Heidi und Peter sind seit 15 Jahren verheiratet, 2 Kinder (16 und 17), ein gemeinsamens Einfamilienhaus, Sie Beamte, Er Selbständig:
Sie wohnt seit 6 Monaten in einer 3 Zi Wohnung, Er im gemeinsamen Haus samt Büro der Firma, die Kinder wohnen an 10 Tagen/Monat bei ihm, an 20 Tagen bei ihr. Er zahlt ihr 2/3 des Bedarfs gem. D-Tab. Die Einigung über eine Ehefolgevereinbarung platzte da er Fristen (wg. Immobilie) ablaufen ließ. Sie will jetzt die Scheidung auch ohne die vorherige Vereinbarung vollziehen und ggf. alles gerichtlich entscheiden lassen. Heidi möchte auch den vollen ihr zustehenden Unterhalt. Es ist anzunhemen, dass er im Gegenzug das Wechselmodell fordert. Ob Peter damit durchkommt?
Wechselmodell vs. Residenzmodell
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Re: Wechselmodell vs. Residenzmodell
Kann sein, kann nicht sein. In dem Alter der Kids entscheiden die in der Regel selbst.
Chavah
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Re: Wechselmodell vs. Residenzmodell
Stimme Chavah zu ... Heidi wird mit Ihrer Forderung bzgl. Unterhalt bei unveränderter Betreuungslage jedoch mMn zu 100% durchkommen.Baumschubser hat geschrieben: ↑07.01.21, 11:20 Heidi möchte auch den vollen ihr zustehenden Unterhalt. Es ist anzunhemen, dass er im Gegenzug das Wechselmodell fordert. Ob Peter damit durchkommt?
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Re: Wechselmodell vs. Residenzmodell
Peter wird mit den Kindern besprechen, dass er den erhöhten Unterhalt UND das Haus nicht leisten kann. Die Kinder also zu 50% bei ihm wohnen und er sich das großzügige Wohnen leisten kann oder oder er in eine kleine Wohnung ziehen muss und die Kinder alle 14 Tage am Wochende auf dem Gästesofa schlafen müssen. Wie sich da wohl die Kinder entscheiden ...
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Re: Wechselmodell vs. Residenzmodell
Danke für Eure Tipps.
Kind 1 von Heidi und Peter wird in wenigen Wochen 18. Peter möchte nun seinen anteiligen Unterhalt direkt an Kind bezahlen. Ist es richtig, dass jetzt jetzt nicht mehr auf das Betreuungsmodell ankommt, sondern jeder hälftig seinen fälligen Anteil direkt an das KInd bezahlt und derjenige bei dem das Kind wohnt, sich "Kost und Logis" quasi abzieht. Beispiel: Unterhalt gem. D´Tabelle 677€ (beide Eltern liegen in Einkommensklasse 5), jeder zahlt somit 338, abzgl. hälftiges Ki.geld. (€ 109,50) = 228,50, die Peter an Kind1 bezahlen müsste, wenn das Kind bei Heidi wohnt, richtig? Heidi bezahlt allenfalls Taschengeld an Kind1
Kind 1 von Heidi und Peter wird in wenigen Wochen 18. Peter möchte nun seinen anteiligen Unterhalt direkt an Kind bezahlen. Ist es richtig, dass jetzt jetzt nicht mehr auf das Betreuungsmodell ankommt, sondern jeder hälftig seinen fälligen Anteil direkt an das KInd bezahlt und derjenige bei dem das Kind wohnt, sich "Kost und Logis" quasi abzieht. Beispiel: Unterhalt gem. D´Tabelle 677€ (beide Eltern liegen in Einkommensklasse 5), jeder zahlt somit 338, abzgl. hälftiges Ki.geld. (€ 109,50) = 228,50, die Peter an Kind1 bezahlen müsste, wenn das Kind bei Heidi wohnt, richtig? Heidi bezahlt allenfalls Taschengeld an Kind1
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Re: Wechselmodell vs. Residenzmodell
Jein.
Der Unterhaltsanspruch berechnet sich nach der Summe der bereinigten Einkünfte. Dann aber nicht 50/50 sondern nach Quote. Hat einer 3000 netto und der Andere 2000, dann zahlt der mit 3000 netto 3/5 und der Andere 2/5 des gesamten Unterhaltsanspruchs.
Unterhalt ist an das volljährige Kind zu zahlen, es sei denn, es stimmt einer anderen Vereinbarung zu. Es kann mit Kost und Logis verrechnet werden.
Grüße Hertha1892
Der Unterhaltsanspruch berechnet sich nach der Summe der bereinigten Einkünfte. Dann aber nicht 50/50 sondern nach Quote. Hat einer 3000 netto und der Andere 2000, dann zahlt der mit 3000 netto 3/5 und der Andere 2/5 des gesamten Unterhaltsanspruchs.
Unterhalt ist an das volljährige Kind zu zahlen, es sei denn, es stimmt einer anderen Vereinbarung zu. Es kann mit Kost und Logis verrechnet werden.
Grüße Hertha1892
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