Hallo,
A + B trennen sich. Vom Notar wird eine Scheidungsfolgevereinbarung angefertigt. Die Notargebühr errechnet sich an dem Verfahrenswert.
Frage: Wie wird der Verfahrenswert berechnet? Höhe von x Monatsgehälter? Aktueller Wert der Immobilien, ...
Grüße,
Scheidungsfolgevereinbarung - Berechnung Verfahrenswert
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Re: Scheidungsfolgevereinbarung - Berechnung Verfahrenswert
Hallo Starwars2001,
nach Eingabe der Suchbegriffe "Verfahrenswert" und "Scheidung" in die Suchmaschine meines Vertrauens bin ich sehr schnell darauf gestoßen. Da wird es m.E. auch für Laien verständlich erklärt.
nach Eingabe der Suchbegriffe "Verfahrenswert" und "Scheidung" in die Suchmaschine meines Vertrauens bin ich sehr schnell darauf gestoßen. Da wird es m.E. auch für Laien verständlich erklärt.
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Old Piper
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Re: Scheidungsfolgevereinbarung - Berechnung Verfahrenswert
Das ist falsch.Starwars2001 hat geschrieben: ↑20.06.22, 16:04 Vom Notar wird eine Scheidungsfolgevereinbarung angefertigt. Die Notargebühr errechnet sich an dem Verfahrenswert.
Die Notargebühren werden auf der Grundlage des GNotKG berechnet. Maßgeblich ist, was genau geregelt wird.
Re: Scheidungsfolgevereinbarung - Berechnung Verfahrenswert
Die Gebühr wird nach dem Geschäftswert der Urkunde berechnet und da kommt es darauf an, was alles geregelt wird.Starwars2001 hat geschrieben: ↑20.06.22, 16:04 Hallo,
A + B trennen sich. Vom Notar wird eine Scheidungsfolgevereinbarung angefertigt. Die Notargebühr errechnet sich an dem Verfahrenswert.
Frage: Wie wird der Verfahrenswert berechnet? Höhe von x Monatsgehälter? Aktueller Wert der Immobilien, ...
Grüße,
Beispielsweise wäre der Wert des Ehevertrages, der Übertragung Miteigentumsanteil, Erbverzicht und Unterhaltsvereinbarung festzustellen und zu einem Geschäftswert zu addieren. Daraus berechnen sich dann die Notargebühren.
Gruß
khmlev
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