Rangfolge im Vergleich einer gerichtlichen Mediation

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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Micha29574
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Rangfolge im Vergleich einer gerichtlichen Mediation

Beitrag von Micha29574 »

Hallo liebe Experten,

angenommen es kommt im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu einer gerichtlichen Mediation und es wird ein Vergleich geschlossen. Gibt es dann in diesem Vergleich eine "Rangfolge" also ist rechtlich irgendwo festgesetzt, dass die vereinbarten Punkte (1., 2., 3. usw.) nacheinander abgearbeitet werden müssen oder eine rechtlich bindende Priorität in dieser Reihenfolge haben. Nehmen wir weiter an, im Vergleich selber steht nichts dazu drin, also dort wäre keine Rangfolge oder Reihenfolge festgelegt.

Vielen Dank für die Antworten.

Viele Grüße
Michael
SusanneBerlin
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Re: Rangfolge im Vergleich einer gerichtlichen Mediation

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

enthält der Vergleich keine Frist, bis zu der alle Punkte erfüllt sein müssen?
Grüße, Susanne
Micha29574
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Re: Rangfolge im Vergleich einer gerichtlichen Mediation

Beitrag von Micha29574 »

Hallo,

nein es gibt keine Frist und es steht auch nicht drin das es sich um eine Rangfolge handelt.

Viele Grüße
Michael
Ronny1958
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Re: Rangfolge im Vergleich einer gerichtlichen Mediation

Beitrag von Ronny1958 »

Ergibt sich die Reihenfolge evtl. aus dem Sachverhalt oder der Logik?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Micha29574
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Re: Rangfolge im Vergleich einer gerichtlichen Mediation

Beitrag von Micha29574 »

Hallo,

nein eigentlich nicht.

Viele Grüße
Michael
Ronny1958
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Re: Rangfolge im Vergleich einer gerichtlichen Mediation

Beitrag von Ronny1958 »

Was wurde denn wie verglichen?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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