oder unregelmäßig zahlt.
Sie von nun an darauf angewiesen sind, Kinder und Beruf völlig allein zu organisieren. Im Rechtsstaat kann es auch passieren, dass der überwiegend Mann sich aus dem Leben seiner Kinder verabschiedet, vielleicht, weil die neue, junge Frau eigene Kinder bekommt und die "alten" uninteressant und lästig werden, er vorbei schaut, wenn es ihm passt, kurzfristig Termine absagt, Vereinbarungen nicht einhält und die überwiegend Mutter sich demnach nie darauf verlassen, planen oder sich einfach mal ausruhen kann, jedes Mal kurzfristig neu organisieren muss - von der Enttäuschung und den seelischen Schaden für die Kinder mal abgesehen.
Die Dimensionen solch staatlich ignorierten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben.


P.S. es ist beides Unrecht, kann nicht gegeneinander aufgewogen werden und hat keinen Bezug zur Ausgangsfrage
Fridolinchen
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Re: Mitarbeiterin des Jugendamtes >Dienstaufsichtsbeschwerde

Beitrag von Fridolinchen »

Hallo,

einzig Rechtsanwältinnen sind in der Lage eine rechtlich nicht zu beanstandende Beschwerde zu verfassen, wer deren Hilfe nicht in Anspruch nimmt wird zum Täter und vollkommen unabhängig vom Inhalt der Beschwerde ist der Beschwerdeführer grundsätzlich als Bezugsperson für Kinder ungeeeignet.

Genau so wird es wohl sein.

Gruss
Frido
FelixSt
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Registriert: 07.08.14, 19:05

Re: Mitarbeiterin des Jugendamtes >Dienstaufsichtsbeschwerde

Beitrag von FelixSt »

Wieso sollten Rechtsanwälte dazu nicht in der Lage sein?!
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
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