Hallo,
ich lebe mit meiner Lebensgefährtin und deren leiblichem Enkelkind zusammen. Wir hatten das Enkelkind, mit Zustimmung der Eltern und des Jugendamtes, seit 2013 in Großelternpflegschaft. Da das Pflegekind in gerader Linie (Aussage Jugendamt) mit meiner Lebensgefährtin verwandt ist, wurde uns das Großelternpflegegeld von Beginn an um 30 % gekürzt. Im Januar 2020 wurde unser Enkelkind 18 Jahre alt und somit ist die Pflege erloschen. Da ich nicht der leibliche Großvater bin, habe ich mehrmals beim Jugendamt erfolglos telefonisch nachgefragt, warum uns das Pflegegeld um 30 % gekürzt wird.
Im Juli letzten Jahres, ca. ein halbes Jahr vor Ende des Pflegegeldes wurde uns, nach einer erneuten Nachfrage vom Jugendamt mitgeteilt, dass das Pflegegeld ab sofort ohne Kürzung bezahlt wird.
Meine Frage ist: Kann ich für die vergangenen Jahre Forderungen für das, meines Erachtens ungerecht, gekürzte Pflegegeld stellen?
Danke für hilfreiche Ratschläge
Pflegegeldkürzung bei Großelternpflegschaft
Moderator: FDR-Team
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