Die besten Gründe, die Scheidung zu verweigern
Verfasst: 16.03.19, 17:29
Kommt es auf die persönliche Ansicht des Richters an oder gibt es eine Hitliste ?
Forum Deutsches Recht
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Natürlich nicht, wo leben Sie?GLu hat geschrieben:Kommt es auf die persönliche Ansicht des Richters an oder gibt es eine Hitliste ?
Im Westallgäu ... das ist wie Deutschland, nur schlechterSusanneBerlin hat geschrieben:... wo leben Sie?
Nein, ich will meine Frau vor Schaden bewahrenSusanneBerlin hat geschrieben:Das Schuldprinzip wurde abgeschafft, nur für den Fall dass Ihre Frage darauf beruht.
Ich stimme nicht zuSusanneBerlin hat geschrieben:Fall 1: Trennungsjahr wurde eingehalten und der andere Ehepartner stimmt der Scheidung zu.
Dann muß es nach drei Jahren wohl so sein.SusanneBerlin hat geschrieben:Fall 2: Der andere Ehepartner stimmt der Scheidung nicht zu.
PS:SusanneBerlin hat geschrieben:BGB §§ 1564 bis 1568, ist gar nicht so schwer zu verstehen.
Aha. Haben Sie auch den Versorgungsausgleich einbezogen?Nein, ich will meine Frau vor Schaden bewahren
JaSusanneBerlin hat geschrieben:Haben Sie auch den Versorgungsausgleich einbezogen?
Zu meinen Gunsten, Sie hatte (als Beamtin) reichlich, ich nichts (schon in Rente).SusanneBerlin hat geschrieben:Wieviel würde ca. herauskommen, wenn man die sozialversicherungs-
pflichtigen Gesamt-Arbeitseinkommen von Ehepartner A und B
und während der Ehezeit vergleichen würde? Ungefähr gleichviel oder oder ist es ungleich?
NeinSusanneBerlin hat geschrieben:Gibt es private Rentenabsicherungen zusätzlich?
Aber sie arbeitet noch? Ist sie jünger als 58 Jahre?Sie hatte (als Beamtin) reichlich, ich nichts (schon in Rente).
Ja beide müssen persönlich erscheinen, die Antragstellerin muss mit Anwalt erscheinen.Wie läuft das eigentlich vor Gericht ?
Müssen beide persönlich erscheinen ?
Man braucht keinen Grund um sich scheiden zu lassen und der Richter fragt auch nicht.Fragt der Richter nach Gründen ?
Weder noch ...SusanneBerlin hat geschrieben:Aber sie arbeitet noch? Ist sie jünger als 58 Jahre?
Danke, dann meine letzte Frage:SusanneBerlin hat geschrieben:Ja beide müssen persönlich erscheinen, die Antragstellerin muss mit Anwalt erscheinen.
Und wieso glauben Sie dann ernsthaft, Ihr Tun sei "meine Frau vor Schaden zu bewahren"?GLu hat geschrieben: Zu meinen Gunsten, Sie hatte (als Beamtin) reichlich, ich nichts (schon in Rente).
Sie interpretieren falsch.Celestro hat geschrieben: Und wieso glauben Sie dann ernsthaft, Ihr Tun sei "meine Frau vor Schaden zu bewahren"?
Der Vollständigkeit halber, es gibt auch einen "Fall 3". Nach Ablauf des Trennungsjahrs kann die Ehe auch ohne Zustimmung des anderen Ehepartners geschieden werden, wenn der scheidungswillige Ehepartner beweisen kann, dass die Ehe zerrüttet ist. Dazu genügt es, wenn der scheidungswillige Ehepartner überzeugend darlegt, dass er auf keinen Fall gewillt ist, die Ehe fortzusetzen, z. B. weil er/sie bereits mit einem neuen Partner auf Dauer zusammenlebt.SusanneBerlin hat geschrieben: Fall 1: Trennungsjahr wurde eingehalten und der andere Ehepartner stimmt der Scheidung zu.
Fall 2: Der andere Ehepartner stimmt der Scheidung nicht zu. Dann wird die Ehe auf Antrag des Antragstellers ohne die Zustimmung des anderen Ehepartners geschieden, wenn die Ehepartner 3 Jahre oder länger getrennt leben.
Das war mir nicht bekannt. Dann gibt es doch den Fall, dass der Scheidungswillige eine Begründung liefern muss um den Richter zu überzeugen, die Scheidung zu beschließen. Danach hatte GLu gefragt und ich hatte es fälschlicherweise grundsätzlich verneint. Entschuldige bitte, GLu.Evariste hat geschrieben: Der Vollständigkeit halber, es gibt auch einen "Fall 3". Nach Ablauf des Trennungsjahrs kann die Ehe auch ohne Zustimmung des anderen Ehepartners geschieden werden, wenn der scheidungswillige Ehepartner beweisen kann, dass die Ehe zerrüttet ist. Dazu genügt es, wenn der scheidungswillige Ehepartner überzeugend darlegt, dass er auf keinen Fall gewillt ist, die Ehe fortzusetzen, z. B. weil er/sie bereits mit einem neuen Partner auf Dauer zusammenlebt.
GLu hat geschrieben:Fragt der Richter nach Gründen ?
Dann wollen Sie vermutlich in Erfahrung bringen, woran ein Scheidungsantrag scheitern könnte, um Ihre Frau davor zu bewahren unnötig Geld auszugeben für ein erfolgloses Scheidungsverfahren.GLu hat geschrieben:Sie interpretieren falsch.Celestro hat geschrieben: Und wieso glauben Sie dann ernsthaft, Ihr Tun sei "meine Frau vor Schaden zu bewahren"?
Und mich interessieren nur die Verfahrensfragen.
Weit mehr als nur die Verfahrenskosten.SusanneBerlin hat geschrieben:Dann wollen Sie vermutlich in Erfahrung bringen, woran ein Scheidungsantrag scheitern könnte,
um Ihre Frau davor zu bewahren unnötig Geld auszugeben für ein erfolgloses Scheidungsverfahren.
Siehe PN vom 4.2.19SusanneBerlin hat geschrieben:Welche Kosten entstehen denn, wenn ein Scheidungsantrag vom Gericht negativ beschieden wird?