Hallo,
Eheleute A + B besitzen eine abbezahlte Eigentumswohnung. A möchte in der Wohnung bleiben und den Anteil (50%) von B abkaufen.
Grundlage für die Wertermittlung ist ein Immobiliengutachten.
Um weniger für den Anteil von B bezahlen zu müssen, bittet der A den Immobiliengutachter, ein Gefälligkeitsgutachten zu erstellen.
Das Gutachten fällt 30.000€ geringer aus als der Verkehrswert.
B willigt ein und verkauft seinen Anteil an A.
Ist mit irgendwelchen Folgen für A zu rechnen - z.B, gegenüber dem Finanzamt, etc.?
Verkauf Anteil ETW - Gefälligkeitsgutachten
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Re: Verkauf Anteil ETW - Gefälligkeitsgutachten
Das hängt im Wesentlichen davon ab, ob die 30 T€ 5% oder 50% vom Verkehrswert waren.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Verkauf Anteil ETW - Gefälligkeitsgutachten
Nehmen wir an, dass die 30k€ ungefähr 6,5% vom Verkehrswert sind.Tastenspitz hat geschrieben: ↑21.01.21, 11:22 Das hängt im Wesentlichen davon ab, ob die 30 T€ 5% oder 50% vom Verkehrswert waren.
Re: Verkauf Anteil ETW - Gefälligkeitsgutachten
NeinIst mit irgendwelchen Folgen für A zu rechnen
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