Anhörung zum gemeinschaftlichen Sorgerecht

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

Moderator: FDR-Team

Hertha1892
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1004
Registriert: 24.08.15, 10:54

Re: Anhörung zum gemeinschaftlichen Sorgerecht

Beitrag von Hertha1892 »

Da das GSR nur wesentliche Entscheidungen im Leben des Kindes betrifft, ist es nicht zwangsläufig notwendig, dass die Eltern zusammen arbeiten. Die Alltagsentscheidungen trifft der Elternteil, bei dem das Kind lebt, weiterhin allein.

Bei einem 10jährigen dürfte maximal noch die Wahl der Oberschule, der Ausbildung und ggf schwerere gesundheitliche Maßnahmen gefragt sein, wenn denn einer nach dem anderen Sorgeberechtigten fragt. Und im Jugendalter wäre es für das Kind einfacher zum anderen Elternteil umzuziehen. Und dann, ja, sollten Eltern sich abstimmen. Klappt das nicht, entscheidet das Gericht.

Grüße Hertha1892
windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 15295
Registriert: 27.01.05, 02:00
Wohnort: Internet

Re: Anhörung zum gemeinschaftlichen Sorgerecht

Beitrag von windalf »

Problem ist nur: zieht die Mutter hier die Eskalation aus taktischen Gründen durch, wie soll das zukunftsgerichtet zu einer guten Sache fürs Kind werden? Wie soll der Richter mit seiner Entscheidung Gutes fürs Kind bewirken?
Die Antwort liegt doch auf der Hand. Man gebe das Sorgerecht demjenigen, der nicht auf der Eskalationsschiene fährt. Der andere wird sich dann schon entsprechend zu benehmen wissen, wenn er das Kind noch sehen will und gehört werden möchte...
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4507
Registriert: 14.09.04, 08:10

Re: Anhörung zum gemeinschaftlichen Sorgerecht

Beitrag von Old Piper »

windalf hat geschrieben: 21.07.19, 20:55Die Antwort liegt doch auf der Hand. Man gebe das Sorgerecht demjenigen, der nicht auf der Eskalationsschiene fährt. Der andere wird sich dann schon entsprechend zu benehmen wissen, wenn er das Kind noch sehen will und gehört werden möchte...
Du bist hier nicht im Forum Deutscher Träumer! Wenn's um deutsches Recht geht, liegt überhaupt gar nichts auf der Hand
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Ecnis
noch neu hier
Beiträge: 4
Registriert: 21.07.19, 08:50

Re: Anhörung zum gemeinschaftlichen Sorgerecht

Beitrag von Ecnis »

Hertha1892 hat geschrieben: 21.07.19, 11:09 Da das GSR nur wesentliche Entscheidungen im Leben des Kindes betrifft, ist es nicht zwangsläufig notwendig, dass die Eltern zusammen arbeiten. Die Alltagsentscheidungen trifft der Elternteil, bei dem das Kind lebt, weiterhin allein.

Bei einem 10jährigen dürfte maximal noch die Wahl der Oberschule, der Ausbildung und ggf schwerere gesundheitliche Maßnahmen gefragt sein, wenn denn einer nach dem anderen Sorgeberechtigten fragt. Und im Jugendalter wäre es für das Kind einfacher zum anderen Elternteil umzuziehen. Und dann, ja, sollten Eltern sich abstimmen. Klappt das nicht, entscheidet das Gericht.

Grüße Hertha1892
Aus dem Stand fallen mir noch folgende Themenbereiche ein, über die sich gemeinsam sorgeberechtigte Trennungseltern regelmäßig streiten bzw. Einmütigkeit bei der Entscheidung vorliegen muss gerade bei Kindern im Teenageralter:
Kommunion/Firmung/Konfirmation
Finanzsorge, sprich: Kontoeröffnung/Geldkarte
Schulwechsel/Nachprüfung
Umzug
Führerschein Moped/begleitetes Fahren
Auslandsaufenthalt

"Nur auf dem Papier" steht das Sorgerecht nicht zwingend, wenn es Eltern auf die Auseinandersetzung anlegen. Und das tun nicht wenige. Während es in der kinderphase oft Kleinigkeiten sind, die letztlich auch einfach vom Gericht zu entscheiden sind, werden mit zunehmenden Alter die Entscheidungen schon schwieriger und sind nicht unbedingt offensichtlich für den Außenstehenden.
cooperraser
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 63
Registriert: 04.11.05, 14:35

Re: Anhörung zum gemeinschaftlichen Sorgerecht

Beitrag von cooperraser »

Hallo, Gemeinde,
Danke für die bisherigen Antworten,
Ich muss mich wiedermal mit der Angelegenheit beschäftigen, da es nun bald wohl zur 3. Anhörung kommen wird.

