Hallo,
A und B haben am 29.09.2022 den gerichtlichen Scheidungstermin. Streitpunkte gibt es keine. Im Vorfeld wurde eine notarielle Scheidungsfolgevereinbarung erstellt.
Kann in dem Scheidungstermin gesagt werden, dass man gegenseitig auf Rechtmittel verzichtet - somit wäre die Scheidung dann sofort gültig. Richtig?
Oder muss man im Vorfeld einen Antrag auf Rechtsmittelverzicht stellen?
Wird kein Verzicht gestellt, dann läuft die 4 Wöchige Einspruchsfrist ab Zustellung des Scheidungsurteils. Richtig?
Scheidung - Verzicht auf Rechtsmittel
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Re: Scheidung - Verzicht auf Rechtsmittel
Wenn beide mit Anwalt vertreten sind - ja.Starwars2001 hat geschrieben: ↑29.06.22, 09:56 Kann in dem Scheidungstermin gesagt werden, dass man gegenseitig auf Rechtmittel verzichtet - somit wäre die Scheidung dann sofort gültig.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Scheidung - Verzicht auf Rechtsmittel
Vorschlag meiner Anwältin damals...
einen der wartenden Anwälte im Gericht kurz für den Rechtsmittelverzicht (der bisher nicht anwaltlich vertetenen Seite) für die 10 Min mit in die Verhandlung mit reinnehmen.
einen der wartenden Anwälte im Gericht kurz für den Rechtsmittelverzicht (der bisher nicht anwaltlich vertetenen Seite) für die 10 Min mit in die Verhandlung mit reinnehmen.
Re: Scheidung - Verzicht auf Rechtsmittel
Wofür dieser dann sicher aber auch bezahlt werden will....Bei mir stand damals keiner rum, ich hätte mich erst mal in den Fluren auf die Suche nach einem Anwalt machen müssen.
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