wenn das JA einen Auszug befürwortet und wenn das JC sieht, dass die Leistungen problemlos wieder bei den Eltern eingetrieben werden können, kann das JC sich ohne nennenswertes Risiko großzügig zeigen. Daher würde ich mich auf einen Ablauf wie hier angenommen nicht verlassen. Natürlich können die Eltern dann gegen die Forderungen des JC juristisch vorgehen, aber "vor Gericht und auf hoher See..."FM hat geschrieben: ↑10.10.19, 18:53Das Jobcenter hat in familienrechtlichen Fragen überhaupt nichts zu entscheiden. Es kann bestenfalls selbst Klage erheben.
Wahrscheinlicher ist aber, dass es gem. § 22 Abs. 5 SGB II die Wohnkosten als nicht erforderlich nicht übernimmt und nach einer anderen Regelung im SGB II (weiß ich jetzt nicht auswendig) den Regelbedarf kürzt. Nur der Restbetrag käme für einen übergegangenen Unterhaltsbetrag überhaupt in betracht, abzüglich des Kindergeldes. Also nicht sehr viel.
Eine solche Eskalation sollte man daher meiner Meinung nach auf jeden Fall vermeiden.