Scheidung - Rechtsanwalt als Interessensvertreter
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Scheidung - Rechtsanwalt als Interessensvertreter
Hallo,
X und Y trennen sich und gehen gemeinsam zum Anwalt A. Das Mandat erteilt der X dem A. Somit ist der A der Parteienvertreter des X.
Ergeben sich dem X "Vorteile" gegenüber Y, weil X hat dem A das Mandat erteilt?
Grüße...
X und Y trennen sich und gehen gemeinsam zum Anwalt A. Das Mandat erteilt der X dem A. Somit ist der A der Parteienvertreter des X.
Ergeben sich dem X "Vorteile" gegenüber Y, weil X hat dem A das Mandat erteilt?
Grüße...
Re: Scheidung - Rechtsanwalt als Interessensvertreter
Ich habe immer Bauchschmerzen, wenn in so einem Fall gemeinsam zum Anwalt gegangen wird. Der Anwalt ist Interessenvertreter, er kann nur einen Betroffenen vertreten. Daraus können sich natürlich Nachteile ergeben, wenn sich der Unkundige nicht selbst schlau macht. Darüber hinaus besteht bei Scheidungen Anwaltszwang. Dies bedeutet zwar nicht, dass man zwingend einen Anwalt benötigt, man kann aber keine eigenen Anträge stellen.
Wenn irgend etwas zu regeln ist, etwa Unterhalt oder Hausratsaufteilung, Vermögensverteilung, dann sollte y einen eigenen Anwalt zumindest für eine substantiierte Erstberatung mandatieren.
Chavah
Wenn irgend etwas zu regeln ist, etwa Unterhalt oder Hausratsaufteilung, Vermögensverteilung, dann sollte y einen eigenen Anwalt zumindest für eine substantiierte Erstberatung mandatieren.
Chavah
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Re: Scheidung - Rechtsanwalt als Interessensvertreter
Was für den einen Nachteile ist kann für den anderen Vorteile sein - welche wären das zum Beispiel?
Re: Scheidung - Rechtsanwalt als Interessensvertreter
Hallo Starwars2001,
das kommt darauf an. Da im Scheidungsverfahren Anwaltszwang besteht, ist Y nicht postulationsfähig, kann also z.B. keine eigenen Anträge stellen.
Wenn es also tatsächlich "nur" um die Formsache der Scheidung geht, es auch in der gesetzlichen Folgesache Versorgungsausgleich keine Streitpunkte gibt und keine weteren Anträge gestellt werden (Vermögensausgleich, Unterhalt o.ä.), dann gibt es keine Nachteile für Y.
das kommt darauf an. Da im Scheidungsverfahren Anwaltszwang besteht, ist Y nicht postulationsfähig, kann also z.B. keine eigenen Anträge stellen.
Wenn es also tatsächlich "nur" um die Formsache der Scheidung geht, es auch in der gesetzlichen Folgesache Versorgungsausgleich keine Streitpunkte gibt und keine weteren Anträge gestellt werden (Vermögensausgleich, Unterhalt o.ä.), dann gibt es keine Nachteile für Y.
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Old Piper
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Re: Scheidung - Rechtsanwalt als Interessensvertreter
Es gibt sogar einen Vorteil: Die Gerichtskosten werden geteilt. Den Anwalt zahlt derjenige, der ihn beauftragt hat
.

Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
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Re: Scheidung - Rechtsanwalt als Interessensvertreter
Am sichersten fährt man, wenn alles in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten wird. Wenn die da ist, reicht einer die Scheidung ein. Dann braucht man keine zwei Anwälte.
Grüße Hertha1892
Grüße Hertha1892
Re: Scheidung - Rechtsanwalt als Interessensvertreter
Herta, die meisten notariellen Vereinbarungen haben nur für einen Vorteil: für das Konto des Notars. Außerdem sind die Vereinbarungen, wenn es z.B. um den Verzicht des Versorgungsausgleichs geht, auch vom Gericht zu genehmigen, da wird dann also quasi doppelt gezahlt.
