Scheidungsfolgevereinbarung - Berechnung Verfahrenswert

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

Moderator: FDR-Team

Starwars2001
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1007
Registriert: 14.11.05, 18:08

Scheidungsfolgevereinbarung - Berechnung Verfahrenswert

Beitrag von Starwars2001 »

Hallo,

A + B trennen sich. Vom Notar wird eine Scheidungsfolgevereinbarung angefertigt. Die Notargebühr errechnet sich an dem Verfahrenswert.
Frage: Wie wird der Verfahrenswert berechnet? Höhe von x Monatsgehälter? Aktueller Wert der Immobilien, ...

Grüße,
Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4505
Registriert: 14.09.04, 08:10

Re: Scheidungsfolgevereinbarung - Berechnung Verfahrenswert

Beitrag von Old Piper »

Hallo Starwars2001,

nach Eingabe der Suchbegriffe "Verfahrenswert" und "Scheidung" in die Suchmaschine meines Vertrauens bin ich sehr schnell darauf gestoßen. Da wird es m.E. auch für Laien verständlich erklärt.
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
CruNCC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3997
Registriert: 01.01.07, 21:55
Wohnort: Baden-Württemberg

Re: Scheidungsfolgevereinbarung - Berechnung Verfahrenswert

Beitrag von CruNCC »

Starwars2001 hat geschrieben: 20.06.22, 16:04 Vom Notar wird eine Scheidungsfolgevereinbarung angefertigt. Die Notargebühr errechnet sich an dem Verfahrenswert.
Das ist falsch.

Die Notargebühren werden auf der Grundlage des GNotKG berechnet. Maßgeblich ist, was genau geregelt wird.
khmlev
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6321
Registriert: 02.05.09, 19:01
Wohnort: Leverkusen

Re: Scheidungsfolgevereinbarung - Berechnung Verfahrenswert

Beitrag von khmlev »

Starwars2001 hat geschrieben: 20.06.22, 16:04 Hallo,

A + B trennen sich. Vom Notar wird eine Scheidungsfolgevereinbarung angefertigt. Die Notargebühr errechnet sich an dem Verfahrenswert.
Frage: Wie wird der Verfahrenswert berechnet? Höhe von x Monatsgehälter? Aktueller Wert der Immobilien, ...

Grüße,
Die Gebühr wird nach dem Geschäftswert der Urkunde berechnet und da kommt es darauf an, was alles geregelt wird.

Beispielsweise wäre der Wert des Ehevertrages, der Übertragung Miteigentumsanteil, Erbverzicht und Unterhaltsvereinbarung festzustellen und zu einem Geschäftswert zu addieren. Daraus berechnen sich dann die Notargebühren.
Gruß
khmlev
- out of order -
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen