Hallo zusammen,
ich habe mal eine grundlegende Frage: Nehmen wir an, eine nicht verheiratetes Paar hat ein Kind bekommen. Dabei hat der Freund die Vaterschaft vor dem Jugendamt anerkannt. Ist diese Anerkennung mit allen Rechten und Pflichten die gleiche, als wenn das Paar verheiratet wäre und das Kind während der Ehe gekommen wäre. Gibt es da irgendwelche Unterschiede?
Danke und Grüße, M
Anerkennung Vaterschaft / Verheiratet
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Re: Anerkennung Vaterschaft / Verheiratet
Ja einen Unterschied gibt es. Wenn er nur die Vaterschaft anerkannt hat, dann hat er die Pflicht Unterhalt zu zahlen und die Pflicht und das Recht auf Umgang mit dem Kind.
Ist das Kind ehelich geboren, dann hat der Vater auch automatisch das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter zusammen.
Bei nichtehelichen Kindern muss zusätzlich zur Vaterschaftsanerkennung auch noch von beiden Elternteilen eine Sorgerechtserklärung abgegeben werden, um das gemeinsame Sorgerecht ausüben zu können. Dann hat der Vater nicht du o.g. Rechte und Pflichten, sondern auch alle anderen Rechte, wie Vermögensmitsorge, Wahl des KiGa und der Schule, Mitbestimmung über Impfungen und OP´s u.s.w.
Ist das Kind ehelich geboren, dann hat der Vater auch automatisch das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter zusammen.
Bei nichtehelichen Kindern muss zusätzlich zur Vaterschaftsanerkennung auch noch von beiden Elternteilen eine Sorgerechtserklärung abgegeben werden, um das gemeinsame Sorgerecht ausüben zu können. Dann hat der Vater nicht du o.g. Rechte und Pflichten, sondern auch alle anderen Rechte, wie Vermögensmitsorge, Wahl des KiGa und der Schule, Mitbestimmung über Impfungen und OP´s u.s.w.
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