Hallo liebe Experten,
angenommen es kommt im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu einer gerichtlichen Mediation und es wird ein Vergleich geschlossen. Gibt es dann in diesem Vergleich eine "Rangfolge" also ist rechtlich irgendwo festgesetzt, dass die vereinbarten Punkte (1., 2., 3. usw.) nacheinander abgearbeitet werden müssen oder eine rechtlich bindende Priorität in dieser Reihenfolge haben. Nehmen wir weiter an, im Vergleich selber steht nichts dazu drin, also dort wäre keine Rangfolge oder Reihenfolge festgelegt.
Vielen Dank für die Antworten.
Viele Grüße
Michael
Rangfolge im Vergleich einer gerichtlichen Mediation
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Re: Rangfolge im Vergleich einer gerichtlichen Mediation
Hallo,
enthält der Vergleich keine Frist, bis zu der alle Punkte erfüllt sein müssen?
enthält der Vergleich keine Frist, bis zu der alle Punkte erfüllt sein müssen?
Grüße, Susanne
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Re: Rangfolge im Vergleich einer gerichtlichen Mediation
Hallo,
nein es gibt keine Frist und es steht auch nicht drin das es sich um eine Rangfolge handelt.
Viele Grüße
Michael
nein es gibt keine Frist und es steht auch nicht drin das es sich um eine Rangfolge handelt.
Viele Grüße
Michael
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Re: Rangfolge im Vergleich einer gerichtlichen Mediation
Ergibt sich die Reihenfolge evtl. aus dem Sachverhalt oder der Logik?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Rangfolge im Vergleich einer gerichtlichen Mediation
Hallo,
nein eigentlich nicht.
Viele Grüße
Michael
nein eigentlich nicht.
Viele Grüße
Michael
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Re: Rangfolge im Vergleich einer gerichtlichen Mediation
Was wurde denn wie verglichen?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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