Ich möchte mal ein fiktiven Fall konstruieren, bei dem mir nicht klar ist, wie das Vermögen, bei einer Scheidung zu teilen wäre:
Nehmen wir an, ein Paar (nicht verheiratet, keine eingetragene Lebensgemeinschaft) kauft ein Grundstück und baut ein Haus darauf. Damit die Mathematik nicht so schwer wird, tun wir so, als hätten sie Haus und Hof zu 100% durch einen Kredit finanziert und zu dem Zeitpunkt auch weiter kein Vermögen.
Sie stehen beide zu 50% im Grundbuch und haben auch den Kredit für das Haus gemeinsam aufgenommen. Vereinbart wird untereinander, dass Partner A die Kreditraten bezahlt, während B weitere anfallende Rechnungen übernimmt (Nebenkosten, Reparaturen usw.) und den Rest seines Einkommens spart (Fondsanlagen oä.).
Ein paar Jahre später heiraten sie. Sagen wir vereinfachend, sie haben auch zu dem Zeitpunkt noch kein weiteres Vermögen und verdienen über den ganzen betrachteten Zeitraum etwa gleich viel. Alles läuft weiter wie oben beschrieben.
Wieder ein paar Jahre später kommt es zur Trennung. A verbleibt im Haus, B zieht in eine Mietwohnung. A trägt weiter die Kreditraten allein, nun allerdings auch alle weiteren Kosten im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Haus (Nebenkosten, Wartungen usw.). B will sich daran nicht mehr beteiligen, denn mit den Kosten für die Wohnung hat es ja nun sein eigenes Päckchen zu tragen.
Nach dem Trennungsjahr soll die Scheidung folgen. Nehmen wir an, B hatte bei seinen Geldanlagen kein Glück, so dass sowohl zum Trennungs- als auch zum Scheidungszeitpunkt A und B immer noch kein weiteres Vermögen haben, außer eben das gemeinsame Haus, das bislang faktisch nur A bezahlt hat und auf dem auch noch erhebliche Kredite lasten.
Wie könnte man sich hier den Zugewinnausgleich vorstellen?
Trennung und Immobilie...mal wieder
Moderator: FDR-Team
Re: Trennung und Immobilie...mal wieder
Da beide zu jedem Zeitpunkt das gleiche Vermögen hatten, findet kein Zugewinnausgleich statt.
Wenn A jedoch Alleineigentümer des Hauses werden möchte, so muss er B deren Hälfte abkaufen.
Wenn A jedoch Alleineigentümer des Hauses werden möchte, so muss er B deren Hälfte abkaufen.
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Re: Trennung und Immobilie...mal wieder
Hallo,
wenn keiner von beiden irgendwo ein positives Bankguthaben hat, keine Wertgegenstände angehäuft hat, beide bei den Darlehen zu 50% haften und beide zur Hälfte Eigentümer des Hauses sind, dann ist bei beiden der Zugewinn gleich hoch (nämlich die Verminderung der Schulden zwuschen Heirat und Scheidung) und es muss nichts ausgeglichrn werden.
Man muss sich dann "nur noch" einigen, ob man das Haus verkauft oder ob es einer alleine übernimmt und den anderen seine Hälfte abkauft.
...hambre war schneller
wenn keiner von beiden irgendwo ein positives Bankguthaben hat, keine Wertgegenstände angehäuft hat, beide bei den Darlehen zu 50% haften und beide zur Hälfte Eigentümer des Hauses sind, dann ist bei beiden der Zugewinn gleich hoch (nämlich die Verminderung der Schulden zwuschen Heirat und Scheidung) und es muss nichts ausgeglichrn werden.
Man muss sich dann "nur noch" einigen, ob man das Haus verkauft oder ob es einer alleine übernimmt und den anderen seine Hälfte abkauft.
...hambre war schneller
Grüße, Susanne
Re: Trennung und Immobilie...mal wieder
...das heißt es spielt bei der Bewertung der Eigentumsanteile an Haus und Hof keine Rolle, dass A vor und während der Ehe die Hausraten immer alleine getragen hat, während B das Anzusparende sozusagen am Finanzmarkt verloren hat?
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Re: Trennung und Immobilie...mal wieder
Nein. Weil für die Bewertung des Zugewinns zwei Stichtage relevant sind: das tatsächlich vorhandene Vermögen am Tag der Heirat und am Tag der Zustellung des Scheidungsantrages.
Was wer dazwischen mit dem Geld gemacht hat, ist nicht relevant.
Grüße Hertha1892
Was wer dazwischen mit dem Geld gemacht hat, ist nicht relevant.
Grüße Hertha1892
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Re: Trennung und Immobilie...mal wieder
Es spielt keine Rolle, wofür man das Geld während der Ehe ausgegeben hat. Entscheidend ist lediglich, ob ein Vermögenszuwachs stattgefunden hat.
Was vor der Eheschließung war, spielt für den Vermögensausgleich erst recht keine Rolle, weil der gesetzliche Zugewinnausgleich nur die Ehezeit betrifft.
Was vor der Eheschließung war, spielt für den Vermögensausgleich erst recht keine Rolle, weil der gesetzliche Zugewinnausgleich nur die Ehezeit betrifft.
Die Eigentumsanteile stehen im Grundbuch. Der Grundbucheintrag verändert sich nicht dadurch, dass die beiden Eigentümer vereinbaren "dass Partner A die Kreditraten bezahlt, während B weitere anfallende Rechnungen übernimmt (Nebenkosten, Reparaturen usw.)"...das heißt es spielt bei der Bewertung der Eigentumsanteile an Haus und Hof keine Rolle
Grüße, Susanne
Re: Trennung und Immobilie...mal wieder
Alles klar. Vielen Dank für die Mitwirkung.
Dann ist ja dieser für mich scheinbar kompliziertere Fall am Ende doch ganz einfach.
Dann ist ja dieser für mich scheinbar kompliziertere Fall am Ende doch ganz einfach.
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