Notfallseelsorge ohne Zustimmung des Ex-Partners

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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papamoll
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Notfallseelsorge ohne Zustimmung des Ex-Partners

Beitrag von papamoll »

Angenommen der Freund der Mutter eines minderjährigen Kindes hat sich suizidiert. Das Kind lebte kein ganzes Jahr beim Freund der Mutter. Der Suizid fand außerhalb des Hauses und nicht sichtbar für das Kind statt.

Frage: Ist es rechtlich zulässig, dass die Mutter ohne Zustimmung des Kindsvaters eine Betreuung durch einen ehrenamtlichen Notfallseelsorgers veranlaßt?

Auch wenn "Notfall" in dem Begriff vorkommt, ist es wohl kein "echter" Notfall, wenn das Kind keine eigene Suizidgedanken äußert und der Suizident kein Familienmitglied ist. Ob das Kind unmittelbar nach dem Suizid seine Fragen beantwortet bekommt oder 3 Tage später, spielt am Ende doch keine Rolle. Das ist ja nicht mit einem Unfall zu vergleichen, wo man heftig blutet und nun nicht 3 Tage warten kann, um die Zustimmung des Ex-Partners für Sofort-Maßnahmen abwarten kann...
blackylein
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Re: Notfallseelsorge ohne Zustimmung des Ex-Partners

Beitrag von blackylein »

Ein Suizid einer nahestehenden Person ist eine traumatische Erfahrung für jede Person, egal ob man es gesehen hat oder nicht. Und wenn die Mutter dann eine Akuthilfe für das Kind organisiert sollte der Vater des Kindes ihr hoch anrechnen.

Ob das Kind Suizidgedanken äußert oder nicht hat damit gar nichts zu tun. Es geht da hauptsächlich darum, dem Kind und der Mutter zu erklären, dass die Taten des Freundes dessen Ureigene Entscheidung war. Und auch darum, dass gewisse Symptome in den nächsten Wochen ganz normal sind und es auch für das Kind Ansprechpartner gibt, die ihm jederzeit und ohne Vorurteile zuhören.

Hat der Vater mal darüber Nachgedacht, dass die Mutter in dieser Situation auch komplett überfordert war und Hilfe brauchte? Und es in dieser Situation das Kind nicht alleine lassen wollte? Der Vater war ja anscheinend nicht wirklich erreichbar.
hawethie
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Re: Notfallseelsorge ohne Zustimmung des Ex-Partners

Beitrag von hawethie »

unmittelbar ... seine Fragen beantwortet bekommt oder 3 Tage später,
da hat aber einer Vertrauen in die Verfügbarkeit von Psychologen.
Falls es um das Wort "Seelsorge" geht: das kann, muss aber keinen religiösen Hintergrund haben.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
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ExDevil67
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Re: Notfallseelsorge ohne Zustimmung des Ex-Partners

Beitrag von ExDevil67 »

hawethie hat geschrieben: 05.08.22, 07:42
unmittelbar ... seine Fragen beantwortet bekommt oder 3 Tage später,
da hat aber einer Vertrauen in die Verfügbarkeit von Psychologen.
Und da sollte sich jemand vielleicht mal mit dem befassen was Notfallseelsorger leisten können / wollen. Und ggf nochmal genau Hinterfragen wer wann warum die Notfallseelsorge eingeschaltet hat. Wenn ich mir nämlich deren Webseiten so ansehe, fällt regelmäßig beim Thema wann werden wir alarmiert das Stichwort Todesbenachrichtigungen. Völlig ausschließen will ich aus der Ferne nämlich nicht das die direkt von der Polizei mitgebracht wurde.
papamoll
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Re: Notfallseelsorge ohne Zustimmung des Ex-Partners

Beitrag von papamoll »

Und was ist, wenn die Situation vollkommen anders war, als blackylein hier denkt? Wenn der Vater sofort seine Hilfe anbot und die Kinder zu sich nehmen wollte, damit sie aus der ganzen Situation heraus sind, die Mutter aber es vehement ablehnte? Der Vater wäre problemlos erreichbar gewesen. Da wird sich wohl jeder weitere Besuch unmittelbar nach dem Suizid darum drehen und die Kinder hören mit. Und was ist, wenn die Notfallseelsorgerin (mit 1-wöchiger Ausbildung) eine Freundin des Suizident und der Mutter war/ist? In einer hochstrittigen Scheidung, nimmt die Mutter eine Freundin aus ihrem Lager, um die Kinder seelsorgerisch zu betreuen? Und die Mutter eine (unparteiische) jugendpsychologische Betreuung vehement ablehnt, die der Vater sofort organisiert hat? Den Vater gar nicht informiert, wer und wie sich seelsorgerisch um die Kinder kümmert? Und die "Notfallseelsorge" ihre Freundin dann über 2 Monate hinweg macht... Da sollte wohl der Vater sich ganz beruhigt zurücklehnen, froh sein, dass die Kindsmutter sich so gut um alles kümmert und keine Bedenken haben, dass die Situation zur Beeinflussung der Kinder ausgenutzt wird? In echt?!

