alles notariell beurkunden?

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

Moderator: FDR-Team

Methos
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alles notariell beurkunden?

Beitrag von Methos »

Hallo,

M und F wollen sich scheiden lassen, über den Ablauf, die Modalitäten und zu leistenden Punkte besteht noch Einigkeit.
M beauftragt einen Anwalt, alle diese Modalitäten vertraglich zu fixieren, damit beide etwas verbindliches in der Hand haben.

z.B folgende Festlegungen.
F erhält eine Zahlung in Höhe von xxxx€ überlässt dafür das gemeinsame Haus M, der den restlichen Kredit selber abzahlt.
F verzichtet auf Unterhaltszahlungen, weil M die Kosten für die Kinder trägt und diese im gemeinsamen Haus weiter wohnen.
F erhält die Erlaubnis, das Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern im Haus von M zu wahren.
...
..
.

Mal abgesehen davon, dass die Sache mit dem Haus beim Notar beurkundet werden muss, muss man alles andere auch beim Notar beurkunden?
Reicht da nicht ein Vertrag zwischen M und F den beide unterschreiben und gut? Der Anwalt möchte alles notariell beurkunden lassen....

Grüße Methos
Hertha1892
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Re: alles notariell beurkunden?

Beitrag von Hertha1892 »

Scheidungsfolgenvereinbarungen müssen notariell beurkundet werden.

Das mit dem Umgang im Haus halte ich für eine Schnapsidee für beide Seiten. Für M spätestens, wenn er irgendwann eine neue Beziehung hat. Für F, falls das bedeuten soll, dass sie "nur da" Umgang haben darf. Sie darf Umgang haben wo sie mag.

Grüße Hertha1892
Old Piper
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Re: alles notariell beurkunden?

Beitrag von Old Piper »

Hertha1892 hat geschrieben: 26.01.22, 20:00Scheidungsfolgenvereinbarungen müssen notariell beurkundet werden.
Alternativ kann das Paar diese Themen auch ins Scheidungsverfahren mit einbringen und die Vereinbarung vom Familiengericht genehmigen und in den Beschluss mit aufnehmen lassen.
Wenn es um die Scheidungskosten geht, dürfte das m.E. keinen großen Unterschied machen. Bei "meinem" Weg spart man zwar die Notargebühren, dafür steigt der Gegenstandswert des Scheidungsverfahrens, was die Gerichts- + Anwaltsgebühren erhöht.
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Hertha1892
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Re: alles notariell beurkunden?

Beitrag von Hertha1892 »

Und braucht bei deinem Weg nicht auch jeder einen eigenen Anwalt?
Oder verkauft die Partei mit dem Anwalt den als "seinen Plan"? Weil die Partei ohne Anwalt kann ja keine Anträge stellen.

Grüße Hertha1892
Old Piper
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Re: alles notariell beurkunden?

Beitrag von Old Piper »

Hertha1892 hat geschrieben: 27.01.22, 16:01 Und braucht bei deinem Weg nicht auch jeder einen eigenen Anwalt?
Hm... an die Variante, dass nur einer der Protagonisten durch einen Anwalt vertreten ist, hatte ich gar nicht gedacht.
Aber das sollte auch so gehen. Derjenige, der nicht durch einen Anwalt vertreten ist sollte halt nur genau darauf achten, dass die eingereichte Vereinbarung genau dem entspricht, was besprochen wurde. Er/sie bekommt es ja vor dem Termin vom Gericht zugeschickt.
MfG
Old Piper
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Methos
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Re: alles notariell beurkunden?

Beitrag von Methos »

Hallo,

danke für die Antworten. Also wie der Anwalt von M gesagt hat, alles notariell beglaubigen lassen und die Kosten akzeptieren...

Das mit dem Umgangsrecht ist eine Schnapsidee, das sieht M auch so ... aber F besteht darauf, sonst fällt jegliche Kooperation.
Es bedeutet ja nicht, dass F nur dort das Umgangsrecht haben darf, sondern auch dort haben kann. (was wahrscheinlich eher unüblich ist bei Scheidungen, dass der eine in die Wohnung des anderen darf.) Die Thematik ist begründet im Alter der Kinder: 13,16.17 ... die Kinder werden den Lebensmittelpunkt nur selten verlassen um zu einer anderen Wohnung am Ende der Stadt zu fahren und F zu besuchen. So möchte F sicher stellen, dass sie weiterhin Kontakt zu den Kindern pflegen kann. M ist damit einverstanden, da im Allgemeinen kein Groll gegeneinander gehegt wird, die Ehe im Gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst wird.

Grüße und nochmal vielen Dank.
ralph12345
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Re: alles notariell beurkunden?

Beitrag von ralph12345 »

BGB § 1585c Vereinbarungen über den Unterhalt
Die Ehegatten können über die Unterhaltspflicht für die Zeit nach der Scheidung Vereinbarungen treffen. Eine Vereinbarung, die vor der Rechtskraft der Scheidung getroffen wird, bedarf der notariellen Beurkundung. § 127a findet auch auf eine Vereinbarung Anwendung, die in einem Verfahren in Ehesachen vor dem Prozessgericht protokolliert wird.
Was bedeutet das in der Praxis, wenn man sich bei der Trennung vor der Scheidung ohne Anwalt und Notar zu zweit über den Unterhalt einig wird? Vermutlich, dass, wenn eine Partei da plötzlich nicht mehr zahlt oder die andere Partei entgegen der Absprache plötzlich doch Geld haben will, dass man dann doch noch mit zwei Anwälten vor Gericht landet, was man ursprünglich vermeiden wollte. Wenn also der formale Weg über den Anwalt eingeschlagen wird, dann wird man den wohl auch zu Ende gehen. Wenn man die Vereinbarung gleich ohne Anwalt macht, kräht da kein Hahn nach, das kostet einen aber die Rechtssicherheit.

Noch ein Wort dazu:
F verzichtet auf Unterhaltszahlungen, weil M die Kosten für die Kinder trägt und diese im gemeinsamen Haus weiter wohnen.
F ist unterhaltspflichtig für die Kinder, zahlbar an M. Das lässt sich m.E. auch nicht anders regeln. Das kann man in der Praxis mit dem Ehegattenunterhalt M an F verrechnen, aber wenn der mal wegfällt, weil F plötzlich gut verdient, dann bleibt der Kindesunterhalt, ggf. wird der sogar höher.
ExDevil67
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Re: alles notariell beurkunden?

Beitrag von ExDevil67 »

ralph12345 hat geschrieben: 04.02.22, 13:25 Noch ein Wort dazu:
F verzichtet auf Unterhaltszahlungen, weil M die Kosten für die Kinder trägt und diese im gemeinsamen Haus weiter wohnen.
F ist unterhaltspflichtig für die Kinder, zahlbar an M. Das lässt sich m.E. auch nicht anders regeln. Das kann man in der Praxis mit dem Ehegattenunterhalt M an F verrechnen, aber wenn der mal wegfällt, weil F plötzlich gut verdient, dann bleibt der Kindesunterhalt, ggf. wird der sogar höher.
Und, mit Blick auf das Alter der Kinder nicht ganz uninteressant. Wenn damit unterschwellig gemeint ist F zahlt nix für die Kinder und M zahlt dafür nichts an F, ist diese Vereinbarung nur für M und F im Innenverhältnis bindend.
Sollte also M also morgen nicht mehr für die Kinder aufkommen können und ALG II beantragen müssen kann und wird das Jobcenter von F Kindesunterhalt fordern bzw deutlich wahrscheinlicher ein Kind wird 18 und fordert dann Unterhalt von beiden Elternteilen.
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