Unterhalt im Wechselmodell selbst berechnen

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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uwedd
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Unterhalt im Wechselmodell selbst berechnen

Beitrag von uwedd »

Hallo zusammen,

folgende Problematik stellt sich bei der Berechnung des Kindesunterhalts meines Kindes:

Ich verstehe mich mit meiner Ex-Frau sehr gut und wir berechnen den Unterhalt seit einiger Zeit einfach selbst. Wir haben aus unserer geschiedenen Ehe ein gemeinsames Kind. Da ich das aber auch korrekt machen will, habe ich recherchiert: https://www.unterhalt.net/kindesunterha ... hselmodell

Das einfache Beispiel ist ja ganz gut verständlich. Worauf allerdings nicht eingegangen wird, ist die Tatsache, dass ich als Vater neu verheiratet bin und (bald) statt einem nun zwei zusätzliche neue Kinder habe. Wie wird das berücksichtigt? Meine Ex-Frau heiratet in einem Monat ebenfalls neu. Sie hat allerdings keine eigenen neuen Kinder.
Bisher bestimme ich den Unterhaltsbedarf von unserem gemeinsamen Kind ausschließlich nach dem gemeinsamen unterhaltsrelevantem Nettoeinkommen lt. Unterhaltstabelle. Die neuen Kinder und meine Frau finden bisher dabei gar keine Berücksichtigung.

Oder kommt die Berücksichtigung der unterhaltspflichtigen Personen in meinem eigenen Haushalt gegenüber der Einstufung der Unterhaltstabelle nur bei Residenzmodell zum Tragen? Zugrunde liegende Annahme: Beim Residenzmodell kann ich die nach unterhaltsrelevantem Nettoeinkommen ermittelte Stufe um jeweils eine Stufe herabsetzen, wenn ich unterhaltspflichtig gegenüber von mehr als zwei Personen bin.

Die andere Frage ist, wieso das Jugendamt bei der Unterhaltsberechnung eigentlich vom Nettoeinkommen keinen berufsbedingten Aufwand, Altersvorsorgebeiträge und eine Unfallversicherung abzieht? Muss man da tatsächlich selbst darauf bestehen, dass das gemacht wird?

Viele Grüße und lieben Dank
Uwe
Old Piper
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Re: Unterhalt im Wechselmodell selbst berechnen

Beitrag von Old Piper »

Hallo uwedd,

eins vorneweg: ich habe etliche Unterhaltsberechnungen vom Jugendamt gesehen, und keine einzige hat gestimmt. Manchmal habe ich so das Gefühl es kommt in erster Linie darauf an, wer dort erstmals anfragt. Fragt derjenige an, der zahlen muss, fällt der Unterhalt niedriger aus als wenn derjenige anfragt, der was haben will.

Nächstes Problem: Genau genommen gibt es keinen "korrekt berechneten Unterhalt" sondern immer nur Richtlinien und -werte, an denen man sich orientieren kann.
Ich verstehe mich mit meiner Ex-Frau sehr gut und wir berechnen den Unterhalt seit einiger Zeit einfach selbst.
Wenn alle Beteiligten damit zufrieden sind, haben sie beide alles richtig gemacht.
Zugrunde liegende Annahme: Beim Residenzmodell kann ich die nach unterhaltsrelevantem Nettoeinkommen ermittelte Stufe um jeweils eine Stufe herabsetzen, wenn ich unterhaltspflichtig gegenüber von mehr als zwei Personen bin.
Warum soll das beim Wechselmodell nicht mehr gelten?
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
uwedd
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Re: Unterhalt im Wechselmodell selbst berechnen

Beitrag von uwedd »

Old Piper hat geschrieben: 16.04.21, 09:03
Ich verstehe mich mit meiner Ex-Frau sehr gut und wir berechnen den Unterhalt seit einiger Zeit einfach selbst.
Wenn alle Beteiligten damit zufrieden sind, haben sie beide alles richtig gemacht.
Ja, wir haben das im Einvernehmen gemacht und können damit beide sehr gut leben. Jetzt, wo vor allem bei mir mehrere "neue" Kinder hinzu kommen, möchte ich natürlich nicht zahlen, als wenn ich nur das eine unterhaltspflichtige Kind mit meiner Ex-Frau hätte.
Old Piper hat geschrieben: 16.04.21, 09:03
Zugrunde liegende Annahme: Beim Residenzmodell kann ich die nach unterhaltsrelevantem Nettoeinkommen ermittelte Stufe um jeweils eine Stufe herabsetzen, wenn ich unterhaltspflichtig gegenüber von mehr als zwei Personen bin.
Warum soll das beim Wechselmodell nicht mehr gelten?
Ich nehme an, dass das beim Wechselmodell auch irgendwie berücksichtigt wird. Die Frage ist nur wie? Beim Wechselmodell sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Deren unterhaltsrelevantes Einkommen wird zusammengerechnet und daraus ergibt sich der Unterhaltsbedarf vom Kind. Das ist abweichend zum Residenzmodell, wo nur das Einkommen des Unterhaltspflichtigen betrachtet wird.

Ich kann jetzt natürlich daher gehen und für jeden Unterhaltspflichtigen auf meiner und der Seite meiner Ex-Frau eine Gruppe nach unten gehen. Dabei behalte ich natürlich im Hinterkopf, dass die Unterhaltstabelle immer von zwei unterhaltsberechtigten Personen je Haushalt ausgeht.

Dazu sagen muss ich, dass sowohl im Haushalt meiner Ex-Frau beide einer unbefristeten und regulär bezahlten Beschäftigung nachgehen (kein Mini Job oder eine gleichartig geringfügige Beschäftigung). Ich bin Alleinverdiener aber das Einkommen ist auch ok und wir kommen damit gut zurecht. Unserem gemeinsamen Kind fehlt es also an nichts; mit und ohne Unterhalt.
Celestro
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Re: Unterhalt im Wechselmodell selbst berechnen

Beitrag von Celestro »

wenn man sich gut mit der Ex-Frau versteht, kann man ggf. auch einfach eine Abmachung treffen. Wenn sich beide über die Summe einig sind, ist es völlig egal ob das nach irgendwelchen Richtlinien "korrekt" wäre.
uwedd
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Re: Unterhalt im Wechselmodell selbst berechnen

Beitrag von uwedd »

Ich halte Unterhaltszahlungen im 50/50 Wechselmodell ohnehin für absoluten Blödsinn, wenn der Lebensstandard in beiden Haushalten wenigstens ähnlich ist und dem Kind es an nichts fehlt. Meine Ex-Frau möchte aber Geld sehen, weil mein Einkommen höher ist als ihres.
Wir teilen uns zusätzlich zur regelmäßigen Zahlung des Unterhalts auch alle sonstige Sonderbelastungen, Betreuungskosten und das Schulessen.

Eine Einigung abseits der Tabellen ist natürlich möglich aber Sie möchte wissen, was ihr zustehen würde. Daher muss ich dann am Ende doch nach einem "offiziellen" Modell rechnen.
Heiko66
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Re: Unterhalt im Wechselmodell selbst berechnen

Beitrag von Heiko66 »

Ich halte Unterhaltszahlungen im 50/50 Wechselmodell ohnehin für absoluten Blödsinn
Ich auch. Wenn man sagt man teilt sich gleichberechtigt die Betreuung des Kindes dann wäre es auch nur konsequent zu verlangen gleichberechtigt viel monetär zum Unterhalt beizutragen. Der andere Partner müsste dann halt einfach seinen Stundensatz erhöhen oder mehr Stunden arbeiten gehen.

Irgendwie ist die Gleichberechtigung hier noch nicht angekommen. Wird Zeit, dass sich das ändert und auch hier endlich gleiche Rechte und gleiche Pflichten bedeutet.
Celestro
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Re: Unterhalt im Wechselmodell selbst berechnen

Beitrag von Celestro »

Heiko66 hat geschrieben: 16.04.21, 12:25 Irgendwie ist die Gleichberechtigung hier noch nicht angekommen. Wird Zeit, dass sich das ändert und auch hier endlich gleiche Rechte und gleiche Pflichten bedeutet.
Wovon reden Sie? Würde im Beispiel die Frau deutlich mehr verdienen, dann würde Sie auch mehr zum Unterhalt des Kindes beitragen müssen.
Heiko66
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Re: Unterhalt im Wechselmodell selbst berechnen

Beitrag von Heiko66 »

Celestro hat geschrieben: 16.04.21, 13:25
Heiko66 hat geschrieben: 16.04.21, 12:25 Irgendwie ist die Gleichberechtigung hier noch nicht angekommen. Wird Zeit, dass sich das ändert und auch hier endlich gleiche Rechte und gleiche Pflichten bedeutet.
Wovon reden Sie? Würde im Beispiel die Frau deutlich mehr verdienen, dann würde Sie auch mehr zum Unterhalt des Kindes beitragen müssen.
Das macht es nicht besser...
Celestro
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Re: Unterhalt im Wechselmodell selbst berechnen

Beitrag von Celestro »

Heiko66 hat geschrieben: 16.04.21, 13:37 Das macht es nicht besser...
es zeigt aber, dass das kein "Problem" der Gleichberechtigung ist. Zumindest müsste man dann auch dagegen vorgehen, dass der Unterhalt überhaupt vom Einkommen abhängt.
Heiko66
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Re: Unterhalt im Wechselmodell selbst berechnen

Beitrag von Heiko66 »

es zeigt aber, dass das kein "Problem" der Gleichberechtigung ist.
Doch ist es. Es tragen nicht beide Elternteile zu gleichen Teilen an Betreuung und Unterhalt bei. Verantwortung und Gleichberechtigung meint nicht den anderen einen größeren Teil an Lasten tragen zu lassen. Beide leisten Unterschiedliches. Gleichberechtigung würde bedeuten beiden haben die gleichen Pflichten und Rechte und daher tragen auch beide das Gleiche zur Betreuung und und zu den Unterhaltskosten ihres Kindes bei.
Zumindest müsste man dann auch dagegen vorgehen, dass der Unterhalt überhaupt vom Einkommen abhängt.
Genau der Partner mit geringeren Einkommen muss dann entweder mehr Einkommen generieren oder aber der Anteil vom Einkommen der übrig bleibt nachdem man den Anteil den man fürs Kind aufbringt abzieht ist dann halt bei dem mit dem geringeren Verdienst halt entsprechend kleiner. Nur das ist fair (und führt auch nicht zu Fehlanreizen ).

Dass es grundsätzlich zwischen Mann und Frau noch keine Gleichberechtigung hinsichtlich Einkommen gibt, ist ein anderes Thema bei dem es um die Gleichberechtigung noch nicht hinreichend gut bestellt ist. Wie von Ihnen richtig angemerkt gilt das mit dem unfairen/nicht zeitgemäßen Betreuungsunterhalt beim Wechselmodell unabhängig davon, ob nun Mutter oder Vater mehr verdient.
Celestro
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Re: Unterhalt im Wechselmodell selbst berechnen

Beitrag von Celestro »

Wenn "Frau verdient mehr" = "Frau muss mehr bezahlen" und "Mann verdient mehr" = "Mann muss mehr bezahlen" gilt (und das ist so), dann gibt es kein Problem in der Gleichberechtigung bei den Geschlechtern. Wenn Sie jetzt auf "Fairness" abzielen und davon reden, das Beide Elternteile gleichviel zahlen sollen, ist das wenn überhaupt eine Gleichberechtigung im Sinne "wieviel zahlen die Elternteile". Und wieso sollte es fair sein, wenn Person 1 = 3000 Euro verdient und Person 2 = 1500 Euro verdient, das am Ende beide gleichviel Euro zum Unterhalt beisteuern sollen?

Fair = nur dann, wenn beide gleichviel Euro beitragen? Wir reden hier ja auch nicht von einem System das auf "gerechter Lohn für die Arbeit" aufgebaut ist. Nicht jede schwere Arbeit wird gut bezahlt ... und nicht jede "einfache Arbeit" bringt nur kleines Geld.
Heiko66
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Re: Unterhalt im Wechselmodell selbst berechnen

Beitrag von Heiko66 »

Wenn "Frau verdient mehr" = "Frau muss mehr bezahlen" und "Mann verdient mehr" = "Mann muss mehr bezahlen" gilt (und das ist so), dann gibt es kein Problem in der Gleichberechtigung bei den Geschlechtern.
Doch auch dann. Völlig unabhängig vom Geschlecht haben beide die gleiche Verantwortung für das Kind
Und wieso sollte es fair sein, wenn Person 1 = 3000 Euro verdient und Person 2 = 1500 Euro verdient, das am Ende beide gleichviel Euro zum Unterhalt beisteuern sollen?
Aus dem von mir oben genannten Grund
Fair = nur dann, wenn beide gleichviel Euro beitragen?
Nicht nur Euro. Natürlich auch Betreuungs- und Erziehungsleistung. Wechselmodell meint doch man teil es hälftig auf. Bitte dann auch alles. Sowohl die finanzielle als auch die Betreuungs- und Erziehungsverantwortung
Nicht jede schwere Arbeit wird gut bezahlt ... und nicht jede "einfache Arbeit" bringt nur kleines Geld.
Zumindest vor Corona stand es ja jedem frei selbst zu entscheiden wie er seinen Unterhalt verdienen möchte. Sich am Ende darüber zu echauffieren sich einen Job ausgesucht zu haben der mehr Spaß/Sinn stiftet aber dabei zu wenig rumkommt ist eher dünn. Gleichberechtigung meint im gleichen Job wird unabhängig vom Geschlecht bei gleicher Leistung das Gleiche verdient. Da gibt es wie ich zugeben muss noch geringen Nachholbedarf. Das meint aber nicht, dass das der Krankenpfleger das Gleiche bekommt wie der Arzt. Nach meiner Erfahrung liegt der Nachhholbedarf da aber eher in den schlechter bezahlten Berufen bei denen es auch nicht selten auf Körperkraft ankommt. In den gut bezahlten Berufen (zumindest in den Bereichen wo ich unterwegs bin) haben die Frauen da schon meist gleichgezogen. Meist haben die Frauen dann keine Lust mehr auf Führungsverantwortung (etwas das man auch immer mehr bei Männern beobachten darf) und geben sich lieber mit einem hohen 5-stelligen Gehalt mit wenig Stress zufrieden statt sich für mehr Geld und mehr Verantwortung zu entscheiden. Das wird zunehmend zu einem Problem Führungskräfte zu finden (zumindest wenn man in dem Bereich bis 150k sucht).
Celestro
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Re: Unterhalt im Wechselmodell selbst berechnen

Beitrag von Celestro »

und was macht die Frau, die nicht zum Arzt "taugt", dafür aber zur weniger gut bezahlten Kindergärtnerin? Soll die dann 30% Ihres Einkommens beitragen, während es beim Arzt-(Vater) nur 15% sind? Und das nennen Sie dann "fair / gleichberechtigt"?
Hertha1892
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Re: Unterhalt im Wechselmodell selbst berechnen

Beitrag von Hertha1892 »

Auf die Frage, ob es fairer ist, dass beide 200 Euro oder beide 20% ihres Einkommens oder beide nach Quote ihrer Einkünfte zahlen, kann man sich die Köpfe heiß reden. Und weil das eine absolut subjektive Diskussion gibt, gibt es auch kein richtig oder falsch.

Es gibt eine Lösung, die in Richtung "survival of the fittest" geht und eben eine, dass man Tiere mit verschiedenen Fähigkeiten nicht zum gleichen Wettkampf schicken kann. Lässt man alle zum Fliegen antreten, hat der Vogel den Schnabel vorn und der Elefant ist im Ar***. Man kann natürlich auch sagen, jeder nach seinen Verhältnissen.

Und das ist überall im Leben so. Bei den Bundesjugendspielen müssen Mädchen andere Werte schaffen als Jungen und 11jährige andere Zeiten als 14jährige.

Nur mal so als Gedankenanstoß.

Grüße Hertha1892
Celestro
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Re: Unterhalt im Wechselmodell selbst berechnen

Beitrag von Celestro »

Warum sollte "nach Quote des Einkommens" nicht objektiv die fairste Variante sein?
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