Und wenn der Suizid im Kreise christlicher Fundamentalisten passierte? Wenn dann solchen Aussagen kommen, wie: "nun ist er bei Gott und wieder ganz", "jetzt sitzt er an der Seite Gottes und hat im Paradies das ewige Leben", etc.?
Chavah
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Re: Notfallseelsorge ohne Zustimmung des Ex-Partners

Beitrag von Chavah »

Ob es in dieser Situation sinnvoll gewesen wäre, die Kinder aus dem Haushalt der Mutter raus zu nehmen, das können wir hier nicht abschätzen. Nur, hier wird doch die Funktion der Notfallseelsorge völlig falsch eingeschätzt. Es handelt sich um keine Behandlung, keine Therapie. Und, die Notfallseelsorger missionieren auch nicht. Es geht um schnelle Hilfe in einer akuten Notsituation. Aufzeigen von Hilfsmöglichkeiten, Erklärung, warum diese und jene Reaktion normal ist und auch so sein muss. Und wie man mit untypischen Reaktionen umgeht. Alles andere bleibt längerfristig einer Therapie vorbehalten. Der Notfallseelsorger ist kein Therapeut!

Mir erschließt sich nicht, was jemand gegen diese Orientierungshilfe/Einschätzungshilfe haben könnte. Ich sehe auch keine juristische Basis für ein Zustimmungserfordernis.
blackylein
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Re: Notfallseelsorge ohne Zustimmung des Ex-Partners

Beitrag von blackylein »

papamoll hat geschrieben: 05.08.22, 09:23 Und was ist, wenn die Situation vollkommen anders war, als blackylein hier denkt? Wenn der Vater sofort seine Hilfe anbot und die Kinder zu sich nehmen wollte, damit sie aus der ganzen Situation heraus sind, die Mutter aber es vehement ablehnte? Der Vater wäre problemlos erreichbar gewesen. Da wird sich wohl jeder weitere Besuch unmittelbar nach dem Suizid darum drehen und die Kinder hören mit. Und was ist, wenn die Notfallseelsorgerin (mit 1-wöchiger Ausbildung) eine Freundin des Suizident und der Mutter war/ist? In einer hochstrittigen Scheidung, nimmt die Mutter eine Freundin aus ihrem Lager, um die Kinder seelsorgerisch zu betreuen? Und die Mutter eine (unparteiische) jugendpsychologische Betreuung vehement ablehnt, die der Vater sofort organisiert hat? Den Vater gar nicht informiert, wer und wie sich seelsorgerisch um die Kinder kümmert? Und die "Notfallseelsorge" ihre Freundin dann über 2 Monate hinweg macht... Da sollte wohl der Vater sich ganz beruhigt zurücklehnen, froh sein, dass die Kindsmutter sich so gut um alles kümmert und keine Bedenken haben, dass die Situation zur Beeinflussung der Kinder ausgenutzt wird? In echt?!

Und wenn der Suizid im Kreise christlicher Fundamentalisten passierte? Wenn dann solchen Aussagen kommen, wie: "nun ist er bei Gott und wieder ganz", "jetzt sitzt er an der Seite Gottes und hat im Paradies das ewige Leben", etc.?

Dieser Post wie auch die anderen Threads des TEs zeigen, dass er noch gar nicht begriffen hat, um was es wirklich geht.
Der Fachbegriff lautet Psychosoziale Notfallnachsorge und hat mit Religion überhaupt nichts zu tun. Sondern damit, den Betroffenen Wege zu zeigen, wo man in der Zeit danach Hilfe bekommen kann, und auch dass es völlig normal ist, wenn man einige Zeit lustlos und appetitlos ist.
Und die Polizei nimmt diese Fachleute sehr häufig schon beim überbringen von Todesnachrichten mit. Oder es wird sehr zeitnah das Angebot einer unabhängigen kurzzeitigen Betreuung gemacht.

Für den TE zum Einlesen https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Down ... 6xTJqY9_Qh


https://leitbegriffe.bzga.de/alphabetis ... gung-psnv/
Froggel
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Re: Notfallseelsorge ohne Zustimmung des Ex-Partners

Beitrag von Froggel »

Sollte der Vater Bedenken wegen dieser ganzen Geschichte haben, sollte er das mit seinem Anwalt besprechen, der ihn bezüglich der Möglichkeiten beraten kann. Die Chancen schätze ich zwar gering ein, dass der Vater sich dabei in irgendeiner Form durchsetzen wird, aber er hat zumindest nicht im Nachhinein das Gefühl, nur untätig zugesehen zu haben – und vielleicht findet der Anwalt ja einen Ansatzpunkt.
Ich bin kein Jurist.
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Evariste
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Re: Notfallseelsorge ohne Zustimmung des Ex-Partners

Beitrag von Evariste »

Der Punkt ist wohl, dass die "Notfallseelsorge" keine medizinische Behandlung ist, also gibt es auch kein Zustimmungserfordernis des anderen Sorgeberechtigten.
(Ich unterstelle mal, dass ein gemeinsames Sorgerecht vorliegt. Im Sachverhalt steht allerdings nichts davon.)

