Erbe
Moderator: FDR-Team
Erbe
Die Eltern von x,y und z machen gerade ihr Testament.
X soll Mal das Haus übernehmen und dann 20 % weniger als den Schätzwert zahlen müssen.
Ist das normal?
Zudem bekommt y schon jetzt einen Zuschuss von 100.000 Eur für einen Hauskauf.
Muss das auch ins Testament oder reicht da ein Zusatz auf einem separaten Blatt?
Ist es sinnvoll hier später mit einem Inflationsausgleich zu rechnen und auf dem Zusatz/Testament anzugeben oder ist das unüblich?
X soll Mal das Haus übernehmen und dann 20 % weniger als den Schätzwert zahlen müssen.
Ist das normal?
Zudem bekommt y schon jetzt einen Zuschuss von 100.000 Eur für einen Hauskauf.
Muss das auch ins Testament oder reicht da ein Zusatz auf einem separaten Blatt?
Ist es sinnvoll hier später mit einem Inflationsausgleich zu rechnen und auf dem Zusatz/Testament anzugeben oder ist das unüblich?
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 11110
- Registriert: 21.01.05, 22:43
- Wohnort: Der Kohlenpott hat mich wieder!
Re: Erbe
Wenn man Werte in mehrfacher sechsstelliger Höhe in einer bestimmten Verteilung vererben/vermachen möchte, sollte man einen dreistelligen Betrag in die Hand nehmen und sich von einem Notar oder Anwalt beraten lassen.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
Re: Erbe
Was normal ist, ist nicht relevant. Es ist der Wille der Eltern. Erbrechtlich haben die Kinder keinen Anspruch auf Gleichbehandlung.versuch hat geschrieben:X soll Mal das Haus übernehmen und dann 20 % weniger als den Schätzwert zahlen müssen.
Ist das normal?
Es sollte im Testament erwähnt werden. Welchen Sinn sollte es machen, das auf einem separaten Blatt zu erwähnen? Wenn das separate Blatt jedoch auch die Formvorschriften eines Testamentes einhält, dann gilt es als Testamentsergänzung.versuch hat geschrieben:Zudem bekommt y schon jetzt einen Zuschuss von 100.000 Eur für einen Hauskauf.
Muss das auch ins Testament oder reicht da ein Zusatz auf einem separaten Blatt?
Aber irgendwie scheint man ja die Hoffnung zu haben, noch Einfluss auf den Inhalt des Testamentes zu haben. Daher sei auch von mir darauf hingewiesen, dass das hier angedachte Testament juristisch korrekt formuliert werden muss und viele Laien in einem Testament juristische Begriff falsch verwenden.versuch hat geschrieben:Vll ist man aber gar nicht der, der vererbt?
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 5839
- Registriert: 01.06.07, 18:45
- Wohnort: Wehringen
Re: Erbe
Hallo,
mal grundsätzlich (rechtlich):
die Eltern können mit IHREM Eigentum machen, was SIE wollen.
Da hat ABSOLUT NIEMAND mitzureden.
Ein Recht auf irgendeine Gleichbehandlung bzw. "Gerechtigkeit" der möglichen Erben gibt es NICHT (Pflichtteil mal ausgenommen)
MfG
mal grundsätzlich (rechtlich):
die Eltern können mit IHREM Eigentum machen, was SIE wollen.
Da hat ABSOLUT NIEMAND mitzureden.
Ein Recht auf irgendeine Gleichbehandlung bzw. "Gerechtigkeit" der möglichen Erben gibt es NICHT (Pflichtteil mal ausgenommen)
MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Re: Erbe
Aber auch erst nach dem Tod des Erblassers.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 11110
- Registriert: 21.01.05, 22:43
- Wohnort: Der Kohlenpott hat mich wieder!
Re: Erbe
Aber da es je nach Zeit zwischen Schenkung und Erbfall durchaus Pflichtteilergänzungsansprüche geben kann, kann man bei allem, das über "ein Erblasser, ein Erbe" hinausgeht nur zur Beratung durch den Fachmann raten.
@versuch: zum einen klingt deine Frage nach einem User, der versucht ein Testament mithilfe eines Forums für lau zu erstellen. Zum zweiten gilt auch für einen Erben: wenn es komplizierter ist und sich um einen sechsstelligen Betrag dreht, Fachmann für die Erbauseinandersetzung anheuern. Vorher noch Bleak House von Charles Dickens lesen, damit man weiß, worauf man sich einlässt.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
-
- Letzte Themen