Meine Fragen:
zur zweiten Anhörung wurde ohne psychologischen Beistand (Verfahrensbeistand hatte sich zur Anhörung entschudigt) der Junge vom Richter befragt, den Jungen hatte ich 8 Tage vor der Anhörung nicht gesehen. Ist dies rechtens?
Es gab die letzten 2 Jahre mehrere Absprachen, einmal Urlaub im August 2018, einmal eine Wochenendreise zu Familienmitgliedern im Süden, Unfall und Rachenverletzung des Jungen in der Schule, Unfall mit Schnittwunde am Finger, Krankenhaus und Nachbehandlung,

Eine Stellungnahme des Kindsvaters vom 1. Kind von meiner EX liegt auch vor, in der auch die Probleme der Erreichbarkeit(Festnetz und Mobilfunk) der Kindesmutter beschrieben sind.
Damals funktionierte der Umgang des Kindesvaters zum Kind die ersten drei Jahre ohne Probleme. Nach drei Jahren Trennung, schrieb sie einen Brief an den Kindesvater, das Sie ihn wieder zurück haben möchte. Dies lehnte er dankend ab und machte Ihr klar, das es Ihm nur um seinen Sohn geht, ab da hatte er nur noch Ärger mit der Kindesmutter. Sie war nicht mehr erreichbar, auf Festnetz gar nicht, Mobil eventuell je nach Lust und Laune.

Anfang 2020 verbesserte sich die Kommunikation zwischen der KM und mir. Dies kam mir auch etwas unheimlich vor. Wir kommunizierten über Treema, telefonierten öfters und ich wurde in den Fussballchat mitteingetragen.
Doch seit dem 15.4., seit dem mein Sohn meine Lebensgefährtin kennengelernt hat, ist alles beim alten.
Bei der Familienberatung, welche der Kindesmutter und mir nahegelegt wurde, habe ich das Gefühl, dass der Berater mir das gemeinsame Sorgerecht ausreden möchte. Und ständig gibt es Sticheleien der Kindesmutter...
Ich sehe keine Gründe, welche gegen ein gemeinsames Sorgerecht sprechen. Ich kann der Kindesmutter nur irgendwie nicht wirklich trauen, da auch Absprachen, welche ich per Email gemacht habe, abgestritten werden bzw. 2 Tage nach der Absprache dann schon nicht mehr wahr sind. Hierzu noch mal kurz ein Beispiel, der Junge wurde von der Kindesmutter am Montag zum Fussball am folgenden We angemeldet, Dienstag hat mein Bruder, mein Sohn und mich, an dem selben We zu sich eingeladen, Mittwoch hatte ich mein Sohn zum Umgang und fragte ihn, ob wir am We zu meinem Bruder fahren wollen, wohlwollend stimmte er zu, Email, da sie telefonisch aufs Festnetz nicht erreichbar war, an die Kindesmutter mit der Bitte, den Sohn beim Fussball abzumelden, den Grund der Reise, was ich benötige und ob ich den Sohn am Freitag früher abholen darf, Donnerstag früh um 7.08 Uhr ruft die Kindesmutter mit unterdrückter Nummer an, wir klärten alles ab, was ich alles brauche, das ich ihn früher abholen darf am Freitag usw.
Freitag(25.5.2019) hole ich ihn um 16 Uhr statt erst um 18 Uhr, wir fahren, alles gut... Dann kommt ein Schreiben der Gegenseite vom 26.5.2019, das es wieder zu einem Vorfall gekommen ist, das ich einfach mit dem Jungen weggefahren bin und die Mutter erst Freitag Abend den Jungen beim Fussball abmelden konnte, so das der Trainer und die Mannschaft sehr traurig gewesen seien.

Und so geht das jetzt schon 2 Jahre... Und ich bin sehr verstimmt und hab dazu noch das Gefühl, das es niemanden Interessiert...
Selbst meine Anwältin, der ich den Vorfall geschildert habe, blieb ohne Reaktion, ich verstehe es nicht...

