aufhebung adoption und namensänderung

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

Moderator: FDR-Team

topfsuppe
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aufhebung adoption und namensänderung

Beitrag von topfsuppe »

hallo,
mich beschäftigt folgendes thema:

ein kind (weiblich) wurde in nrw im kleinkindalter adoptiert und dabei mindestens sein nachname geändert.
das kind wurde zur frau, bekam innerehelich 2 kinder, die auch erwachsen wurden.

wenn die frau nach über 40 jahren sowohl die adoption rückgängig machen, als auch ihren ursprünglichen namen wieder annehmen wollen würde und das gerichtlich auch genehmigt würde - was würde das für weitere rechtliche notwendigkeiten nach sich ziehen und wer wäre danach für was zuständig?

notwendigkeiten/zuständigkeit:
was bedeutete das für die kinder und deren rechtlichen stand?
welchen status hätte danach wer?
würde die adoptierte frau dann als elternlos gelten, obwohl die leibliche mutter höchstwahrscheinlich noch lebt?
oder würde dann die leibliche mutter automatisch wieder die mutter sein?
wäre die adoptivmutter noch die großmutter der kinder?
was passiert mit der gesamten lebensgeschichte der frau und aller anderen angehörigen?
was wäre bleibend und was würde sich verändern?

welche rechtslagen gibt es in einem solchen fall?

vielen dank
freemont
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Re: aufhebung adoption und namensänderung

Beitrag von freemont »

topfsuppe hat geschrieben:...

welche rechtslagen gibt es in einem solchen fall?

vielen dank
Hallo,

bleiben da noch Fragen?:

§ 1764 BGB
Wirkung der Aufhebung

(1) 1Die Aufhebung wirkt nur für die Zukunft. 2Hebt das Familiengericht das Annahmeverhältnis nach dem Tode des Annehmenden auf dessen Antrag oder nach dem Tode des Kindes auf dessen Antrag auf, so hat dies die gleiche Wirkung, wie wenn das Annahmeverhältnis vor dem Tode aufgehoben worden wäre.

(2) Mit der Aufhebung der Annahme als Kind erlöschen das durch die Annahme begründete Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den bisherigen Verwandten und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten.

(3) Gleichzeitig leben das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den leiblichen Verwandten des Kindes und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten, mit Ausnahme der elterlichen Sorge, wieder auf.
topfsuppe
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Re: aufhebung adoption und namensänderung

Beitrag von topfsuppe »

danke für die information

was aber, wenn das gesetz zwar sagt, es leben die "alten" verwandschaftsverhältnisse wieder auf-

aber die adoptierte-, bzw. endadoptierte frau und die nachkömmlinge wünschen dahingehend gar kein aufleben des verwandschaftlichen verhältnises, und die "alten (leiblichen) verwandten" auch nicht.......zumal man sich gar nicht kennt.

besteht hier nicht die möglichkeit, als vollwaise erklärt zu werden?
ratlose mama
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Re: aufhebung adoption und namensänderung

Beitrag von ratlose mama »

Nein. Warum auch?

Wenn man mit der Adoptivfamilie nicht mehr verwandt sein möchte und Teile der Ursprungsfamilie noch leben, dann ist man eben automatisch wieder mit ihnen verwandt. Dabei ist es egal, ob man sich kennt oder nicht.

Davon sind natürlich auch Bereiche betroffen, die sich um Erbschaften und Unterhaltszahlungen drehen ;-)

Für die Adoptivfamilie müsste kein Elternunterhalt gezahlt werden, man ist aber auch nicht mehr erbberechtigt. Dafür kann man von der leiblichen Elternseite erben oder auch zum Unterhalt herangezogen werden.

Mir fallen wenige Gründe ein, warum man sich nach 40 Jahren in so eine mSchritt von der Adoptivfamilie trennen sollte. Ein Kontaktabbruch sollte ja eigentlich reichen
topfsuppe
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Re: aufhebung adoption und namensänderung

Beitrag von topfsuppe »

danke für die antwort.

es geht nicht darum, das tatsächlich zu wollen, sondern zunächst nur interessehalber.

nun, wenn man nicht ausschließlich mit dem gesetzlichen kontext an solch ein thema heran geht,
sondern beachtet, dass solche vorgänge für manche individuen mit lebenslangen lügen, teilweise misshandlungen und anderen dingen, wie identitätsproblemen usw... einher gehen und nicht selten schwere lebenskrisen hervorrufen....oder die angst, es könnten sich misshandler erneut entschließen kontakt aufzunehmen.....

oder man spätestens am tag des ablebens einer adoptivmutter/eines adoptivvaters.....einen dann alles wieder einholen wird.....was man unter umständen nicht möchte, weil man dann ggf wieder mit alle dem konfrontiert wird......(erbschaft bedeutet nicht immer freude über die vielen wertgegenstände, (falls vorhanden) sondern auch das begegnen und auseinandersetzen mit der vergangenheit und dem aufreißen alter wunden....
bei so etwas trägt man sich durchaus mit der überlegung eine erbschaft konsequent abzulehnen....

ich finde schon, es müsste eine dritte möglichkeit geben, bei der man weder mit den einen, noch mit den anderen etwas zu tun haben muss.
insbesondere, wenn man nicht nur in der adoptivfamilie misshandlung erfahren hat, sondern schon als ungeborenes im leib seiner mutter von der großmutter zusammen geschlagen wurde, die auf ihre schwangere tochter eingetreten hat...möchte man sich nicht gern erneut in solche gefahrensituationen begeben, denn wer weiss, zu was diese individuen heute noch fähig sind.

es ist halt nicht immer damit getan, ein urteil zu sprechen, weil die gesetzgebung nichts anderes vorgesehen hat.
hinter solchen fällen stehen nicht selten jahrelange oder lebenslange leidenswege. das sollte immer berücksichtigt werden.

vielen dank.
Oktavia
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Re: aufhebung adoption und namensänderung

Beitrag von Oktavia »

topfsuppe hat geschrieben:ich finde schon, es müsste eine dritte möglichkeit geben, bei der man weder mit den einen, noch mit den anderen etwas zu tun haben muss.
Die gibt es ja auch nicht wenn Kinder von ihren eigenen Eltern aufgezogen und misshandelt wurden. Wurde man nicht adoptiert, hat man keine Möglichkeit sich rechtlich loszusagen.

