Unterhalt
Moderator: FDR-Team
Unterhalt
Liebes Recht Forum Team,
Person A ist Tochter von Person B und (auch von A) Unterhaltsleistungen verpflichtet aus nicht entstandener Ehe.
Person A ist jedoch derzeit und zahlungsunfähig da derzeit bzgl. Burnout arbeitsunfähig und gemeldet beim Jobcenter.
Das zuständige Sozialreferat stellt nun Forderungen für die gezahlten Leistungen und droht im ersten Schreiben direkt mit Zwangsmaßnahmen.
Frage 1: Muss Person A trotz derzeitiger Situation Forderungen zurückzahlen?
Frage 2: Von welchen Zwangsmaßnahmen ist die Rede ?
Wie ist hier die übliche Prozedur ?
Vielen Dank im voraus
Mfg
Momo
Person A ist Tochter von Person B und (auch von A) Unterhaltsleistungen verpflichtet aus nicht entstandener Ehe.
Person A ist jedoch derzeit und zahlungsunfähig da derzeit bzgl. Burnout arbeitsunfähig und gemeldet beim Jobcenter.
Das zuständige Sozialreferat stellt nun Forderungen für die gezahlten Leistungen und droht im ersten Schreiben direkt mit Zwangsmaßnahmen.
Frage 1: Muss Person A trotz derzeitiger Situation Forderungen zurückzahlen?
Frage 2: Von welchen Zwangsmaßnahmen ist die Rede ?
Wie ist hier die übliche Prozedur ?
Vielen Dank im voraus
Mfg
Momo
Re: Unterhalt
Wie bitte soll eine nicht entstandene Ehe Unterhaltspflichten auslösen? Und warum soll hier wer wem Unterhalt zahlen?
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Re: Unterhalt
Buchstabe A wurde doppelt vergeben, der ganze Sachverhalt ist undurchsichtig.Person A ist Tochter von Person B und (auch von A)
Unterhaltsberechtigt sind Kinder gegenüber ihren Eltern und Ehegatten gegenüber ihren Ehepartnern. Wer wem aus welchem Grund Unterhalt zahlen soll ist unverständlich, da Sie mit "A" sowohl die Tochter, als auch einen Elternteil bezeichnet haben.
Grüße, Susanne
Re: Unterhalt
Völlig unverständlich.
A ist ein Kind von sich selbst???
Wollte A auch sich selber heiraten?
Ist die Frage jetzt ob A sich selber zu UH verpflichtet ist - dann lautet die Antwort klar JA.
A ist ein Kind von sich selbst???
Wollte A auch sich selber heiraten?
Ist die Frage jetzt ob A sich selber zu UH verpflichtet ist - dann lautet die Antwort klar JA.
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Re: Unterhalt
Ich habe den ersten Satz, der sinnentstellend kurzgefasst ist, nach 3x lesen so verstanden:
Person A und Person B haben eine gemeinsame Tochter.
Person A ist der Tochter gegenüber unterhaltspflichtig.
Person A und Person B haben eine gemeinsame Tochter.
Person A ist der Tochter gegenüber unterhaltspflichtig.
Re: Unterhalt
Ist doch letztens irgendwo (Amiland, Australien oder so ähnlich, wo auch immer) vorgekommen. Die Dame hat in Ermangelung von) "heiratswerten" Mitmenschen eben sich selbst geheiratet. Sachen gibt's...CDS hat geschrieben:Völlig unverständlich.
A ist ein Kind von sich selbst???
Wollte A auch sich selber heiraten?
Ist die Frage jetzt ob A sich selber zu UH verpflichtet ist - dann lautet die Antwort klar JA.

Verba docent, exempla trahunt et quae nocent, docent.
Re: Unterhalt
Entschuldigung für die Unverständliche Schreibweise.
Deswegen nun nochmal:
Person A (Mann), war mit Person B (Frau) zu keiner Zeit in einer Beziehung, Heirat oder in einer Lebensgemeinschaft, es bestand schlicht zu keiner Zeit eine wirkliche Beziehung. Aus diesem Zusammenkommen wurde ein Kind erzeugt, dass nun etwas über 1 Jahr alt ist.
Person A ist desweiteren arbeitssuchend gemeldet und bezieht Harz 4. Nun bekam Person an ein Schreiben vom Sozialreferat mit der Forderung in Höhe von ca. 2500 € für die Rückzahlung des Unterhaltes für das entstandene Kind. Andernfalls würde Zwangsmaßnahmen vollzogen.
Frage: Wird nun bzw. für die Zukunft, solange Person A arbeitslos ist, der Unterhalt zusammenaddiert und Person A als Schulden gerechnet?
Ferner stellt sich die Frage, ab wann bzw. unter welchen Umständen Person B durch die Beistandschaft Unterhalt beziehen darf? Angenommen, Person wohnt in einem Einfamilienhaus und bezieht, die Einnahmen durch die Verwaltung der Mieten, das der Familie gehört. Sprich, wie sieht es auch wenn die Familie an sich relativ Vermögen ist?
Danke für kompetente Antworten
Deswegen nun nochmal:
Person A (Mann), war mit Person B (Frau) zu keiner Zeit in einer Beziehung, Heirat oder in einer Lebensgemeinschaft, es bestand schlicht zu keiner Zeit eine wirkliche Beziehung. Aus diesem Zusammenkommen wurde ein Kind erzeugt, dass nun etwas über 1 Jahr alt ist.
