Inzwischen leben die beiden in diesem Haus getrennt, aber noch verheiratet, auch ist noch keine Scheidung beantragt.
Der Ehemann hat seinen beiden Kindern aus erster Ehe nun seinen Zweidrittel-Hausteil notariell geschenkt, ist damit quasi mittellos. Seine Einkünfte reichen gerade so zum Leben.
Ist die Ehefrau aufgrund der gesetzlichen ehelichen Fürsorgepflicht gezwungen, ihn im Falle, dass er in Not gerät (z.B. durch Pflegebedürftigkeit, o.ä.) ihn zu versorgen? Ihm also Pflege und Versorgung zu finanzieren bzw. angedeihen zu lassen oder wäre er in diesem Fall gezwungen, die Schenkung rückgängig zu machen, bzw. ginge die Fürsorgepflicht durch die Schenkung automatisch an die Kinder über?
Klare, verständliche und kompetente Antwort wäre supernett

Danke im Voraus!