Kostenrechnung bezüglich der außergerichtlichen Tätigkeit eines Rechtsanwaltes

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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Denis77
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Kostenrechnung bezüglich der außergerichtlichen Tätigkeit eines Rechtsanwaltes

Beitrag von Denis77 »

Guten Tag,

der Ehemann und die Ehefrau haben sich getrennt und befinden sich noch im Trennungsjahr. Der Ehemann hat ein Schreiben bzgl. des Trennungsunterhalts vom Rechtsanwalt der Ehefrau erhalten. Der Rechtsanwalt des Ehemanns hat die Berechnung des Trennungsunterhalt auf die Richtigkeit geprüft und auf das Schreiben des Rechtsanwalts der Ehefrau reagiert. Der Scheidungsantrag wurde noch nicht gestellt. Der Ehemann hat eine Kostenrechnung von seinem Rechtsanwalt bzgl. der außergerichtlichen Tätigkeit erhalten. Die Zusammenstellung der Kostenrechnung;

Gegenstandswert (Gegenstandswert = Trennungsunterhalt x 12) …
1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2700 VV RVG …
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG …
Zwischensumme …
19% USA Nr. 7008 VV RVG …
GESAMT …

Ist die Kostenrechnung richtig?

Vielen Dank vorab.
Denis
FM
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Re: Kostenrechnung bezüglich der außergerichtlichen Tätigkeit eines Rechtsanwaltes

Beitrag von FM »

Das wird der dritte beauftragte Rechtsanwalt prüfen und ggf. dagegen vorgehen.

Und dann seine Rechnung zusenden.
habibi809
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Re: Kostenrechnung bezüglich der außergerichtlichen Tätigkeit eines Rechtsanwaltes

Beitrag von habibi809 »

Warum sollte die Kostenrechnung nicht richtig sein?**********

1,3 ist die normale Mittelgebühr.
Und regelmäßige Zahlungen (z. B. Unterhalt, Miete etc.) werden x12 multipliziert, also pro Jahr.

Falls es dem Mandant zu teuer ist, das nächste Mal selber recherchieren und auf ein Anwaltsschreiben selber reagieren.
Denis77
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Re: Kostenrechnung bezüglich der außergerichtlichen Tätigkeit eines Rechtsanwaltes

Beitrag von Denis77 »

habibi809 hat geschrieben: 24.01.22, 21:08 Warum sollte die Kostenrechnung nicht richtig sein?**********

1,3 ist die normale Mittelgebühr.
Und regelmäßige Zahlungen (z. B. Unterhalt, Miete etc.) werden x12 multipliziert, also pro Jahr.

Falls es dem Mandant zu teuer ist, das nächste Mal selber recherchieren und auf ein Anwaltsschreiben selber reagieren.
Es wurde nicht geschrieben, dass die Kostenrechnung nicht richtig ist, sondern war die Frage, ob die Kostenrechnung richtig ist!
Der Betroffener ist laie und studiert kein Jura. Wenn er selbst wusste und konnte, hätte er ja auch gemacht.
Sie haben bereits zwei Fragen geantwortet (Gegenstandswert und Geschäftsgebühr). Vielen Dank.
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