Das eigentliche Problem wird sich auch nicht rechtlich lösen lassen! Die Gefühle und Befürchtungen gehen ja nicht einfach weg wenn man ein Papier in der Hand hat. Es hindert die Adoptiveltern oder die leiblichen Eltern auch nicht Kontakt aufnehmen zu wollen.
Man kann jedoch für einige Fälle Vorsorge treffen bzw reagieren. Ein Erbe muss man nicht antreten. Man muss sich das Erbe nicht mal angucken. Ein Schreiben reicht! Dann sollte man sich um Vorsorgevollmachten kümmern damit nicht irgendwann die leibliche Mutter über Dinge entscheiden muss die man nicht mehr selbst entscheiden kann. Aber das sollte man eh tun! Man sollte auch selbst ein Testament errichten.
Am Wichtigsten! Man sollte sich um seine seelische Gesundheit kümmern. Dann kann man lernen auszuhalten dass man mit üblen Leuten verwandt ist aber dass dies nix mit einem selbst zu tun hat weil man erwachsen ist. :D
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
George Bernard Shaw

#WIRSINDMEHR
Blaise
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Re: aufhebung adoption und namensänderung

Beitrag von Blaise »

Ich glaube nicht, dass eine Annahme als Kind nach der Volljährigkeit noch aufgehoben werden kann.
Blaise

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Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann (Mark Twain)
FelixSt
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Re: aufhebung adoption und namensänderung

Beitrag von FelixSt »

Wenn man solche Probleme mit seiner Vergangenheitsbewältigung hat wie "topfsuppe", dann sollte man sich in eine Psychotherapie begeben anstatt sich selbst vorzugaukeln, die Vergangenheit durch irgendwelche an den Haaren herbeigezogenen Verwaltungsakte ungeschehen machen zu können und zu glauben, danach wäre plötzlich alles super.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
topfsuppe
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Re: aufhebung adoption und namensänderung

Beitrag von topfsuppe »

ich sage erstmal danke.

ähm, felix.....die meisten therapien bringen nichts.
wenn man nur einen therapiert, aller anderen aber so weiter machen, wie immer, ist eine therapie lediglich ein kurzer abstecher in eine andere welt.
dann kommste zurück und alles geht von vorne los.

und, wenn die therapie in einer klinik stattfindet o.ä. - sollte man sich vorher absichern, dass man therapie von der therapie machen kann.
denn nicht nur, dass man auf viele weitere leute trifft, die noch schlimmere probleme haben und einen da gerne mit rein ziehen - auch die ärtzteschaft und das personal streiten sich gerne mal lieber darum, wer mehr zu sagen hat, mehr gehalt bekommt und als nächstes ne position höher steigt.
dabei tritt das wohl des patienten schon mal in den hintergrund....

so schauts aus. meine lieben.

bedanke mich
topfsuppe
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Re: aufhebung adoption und namensänderung

Beitrag von topfsuppe »

vielleicht doch eher der selbstverteidigungskurs.....
FelixSt
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Re: aufhebung adoption und namensänderung

Beitrag von FelixSt »

Exakt wie der Geisterfahrer, der sich im Radio hört...
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
ExDevil67
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Re: aufhebung adoption und namensänderung

Beitrag von ExDevil67 »

topfsuppe hat geschrieben:die meisten therapien bringen nichts.
wenn man nur einen therapiert, aller anderen aber so weiter machen, wie immer, ist eine therapie lediglich ein kurzer abstecher in eine andere welt.
dann kommste zurück und alles geht von vorne los.
Warum soll nach einer Therapie alles von vorne losgehen?
Wenn man schon selber erkennt das das eigene Umfeld einem schadet, wäre Schritt 1 doch sich von eben diesem zu trennen. Umso besser, wenn man selber erkennt das man diese(n) Schritt(e) nicht allein schaffen kann und Hilfe benötigt.
FM
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Re: aufhebung adoption und namensänderung

Beitrag von FM »

Theoretisch könnte man im Familienrecht schon eine Auflösung der Verwandtschaft - ähnlich Adoption aber ohne Begründung einer neuen Verwandtschaft oder Wiederauflebung der früheren - aufnehmen.

Das Problem wäre: der Fall würde wohl bevorzugt dann eintreten, wenn Unterhaltspflichten anstehen (z.B. wegen Pflege) oder Bestattungskosten und kein nennenswerter Nachlass erwartet wird. Man müsste also solchen Mißbrauch in jedem Einzelfall prüfen, was wohl zu aufwendig wäre. Und oft auch noch später eine Anfechtung des eigenen Antrages (etwa wenn wider Erwarten der Nachlass doch größer war als die Pflege- oder Bestattungskosten). Natürlich gibt es auch nicht-finanzielle Gründe, was aber nicht nur bei Adoption vorkommt.

Praktisch ist es eben so, dass es die Möglichkeit noch nicht gibt.
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