Abgesehen davon ist der Notar kein Interessenvertreter. Er wird also nicht sagen: "Mädchen, was du da unterschreibst, benateiligt dich doch, dir steht doch sehr viel mehr zu." In Fällen, in denen ohnehin kein Geld da ist, in welchen also nichts geregelt werden muss, ist der Notar wirklich überflüssig. Und selbst wenn ein notarieller Vertrag Sinn macht, dann sollte nicht nur der eine Noch-Partner sich beraten lassen und von seinem Interessenvertreter, der natürlich eben für seinen Mandanten die günstigste Lösung anpeilt, sondern der andere sollte sich auch zumindest eine preiswerte Erstberatung gönnen, beim eigenen Anwalt.
Immer derselbe Zirkus: die Hochzeit kann nicht teuer genug sein, und bei der Scheidung wird wie blöd gespart, obwohl es gerade da um die Zukunftsgestaltung für häufig doch eine lange Zeit geht.
Chavah
Abgesehen davon ist der Notar kein Interessenvertreter. Er wird also nicht sagen: "Mädchen, was du da unterschreibst, benateiligt dich doch, dir steht doch sehr viel mehr zu." In Fällen, in denen ohnehin kein Geld da ist, in welchen also nichts geregelt werden muss, ist der Notar wirklich überflüssig. Und selbst wenn ein notarieller Vertrag Sinn macht, dann sollte nicht nur der eine Noch-Partner sich beraten lassen und von seinem Interessenvertreter, der natürlich eben für seinen Mandanten die günstigste Lösung anpeilt, sondern der andere sollte sich auch zumindest eine preiswerte Erstberatung gönnen, beim eigenen Anwalt.
Immer derselbe Zirkus: die Hochzeit kann nicht teuer genug sein, und bei der Scheidung wird wie blöd gespart, obwohl es gerade da um die Zukunftsgestaltung für häufig doch eine lange Zeit geht.
Chavah
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Re: Scheidung - Rechtsanwalt als Interessensvertreter
Ich habe ja nicht behauptet, dass der Notar berät. Aber wenn man sich zB darauf einigt, dass die Ehewohnung der Frau bleibt und es keinen Zugewinnausgleich gibt, dann kann man nicht plötzlich beschließen, dass man doch in die Wohnung zurück will und ein halbes Jahr nach der Scheidung den Zugewinnausgleich einklagen.
Grüße Hertha1892
PS: Mein Name hat nichts mit der Fleischwurst zu tun
Grüße Hertha1892
PS: Mein Name hat nichts mit der Fleischwurst zu tun

Re: Scheidung - Rechtsanwalt als Interessensvertreter
Naja, das ist der menschlichen Optimismus, der im Vorfeld einer Hochzeit vielleicht besonders groß ist. Sinnvoll wäre natürlich, das alles schon vorher ehevertraglich zu regeln. Aber Lernen durch Erfahrung klappt da schlecht, nicht jeder ist so scheidungserfahren wie der Altbundeskanzler.
Ich machte mich damals vor ca. 40 Jahren auch lustig über meine Schwester, die schon vor der Trauung die Scheidungsfolgen regeln ließ. Aber die ist jetzt noch glücklich verheiratet ... (oder mein Schwager denkt sich, eine Neue kann ich mir eh nie leisten).
Re: Scheidung - Rechtsanwalt als Interessensvertreter
OT:
Er: "Schatz, was wünschst Du Dir denn zum Geburtstag?"
Sie: "Ich will die Scheidung!!!"
Er: "Na, so viel wollte ich nun nicht ausgeben..."
Er: "Schatz, was wünschst Du Dir denn zum Geburtstag?"
Sie: "Ich will die Scheidung!!!"
Er: "Na, so viel wollte ich nun nicht ausgeben..."
MfG
Old Piper
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