Kann Ehepartner den Einzug vom Kind des Partners verbieten?
Moderator: FDR-Team
Kann Ehepartner den Einzug vom Kind des Partners verbieten?
Hallo zusammen,
aktuell diskutieren wir gerade im Freundeskreis den folgenden Fall:
Mann (M) und Frau (F) sind verheiratet. Zusammen haben sie ein Haus gemietet (MV läuft auf beide Personen). F hat eine volljähriges Kind (K) aus erster Ehe. F möchte nun das K zusammen mit dem eigenen Partner in das gemeinsame Haus von M+F einzieht. M möchte das nicht.
Was wiegt nun schweren, bzw. wer hat Recht? M möchte nicht dass das Kind einzieht, F hingegen möchte das.
aktuell diskutieren wir gerade im Freundeskreis den folgenden Fall:
Mann (M) und Frau (F) sind verheiratet. Zusammen haben sie ein Haus gemietet (MV läuft auf beide Personen). F hat eine volljähriges Kind (K) aus erster Ehe. F möchte nun das K zusammen mit dem eigenen Partner in das gemeinsame Haus von M+F einzieht. M möchte das nicht.
Was wiegt nun schweren, bzw. wer hat Recht? M möchte nicht dass das Kind einzieht, F hingegen möchte das.
Re: Kann Ehepartner den Einzug vom Kind des Partners verbieten?
Da der Vermieter hier so absolut überhaupt keine Rolle spielt, habe ich das Thema mal in Familien- und Scheidungsrecht verschoben.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Kann Ehepartner den Einzug vom Kind des Partners verbieten?
M.E. ist das kein Fall fürs Familienrecht oder wo ein Gericht aufwiegen und den Partner z.B. dazu verpflichten könnte zuzustimmen. Das ist eine private Angelegenheit, die auch im Zivilrecht kaum einen Ansatz finden dürfte.teilhalt hat geschrieben: ↑23.01.21, 16:54 Hallo zusammen,
aktuell diskutieren wir gerade im Freundeskreis den folgenden Fall:
Mann (M) und Frau (F) sind verheiratet. Zusammen haben sie ein Haus gemietet (MV läuft auf beide Personen). F hat eine volljähriges Kind (K) aus erster Ehe. F möchte nun das K zusammen mit dem eigenen Partner in das gemeinsame Haus von M+F einzieht. M möchte das nicht.
Was wiegt nun schweren, bzw. wer hat Recht? M möchte nicht dass das Kind einzieht, F hingegen möchte das.
Das volljährige Kind ist erwachsen, hat gar einen Partner, ist demnach selbstständig. Eine Unterhaltspflicht scheint es auch nicht zu geben.
Wenn die Eheleute für sowas vor Gericht gehen, dann wohl für die Scheidung.
Re: Kann Ehepartner den Einzug vom Kind des Partners verbieten?
Na dann ist es hier doch richtig angesiedelt.winterspaziergang hat geschrieben: ↑27.01.21, 09:06Wenn die Eheleute für sowas vor Gericht gehen, dann wohl für die Scheidung.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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Re: Kann Ehepartner den Einzug vom Kind des Partners verbieten?
Ich setze es mal trotzdem auf die Mietrechtsschiene:
Streng genommen bedeutet ein Zuzug von 2 weiteren Personen eine Untervermietung bzw. einen nach BGB 553 zustimmungspflichtigen Einzug. Zumindestens wenn wie hier der Partner von K mit einzieht, der ja ziemlich sicher nicht mit M oder F verwandt ist.
Insofern sind wir hier bei einer Änderung des Mietvertrags, dem nmE. alle Beteiligten zustimmen müssen. M sagt "Nope" und damit ist der Drops gelutscht.
Streng genommen bedeutet ein Zuzug von 2 weiteren Personen eine Untervermietung bzw. einen nach BGB 553 zustimmungspflichtigen Einzug. Zumindestens wenn wie hier der Partner von K mit einzieht, der ja ziemlich sicher nicht mit M oder F verwandt ist.
Insofern sind wir hier bei einer Änderung des Mietvertrags, dem nmE. alle Beteiligten zustimmen müssen. M sagt "Nope" und damit ist der Drops gelutscht.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Kann Ehepartner den Einzug vom Kind des Partners verbieten?
Mal eine andere Schiene:
Jeder der beiden Partner hat einen Anspruch darauf, dass er in der gemeinsamen Wohnung
ungestört leben kann. Das einseitige Hereinnehmen von Mitbewohnern, gegenüber denen auch keine
Pflicht besteht sie aufzunehmen (z.B. minderjähriges Kind) kann doch wohl von M als schwerwiegende
Störung bewertet werden,
Re: Kann Ehepartner den Einzug vom Kind des Partners verbieten?
Wobei ich fürchte eine rechtliche Lösung dürfte hier nicht wirklich helfen.
Selbst wenn es diese geben mag, fürchte ich wird diese an anderer Stelle zu einer
Selbst wenn es diese geben mag, fürchte ich wird diese an anderer Stelle zu einer
führen. Nämlich zwischen M und F. Und die dürfte sich dann einer rechtlichen Lösung entziehen.
Re: Kann Ehepartner den Einzug vom Kind des Partners verbieten?
Wenn auch spät danke ich für die Antworten.
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