Der Vater kann hier natürlich Bedenken einbringen und notfalls auch bei Gericht vorbringen. Das müsste aber ein bisschen substantieller sein als "die Notfallseelsorgerin ist eine Freundin der Mutter".

Und übrigens...
Wenn dann solchen Aussagen kommen, wie: "nun ist er bei Gott und wieder ganz", "jetzt sitzt er an der Seite Gottes und hat im Paradies das ewige Leben", etc.?
... für solche Aussagen muss man kein "christlicher Fundamentalist" sein, das Gleiche würde jeder katholische oder evangelische Pfarrer zu dem Kind sagen. Wobei solchen Aussage geradezu "unfundamentalistisch" sind, bis ins 20. Jahrhundert hinein ging man noch davon aus, das Selbstmörder automatisch in die Hölle kommen, weil sie ja eine Todsünde begangen hatten.
ExDevil67
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Re: Notfallseelsorge ohne Zustimmung des Ex-Partners

Beitrag von ExDevil67 »

papamoll hat geschrieben: 05.08.22, 09:23 Und die "Notfallseelsorge" ihre Freundin dann über 2 Monate hinweg macht...
Das hätte natürlich komplett nichts mehr mit Notfall zu tun und da wäre dann in der Tat die Frage nach der beruflichen Qualifikation zu stellen.
papamoll hat geschrieben: 05.08.22, 09:23 Und was ist, wenn die Notfallseelsorgerin (mit 1-wöchiger Ausbildung)
Das allein sagt wenig aus. 1 Woche erscheint auch mir etwas kurz, wobei ich natürlich nicht ausschließen will das ein Kurs für eine spezielle Zielgruppe konzipiert wurde die bereits anderweitig über eine entsprechende Vorbildung verfügt.
hawethie
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Re: Notfallseelsorge ohne Zustimmung des Ex-Partners

Beitrag von hawethie »

Und was ist, wenn die Situation vollkommen anders war, als blackylein hier denkt?
Und was wäre, wenn die entscheidungsrelevanten Sachverhalte hier direkt mitgeteilt würden und nicht erst nach den ersten Antworten nach was nachgelegt wird?
DAS wäre doch mal eine Idee.

(und: je nach Alter und Erziehung der Kinder kann ein "Er ist bei Gott" für die Kinder hilfreich sein - auch wenn ich den Satz bei einem Fundamentalisten nicht erwarte, wo doch Suizid verboten ist)
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hespo
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Re: Notfallseelsorge ohne Zustimmung des Ex-Partners

Beitrag von hespo »

Chavah hat geschrieben: 05.08.22, 10:44 Und, die Notfallseelsorger missionieren auch nicht.
Es mag sein, dass das nicht die Aufgabe der Seelsorger ist. Aus eigener (natürlich anekdotischer) Erfahrung aber: Doch, es gibt solche, die tun exakt das.
Chavah
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Re: Notfallseelsorge ohne Zustimmung des Ex-Partners

Beitrag von Chavah »

Na ja, bei mir wurde in der 6. Klasse im Deutschunterricht mal versucht, mich zu zwangsmissionieren. Dagegen ist man wohl nirgends gefeit. Aber, das steht nicht im Programm der Notfallseelsorge, darauf wollte ich hinweisen. Und wenn die Notfallseelsorgerin eine Freundin der Kindsmutter ist, dann wird sie zwar am Anfang im Rahmen ihrer Funktion tätig gewesen sein. Den Rest sehe ich allerdings mehr als freundschaftlichen Beistand. Und was dagegen spricht, ich sehe da keine juristische Basis.
FM
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Re: Notfallseelsorge ohne Zustimmung des Ex-Partners

Beitrag von FM »

Da die Notfallseelsorge von den Kirchen betrieben wird, hat sie wohl schon etwas mit Religion zu tun. Und wenn Aussagen kommen wie "ist jetzt bei Gott", wird auch mit religionstypischen Methoden vorgegangen. Das ist dann schon etwas anderes, als wenn bei einem Unfall ein kirchlicher Rettungsdienst (wie Malteser oder Johanniter) kommt.

Da dürfte bei Meinungsverschiedenheiten der sorgeberechtigten Eltern folgendes Gesetz zutreffen:
https://www.gesetze-im-internet.de/kerz ... 90921.html
Chavah
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Re: Notfallseelsorge ohne Zustimmung des Ex-Partners

Beitrag von Chavah »

Geh mal davon aus, dass ich dieses Gesetz kenne. Aber es hat nun mal hier mit dem Fall überhaupt nichts zu tun. Wieso sollte eine Seelsorgerin nicht privat die Kindsmutter besuchen dürfen? Denn die Notfallseelsorge ist auf sehr wenige Einsätze beschränkt.
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