Ich interpretiere überhaupt nichts, sondern stelle aufgrund Ihrer Einlassungen eine Frage.GLu hat geschrieben:Sie interpretieren falsch.
Schön für sie.GLu hat geschrieben:Und mich interessieren nur die Verfahrensfragen.
Moderator: FDR-Team
Ich interpretiere überhaupt nichts, sondern stelle aufgrund Ihrer Einlassungen eine Frage.GLu hat geschrieben:Sie interpretieren falsch.
Schön für sie.GLu hat geschrieben:Und mich interessieren nur die Verfahrensfragen.
Sicher nicht ?Celestro hat geschrieben: Ich interpretiere überhaupt nichts
Ihre Wortwahl ("ernsthaft") inistiert eine kaum ernstzunehmende Annahme meinerseits.Celestro hat geschrieben: Und wieso glauben Sie dann ernsthaft ...
Haaahahahaha ... Lustiges dazu: https://www.elitepartner.de/forum/frage ... hrt.20060/Hertha1892 hat geschrieben:Manchmal kann man nach kurzer Zeit ahnen, warum ein Mensch geschieden werden will.
Ich weiß nicht worauf Sie hinauswollen. Wenn der Scheidungsantrag negativ beschieden wird (=Gericht weist den Scheidungsantrag zurück), bleibt alles beim Status Quo.GLu hat geschrieben:Siehe PN vom 4.2.19SusanneBerlin hat geschrieben:Welche Kosten entstehen denn, wenn ein Scheidungsantrag vom Gericht negativ beschieden wird?
Ich meinte weniger die Verfahrenskosten, als mehr das in der PN beschriebene Gesamtpaket.SusanneBerlin hat geschrieben: Ich weiß nicht worauf Sie hinauswollen.
Kann nicht sein. Der 1.1. war auch 2019 wieder ein Feiertag und da arbeiten die Briefzusteller der Post nicht.Mal angenommen A reicht die Klage ein. Stichtag wäre 1.1.2019
Haha ... der war gut !SusanneBerlin hat geschrieben:Kann nicht sein. Der 1.1. war auch 2019 wieder ein Feiertag
und da arbeiten die Briefzusteller der Post nicht.
Ja, aber B kann das durch durch einen eigenen Scheidungsantrag verhindern.GLu hat geschrieben: Würde sich dadurch ein neuer Stichtag ergeben, der A begünstigt ?
Wird der Scheidungsantrag später im Laufe des Verfahrens zurückgenommen, so entfällt die Rechtshängigkeit und damit auch der maßgebliche Stichtag. Etwas anderes gilt lediglich für den Fall, dass im Rahmen des beantragten laufenden Scheidungsverfahrens der andere Ehegatte mittlerweile selbst einen eigenen Scheidungsantrag gestellt hat. Es bleibt dann bei dem ursprünglich durch den ersten Scheidungsantrag festgelegten ursprünglichen Stichtag.
Ja sicher, die Strategie des L (Lottogewinner) ist dann wohl, die Scheidung jetzt durchzuziehen und den Lottogewinn nicht teilen zu müssen.GLu hat geschrieben:Das Problem für B wäre doch aber, beim Einreichen eines eigenen Scheidungsantrags, daß er dann
wohl kaum glaubhaft der Scheidung widersprechen könnte, sollte er einen eigenen Antrag stellen.