Und noch etwas, laut der Aussage von der KM selbst am 29.12.18 und 10.05.2019 hat die KM eine Strafanzeige vom Jugendamt erhalten.
In dem Telefonat vom 29.12 wurde mir dann mitgeteilt, wenn die durchgeht, lässt sie sich was einfallen...

Und jedes mal, wenn ich mich mit dem Kram beschäftige, kocht der Magen...
Celestro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3623
Registriert: 22.06.05, 23:24

Re: Anhörung zum gemeinschaftlichen Sorgerecht

Beitrag von Celestro »

Klingt für mich nach jemadem, der regelrecht "um Schläge bettelt". Wer nach dem Eingangspost Dinge per anonymen Anruf klärt bzw. dem Fussballtrainer nicht selbst Bescheid gibt, dem ist doch nicht mehr zu helfen. Und was soll diese Aktion mit der Einladung durch den Bruder überhaupt? Es ist wohl eher nicht förderlich für die Entwicklung des Kindes, wenn es alle Entscheidungen treffen darf und die Eltern dann alle schon ausgemachten Termine absagen. Wie sagt man so schön ... wer keine Probleme hat, der macht sich welche. :roll:
cooperraser
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 63
Registriert: 04.11.05, 14:35

Re: Anhörung zum gemeinschaftlichen Sorgerecht

Beitrag von cooperraser »

Hmm, Sie wissen aber schon, das man als Vater ohne das gemeinsame Sorgerecht hier in dem Land keine Rechte bezüglich des Kindes hat?
Wenn der KV einen anonymen Anruf von der Mutter erhält, kann der KV etwas daran ändern?
Darf das Kind mit einbezogen werden, ob er überhaupt Lust hat den anderen Teil seiner Familie zu sehen?
Wenn der KV keine Nummer des Trainers hat, kann er dann selbst absagen? Darf der KV dann selbst Absagen?
Dürfen Trainer, Betreuungspersonen, Lehrer usw. Dem KV ohne Sorgerecht überhaupt Informationen geben? Nein.
Celestro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3623
Registriert: 22.06.05, 23:24

Re: Anhörung zum gemeinschaftlichen Sorgerecht

Beitrag von Celestro »

cooperraser hat geschrieben: 15.06.20, 01:13 Hmm, Sie wissen aber schon, das man als Vater ohne das gemeinsame Sorgerecht hier in dem Land keine Rechte bezüglich des Kindes hat?
Das spielt welche Rolle?
cooperraser hat geschrieben: 15.06.20, 01:13Wenn der KV einen anonymen Anruf von der Mutter erhält, kann der KV etwas daran ändern?
Ja, er könnte z.B. anonyme Anrufe nicht annehmen. Oder alternativ, nach dem Gespräch eine E-Mail / SMS schicken, in der er die Absprache nochmal deutlich macht. Dann könnte die Mutter anschließend nicht mehr behaupten, Sie wüßte von nichts.
cooperraser hat geschrieben: 15.06.20, 01:13Darf das Kind mit einbezogen werden, ob er überhaupt Lust hat den anderen Teil seiner Familie zu sehen?
Dürfen darf man fast alles ... die Frage ist, ob das sinnvoll ist. Kinder müssen lernen, das man eben auch mal Dinge tun muss, die man nicht machen will. Und zum "groß werden" gehört eben auch, Termine beim Sportverein etc. nicht gegen schönere Dinge einzutauschen.
cooperraser hat geschrieben: 15.06.20, 01:13Wenn der KV keine Nummer des Trainers hat, kann er dann selbst absagen? Darf der KV dann selbst Absagen?
Ich würde sagen ... wenn er keine Nummer des Trainers hat, ist er selbst Schuld. Er scheint wohl zu bequem, sich die zu besorgen. Und natürlich darf er einer solchen Person die Absage mitteilen. Und wenn es nur in der Art ist: "da meine Ex die Nachrichten in der Vergangenheit nicht immer weiter gegeben hat ...".
cooperraser hat geschrieben: 15.06.20, 01:13Dürfen Trainer, Betreuungspersonen, Lehrer usw. Dem KV ohne Sorgerecht überhaupt Informationen geben? Nein.
Das hat mit der beschriebenen Situation, wo die Information vom KV zum Trainer (und NICHT umgekehrt) gehen, genau was zu tun? Richtig ... rein gar nichts!
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen