Hallo,
A und B heiraten 2006 und kaufen sich auch in diesem Jahr eine gemeinsame Immobilie für 250.000€
Die Eltern von A schenken im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge 80.000€ für den Erwerb der Immobilie.
Im Jahr 2021 lassen sich A und B scheiden. Der Wert der Immobilie beträgt nun 500.000€.
Wird bei Trennung lediglich die 80.000€ berücksichtigt oder auch erfolgt auch die Wertsteigerung der Immobilie?
Sprich: Werden aus den 80k€ dann 160k€, da sich auch der Wert der Immobilie verdoppelt hat?
Schenkung für eine Immobilien - dann Trennung. Wertsteigerung berücksichtigen?
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Re: Schenkung für eine Immobilien - dann Trennung. Wertsteigerung berücksichtigen?
Wieso sollte?Starwars2001 hat geschrieben: ↑18.01.21, 11:23Werden aus den 80k€ dann 160k€, da sich auch der Wert der Immobilie verdoppelt hat?
Es geht rein um den Wert der Immobilie. Egal wer wieviel dazu beigesteuert hat.
Das sollte aber der Anwalt von A wissen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Schenkung für eine Immobilien - dann Trennung. Wertsteigerung berücksichtigen?
Die Schenkung ist Anfangsvermögen von A im Zugewinnausgleich, wenn die Eltern es nicht explizit beiden geschenkt haben.
Grüße Hertha1892
Grüße Hertha1892
Re: Schenkung für eine Immobilien - dann Trennung. Wertsteigerung berücksichtigen?
Dann kommt es vermutlich darauf an, ob dieses Geld eventuell direkt zum Immobilienkauf ausgezahlt wurde. Eventuell haben die Schwiegereltern ein Rückforderungsanspruch.Hertha1892 hat geschrieben: ↑18.01.21, 11:53 Die Schenkung ist Anfangsvermögen von A im Zugewinnausgleich, wenn die Eltern es nicht explizit beiden geschenkt haben.
Grüße Hertha1892
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Re: Schenkung für eine Immobilien - dann Trennung. Wertsteigerung berücksichtigen?
Die Schenkung wurde explizit dem A für den Erwerb einer Immobilie zugesprochen (im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge).
Re: Schenkung für eine Immobilien - dann Trennung. Wertsteigerung berücksichtigen?
Die Schenkung wird um den Inflationsausgleich bereinigt, von 2006 bis 2019 sind das ca. 20%. Die Schenkung geht somit mit ca. 96.000€ in das Anfangsvermögen ein.Die Schenkung wurde explizit dem A für den Erwerb einer Immobilie zugesprochen (im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge).
Das wäre nicht anders, wenn direkt eine Immobilie geschenkt worden wäre. Auch dann geht die Wertsteigerung, die über die Inflation hinaus geht in den Zugewinnausgleich ein.
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Re: Schenkung für eine Immobilien - dann Trennung. Wertsteigerung berücksichtigen?
Es wäre mir neu, dass bei der Betrachtung von Anfangsvermögen ein Inflationsausgleich stattfindet. Meines Wissens nach ist dem nicht so.
Aber natürlich wird bei der Aufteilung des Vermögens die Immobilie mit ihrem aktuellen Verkehrswert von 500.000€ betrachtet.
Aber natürlich wird bei der Aufteilung des Vermögens die Immobilie mit ihrem aktuellen Verkehrswert von 500.000€ betrachtet.
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