Person A ist desweiteren arbeitssuchend gemeldet und bezieht Harz 4. Nun bekam Person an ein Schreiben vom Sozialreferat mit der Forderung in Höhe von ca. 2500 € für die Rückzahlung des Unterhaltes für das entstandene Kind. Andernfalls würde Zwangsmaßnahmen vollzogen.
Frage: Wird nun bzw. für die Zukunft, solange Person A arbeitslos ist, der Unterhalt zusammenaddiert und Person A als Schulden gerechnet?
Ferner stellt sich die Frage, ab wann bzw. unter welchen Umständen Person B durch die Beistandschaft Unterhalt beziehen darf? Angenommen, Person wohnt in einem Einfamilienhaus und bezieht, die Einnahmen durch die Verwaltung der Mieten, das der Familie gehört. Sprich, wie sieht es auch wenn die Familie an sich relativ Vermögen ist?
Danke für kompetente Antworten
Re: Unterhalt
Den Unterhalt schuldet der Vater dem Kind (und ggf. die ersten 3 Jahre der Mutter/Betreungungsunterhalt). Wie vermögend die Familie der Frau ist spielt grundsätzlich eher keine Rolle...Angenommen, Person wohnt in einem Einfamilienhaus und bezieht, die Einnahmen durch die Verwaltung der Mieten, das der Familie gehört. Sprich, wie sieht es auch wenn die Familie an sich relativ Vermögen ist?
https://www.scheidung-online.de/unterha ... ternteils/
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Re: Unterhalt
Wie im anderen Thread schon genannt. Es muss nicht betont werden, dass die beiden nie ein Paar waren.Momoxxx hat geschrieben:Entschuldigung für die Unverständliche Schreibweise.
Deswegen nun nochmal:
Person A (Mann), war mit Person B (Frau) zu keiner Zeit in einer Beziehung, Heirat oder in einer Lebensgemeinschaft, es bestand schlicht zu keiner Zeit eine wirkliche Beziehung. Aus diesem Zusammenkommen wurde ein Kind erzeugt, dass nun etwas über 1 Jahr alt ist.
Es spielt keine Rolle, wie gut sich die Eltern kannten oder wie lange sie zusammen waren, ob der eine dem anderen treu war oder beide nie ein Wort miteinander geredet haben. Was zählt: Es ist ein Kind entstanden. Das ist auch nicht "ein" Kind, sondern A´s Kind (und das von B). Alles andere ist völlig belanglos.
das sind Unterhaltsschulden, ja.Person A ist desweiteren arbeitssuchend gemeldet und bezieht Harz 4. Nun bekam Person an ein Schreiben vom Sozialreferat mit der Forderung in Höhe von ca. 2500 € für die Rückzahlung des Unterhaltes für das entstandene Kind. Andernfalls würde Zwangsmaßnahmen vollzogen.
Frage: Wird nun bzw. für die Zukunft, solange Person A arbeitslos ist, der Unterhalt zusammenaddiert und Person A als Schulden gerechnet?
wie genannt: Der A hat ein Kind. Wie gut die Eltern sich kannten, ist i.A. uninteressant und wieviel Geld die Frau hat, auch. In jedem Fall ohne Belang ist, wieviel Geld die Eltern der Frau haben. Sie sind die Großeltern und nicht verpflichtet, statt dem Vater den Unterhalt zu zahlen.Ferner stellt sich die Frage, ab wann bzw. unter welchen Umständen Person B durch die Beistandschaft Unterhalt beziehen darf? Angenommen, Person wohnt in einem Einfamilienhaus und bezieht, die Einnahmen durch die Verwaltung der Mieten, das der Familie gehört. Sprich, wie sieht es auch wenn die Familie an sich relativ Vermögen ist?
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Re: Unterhalt
Zunächst mal sollte geprüft werden, ob wirklich Unterhaltsschulden entstanden sind. Dazu muss zunächst wirksam in Verzug gesetzt worden sein und zweitens Leistungsfähigkeit vorliegen.
Grüße Hertha1892
Grüße Hertha1892
Re: Unterhalt
Da hier von einer Rückzahlung die Rede ist, könnte es sich bei der geforderten Summe evtl auch um Unterhaltsvorschuss handeln der nun gefordert wird.Hertha1892 hat geschrieben:Zunächst mal sollte geprüft werden, ob wirklich Unterhaltsschulden entstanden sind. Dazu muss zunächst wirksam in Verzug gesetzt worden sein und zweitens Leistungsfähigkeit vorliegen.
Re: Unterhalt
ich verstehe nicht, warum das Sozialreferat hier eine Forderung an A haben soll. Wenn Unterhaltszahlungen geleistet werden und diese A vorgestreckt werden, dann ist doch das Jugendamt involviert. Und die Summe muss dann dem Jugendamt geleistet werden.
Hat A denn Informationen erhalten, dass das Sozialreferat in Vorleistung gegangen ist?
Paganina
Hat A denn Informationen erhalten, dass das Sozialreferat in Vorleistung gegangen ist?
Paganina
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Re: Unterhalt
Möglicherweise nenbt sich das Jugendamt in der für das Kind des TE zuständigen Gemeine "Sozialreferat für Jugend" und er hat das abgekürzt.
Grüße, Susanne