Wegziehen bei alligem SR

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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McDreamy
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Wegziehen bei alligem SR

Beitrag von McDreamy »

Hallo,

Person X hat alleiniges Sorgerecht für Kind A und Kind B.

X plant zum 01.12.2019 wegen einem neuen Job umzuziehen (200km entfernt).

Davon bekommt Papa von Kind B nun wind und reicht einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht beim Familiengericht an.
Person X hat heute Post mit der Bitte um Stellungnahme binnen 4 Wochen bekommen, sonst würde das Gericht entscheiden.

Frage:
Soweit ich weiß darf man mit alleinigem Sorgerecht umziehen wohin man will - wie sieht es aus, da jetzt der Antrag im Raume steht:
- Wenn X nun zum 15.11.2019 umziehen würde (innerhalb der 4 Wochen Frist) - ist das noch möglich oder schon nicht mehr?
- Wenn X nun Widerspruch einreichen würde und es zu einer Verhandlung kommen würde, würde dies ja sicher länger dauern als diese 4 Wochen, vielleicht ein paar Monate, könnte X bis dahin dann sich und die Kinder ummelden bzw umziehen und "alles ist gut"?
Tastenspitz
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Re: Wegziehen bei alligem SR

Beitrag von Tastenspitz »

Ein Umzug wegen Jobwechsel kommt vermutlich hunderttausenfach jedes Jahr in D vor. Die sorgeberechtigten Kinder ziehen dabei mit um. Problematisch wird dann nur das Umgangsrecht bzw. die Umsetzung. hier dürfte es ziemlich sicher Veränderungen geben.
Das eine solcher Umzug das Sorgerecht beeinflusst ist nmE. eher unwahrscheinlich, es sei denn man möchte nach Nordkorea oder in die 19908 Gilman Springs Road nach San Jacinto Californien umziehen.
Hertha1892
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Re: Wegziehen bei alligem SR

Beitrag von Hertha1892 »

Wie alt sind A und B? Wie wird der Umgang bisher ausgeübt?

Je kleiner die Kinder und umso weniger Umgang, desto weniger gefährdet ist der Umzug der Kinder.
Sind die Kinder schon älter bzw der Umgang ist reichlich, könnte das Gericht auf die Idee kommen, dass ein Wechsel des Lebensmittelpunkts zum anderen Elternteil weniger belastend ist, als der Umzug mit Aufgabe aller Lebensanknüpfungspunkte der Kinder. Wenn die Kinder schon älter sind, würden sie gefragt werden und je nach Alter ihre Aussage die Entscheidung beeinflussen.

Grüße Hertha1892
Old Piper
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Re: Wegziehen bei alligem SR

Beitrag von Old Piper »

McDreamy hat geschrieben: 24.10.19, 15:49- Wenn X nun zum 15.11.2019 umziehen würde (innerhalb der 4 Wochen Frist) - ist das noch möglich oder schon nicht mehr?
So lange X das alleinige SR (noch) hat, steht einem Umzug nichts im Wege. Dem eigenen sowieso nicht. Was die Kinder angeht - siehe Vorredner.
McDreamy hat geschrieben: 24.10.19, 15:49- Wenn X nun Widerspruch einreichen würde und es zu einer Verhandlung kommen würde, würde dies ja sicher länger dauern als diese 4 Wochen, vielleicht ein paar Monate, könnte X bis dahin dann sich und die Kinder ummelden bzw umziehen und "alles ist gut"?
Es ist auch bei gemeinsamem SR eine gängige Praxis bindungsintoleranter Elternteile, einfach Fakten durch einen Umzug zu schaffen. Anschließend zieht man das Verfahren in die Länge und argumentiert dann, dass die Kinder sich zwischenzeitlich eingewöhnt haben und ein Rückgängigmachen dem Kindeswohl nicht (mehr) dient. Mütter kommen mit sowas regelmäßig ohne Konsequenzen durch. Bei Vätern sind die entsprechenden Entscheidungen eher durchwachsen - manche kommen damit durch, andere nicht.
McDreamy hat geschrieben: 24.10.19, 15:49Davon bekommt Papa von Kind B nun wind ...
Wenn bisher regelmäßiger Umgang zwischen Papa und Kind B bestand, ist es natürlich schlechter Stil, dass Papa nicht zeitnah über die Umzugspläne informiert wurde. Aber - wie gesagt - Mütter haben bei sowas regelmäßig keine Konsequenzen zu befürchten.
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
windalf
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Re: Wegziehen bei alligem SR

Beitrag von windalf »

Es ist auch bei gemeinsamem SR eine gängige Praxis bindungsintoleranter Elternteile, einfach Fakten durch einen Umzug zu schaffen. Anschließend zieht man das Verfahren in die Länge und argumentiert dann, dass die Kinder sich zwischenzeitlich eingewöhnt haben und ein Rückgängigmachen dem Kindeswohl nicht (mehr) dient. Mütter kommen mit sowas regelmäßig ohne Konsequenzen durch. Bei Vätern sind die entsprechenden Entscheidungen eher durchwachsen - manche kommen damit durch, andere nicht.
Wie denn gibt es da noch gar keine Gleichberechtigung? :shock: :shock: :shock:

Steht doch hoffentlich schon auf der (Verbots-)Liste der Grünen sowas direkt zu unterbinden und unter Strafe zu stellen :devil:
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
FM
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Re: Wegziehen bei alligem SR

Beitrag von FM »

Gelegentlich haben Gerichte allerdings entschieden, dass die Mutter das Umgangsrecht dann unterstützen muss, z.B. durch Kostenbeteiligung oder indem sie auf eigene Kosten das Kind zu einem Flughafen oder Bahnhof zwecks Übergabe bringt, wenn das aus Zeitgründen sinnvoll ist. Denkbar wäre z.B., wenn die Mutter in NRW und der Vater in Bayern wohnt, dass eine Übergabe in Frankfurt am Main geregelt wird. Aber das hängt immer sehr vom Einzelfall ab.
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